Uno rügt Schweiz – nicht nur wegen Minarett-Initiative

Aktualisiert am 13.10.2009

Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen hat sich mit der «erschreckenden Plakatkampagne» der Minarett-Gegner befasst. Die Kritik an der Schweiz betraf auch andere Themen.

Äusserst umstritten: Plakat der Anti-Minarett-Initiative.

Äusserst umstritten: Plakat der Anti-Minarett-Initiative.
Bild: Keystone

Das Uno-Menschenrechtskomitee hat die Schweiz am Dienstag auf den Prüfstand gestellt. Hohe Wellen schlug die Minarett-Initiative. Ein Vertreter des Uno-Gremiums zeigte sich empört über die «erschreckende Plakatkampagne» der Befürworter im Abstimmungskampf. Ein anderes Mitglied des Komitees verwies dazu auf einen Artikel im Pakt, der auf die freie Meinungsäusserung innerhalb von Pflicht und Verantwortung verweise. Im Zusammenhang mit der Initiative aus Kreisen der SVP und der EDU warf das Komitee die Frage nach der Vereinbarkeit von bestimmten Volksinitiativen mit dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte auf.

Ein Gremiumsmitglied bezeichnete die Initiative als unzulässig, weil sie das Völkerrecht verletze. In der Schweiz müssen Volksinitiativen dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen die Menschenrechte verstossen. Die Schweizer Delegation entgegnete, dass über diese Frage die Gerichte entscheiden müssten.

Dritter Bericht

Zum dritten Mal überprüfte das Komitee nach 1996 und 2001, wie die Schweiz den Pakt über bürgerliche und politische Rechte umsetzt. Die Schweiz stand dem Komitee am Montag und Dienstag Red und Antwort. Michael Leupold, der Direktor des Bundesamtes für Justiz, führte die Schweizer Delegation an.

Die 18 Vertreter des Gremiums kritisierten vor allem die «Stigmatisierung von Ausländern». Beispielsweise wurde die Hilfe für zurückgewiesene Asylbewerber zur Sprache gebracht. Ihre Grundrechte würden nicht respektiert.

Ferner kritisierte das Komitee die Bedingungen für Migrantinnen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden seien. Sie könnten nicht immer Hilfe suchen, da sie Gefahr liefen, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren, wenn sie ihre Beziehung verlassen.

Empfehlungen Ende Oktober

Kritisiert wurden auch das Waffenrecht und die Bedingungen für Sterbehilfe. Zudem forderte das Komitee erneut eine nationale Institution für Menschenrechte und ein Gesetz gegen Diskriminierung in allen Bereichen.

Das Uno-Menschenrechtskomitee wird seine Empfehlungen bis 30. Oktober vorlegen. Die 165 Staaten, die den Pakt ratifziert haben, werden periodisch einem Länderbericht unterzogen. (vin/sda)

Erstellt: 13.10.2009, 18:49 Uhr

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