Schweiz

«Ums Verrecken auf die Jungfrau»

Von . Aktualisiert am 17.11.2009

Am ersten Prozesstag im Jungfrau-Drama vertraten die Angeklagten den Standpunkt, sie hätten die Gefahren richtig beurteilt. Und: Die Tour sei kein Befehl gewesen.

Die Tour war kein Befehl: Die beiden Angeklagten vor Gericht in Chur.

Die Tour war kein Befehl: Die beiden Angeklagten vor Gericht in Chur.

Was sich am 12. Juli 2007 um 9.50 Uhr unterhalb des Jungfrau-Gipfels genau ereignete, ist am Montag vor dem Militärgericht 7 in Chur noch nicht zur Sprache gekommen. Klar geworden ist aber bereits am ersten Prozesstag gegen einen 34-jährigen Berufsunteroffizier aus dem Kanton Nidwalden und einen 47-jährigen zivilen Bergführer aus dem Kanton Freiburg: Die Frage, ob die beiden Männer im Sommer 2007 fahrlässig den Tod von sechs Rekruten der Gebirgsspezialisten-RS von Andermatt verursacht haben, wird letztlich von Spezialisten und Gutachten entschieden werden. Die Verteidiger übergaben dem Gericht am Montag denn auch ein Privatgutachten. Dessen Inhalt ist zwar noch nicht bekannt; es dürfte aber dem Gerichtsgutachten widersprechen.

Die zentrale Frage lautet: Hätten die damals an der Jungfrau herrschenden Verhältnisse die beiden Bergführer veranlassen müssen, die Tour auf den 4158 Meter hohen Gipfel abzubrechen - oder mindestens nach einer anderen Route zu suchen?

Ja, sagt der militärische Ankläger, Auditor Maurus Eckert. Angesichts des sehr steilen Geländes von bis zu 45 Grad, der damit verbundenen Absturzgefahr, der dort vorhandenen Triebschnee-Ansammlung und im Wissen um die erhebliche Lawinengefahr hätten die beiden auf dem Rottalsattel die Tour abbrechen müssen. Die Gefahr sei aufgrund des Neuschnees und des am Vortag im Aufstieg zum Mönch fernausgelösten Schneebretts erkennbar gewesen.

Dem widersprachen die beiden Angeklagten. Der 34-Jährige, der als damaliger Chef der Fachausbildung des Bereichs Gebirge das Programm zusammengestellt hatte, sagte, es hätten gute Verhältnisse geherrscht. Der 47-jährige zivile Bergführer, nach Meinung eines Rekruten der technisch beste Bergsteiger in Andermatt, erklärte, auf dem ganzen Weg nach oben habe man lehrbuchmässig nach Informationen gesucht, weshalb man nicht weitergehen sollte. «Wir fanden keine.» Über ein Umkehren sei deshalb nie gesprochen worden.

«Geil» auf zweiten 4000er

Die beiden Männer, die sich seit langem kennen, zusammen trainieren und sich als «sehr gute Kollegen» bezeichnen, mussten allerdings einräumen, dass in der Deutschschweizer und der welschen Rekrutengruppe am Vorabend sehr unterschiedlich über den bevorstehenden Berggang gesprochen worden war. In der deutschsprachigen Gruppe hätten die meisten den Berg nicht besteigen wollen, unter anderem deshalb, weil sie ihn nicht kannten. Wäre man privat unterwegs, würde man auf eine Besteigung verzichten, sagte ein Rekrut in der Untersuchung. Diese Bedenken fehlten offenbar in der französischsprachigen Gruppe. Einer der Überlebenden sagte, die Walliser hätten «ums Verrecken auf die Jungfrau» gewollt. Die seien «geil darauf gewesen», innert zweier Tage einen zweiten 4000er zu besteigen. Diesen Aussagen widersprachen die Angeklagten nicht. Sie wiesen aber darauf hin, dass die Tour «ein Vorschlag und kein militärischer Befehl» gewesen sei.

Wie geht es weiter? Heute und morgen befragt das Gericht die Angeklagten und die Augenzeugen. Am Donnerstag haben die Fachleute das Wort. Die Strafanträge der Anklage und die Position der Verteidiger werden am Freitagmorgen bekannt. Das Urteil soll am Freitagabend eröffnet werden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.11.2009, 10:27 Uhr

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