Schweiz

Unruhe in den Rängen

Von Jean-Martin Büttner. Aktualisiert am 24.06.2011 10 Kommentare

Im Bundeshaus häufen sich Abwahlen, Nichtwiederwahlen und erzwungene Rücktritte. Eine Amtszeitbeschränkung für Bundesräte würde vorbeugen; die aber will fast keiner.

Bundesrätin Ruth Metzler am 10. Dezember 2003, wenige Minuten nach ihrer verweigerten Wiederwahl.

Bundesrätin Ruth Metzler am 10. Dezember 2003, wenige Minuten nach ihrer verweigerten Wiederwahl.
Bild: Keystone

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Jene, die es am meisten trifft, merken es oft zuletzt. Erwin Beyeler zum Beispiel reagierte wahnsinnig enttäuscht, als ihm das Parlament letzte Woche die Wiederwahl zum Bundesanwalt verweigerte. Die anschwellende Kritik an seinen Entscheiden, Unterlassungen und Täuschungen hatte er zwar nicht überhören können. Dennoch lässt sich seine Verständnislosigkeit verstehen. Noch nie wurde ein so hoher Schweizer Justizbeamter um seine Wiederwahl gebracht.

Dass das Parlament auch die Exekutive auf diese Weise bestraft, kommt kaum häufiger vor. Zwar hätten Bundesräte schon früher unter Druck zurücktreten müssen, sagt der Lausanner Historiker Hans Ulrich Jost. Viel zu reden gaben zum Beispiel die Abgänge der Aussen- und Anpassungsminister Arthur Hofmann während des Ersten Weltkriegs und Marcel Pilet-Golaz während des Zweiten. Ein politisches Trauma bewirkte dann der forcierte Rücktritt von Elisabeth Kopp vor 22 Jahren. Er war für viele Frauen ein Schock und leitete den Niedergang des Freisinns ein.

Also gehen die Beamten

Dass aber das Parlament einen Bundesrat nicht wiederwählt, passiert extrem selten. Dass es 2003 Ruth Metzler traf und schon vier Jahre später ihren Nachfolger Christoph Blocher, ist untypisch. Denn an den letzten Amtskollegen, dem dies widerfahren war, erinnert sich schon lange keiner mehr: Er hiess Jean-Jacques Challet-Venel und kam aus Genf; seine Abwahl erfolgte vor 139 Jahren.

Wie schwer eine solche Nichtwiederwahl treffen kann, zeigen die Reaktionen der letzten beiden, die sie erlebt haben. Ruth Metzler hat darüber geschrieben, Christoph Blocher hört nicht auf, davon zu reden. Auf jeden Fall beschreibt der Bundesratsbiograf Urs Altermatt Metzlers Nichtwiederwahl als Zäsur in der neueren Schweizer Politik, gar einen Tabubruch. Zwischen der verweigerten Wiederwahl von Justizminister Blocher und Bundesanwalt Beyeler sieht er «eher einen psychologischen als einen politischen Zusammenhang». Auch mag der vorsichtige Historiker noch keinen Trend aus diesen Vorgängen ableiten, dazu müsse man die Bundesratswahlen im Dezember abwarten.Politologe Claude Longchamp ist aufgefallen, dass in den letzten Jahren gleich mehrere Spitzenbeamte des Bundes zurückgetreten sind, zum Rücktritt gedrängt oder gleich abgesetzt wurden. Beyelers Vorgänger Valentin Roschacher, Postpräsident Claude Béglé, Armeechef Roland Nef, Fliegerchef Walter Knutti, Eduard Gnesa vom Bundesamt für Migration und andere. Longchamp: «Je länger sich Bundesräte halten können oder konnten, desto häufiger mussten Spitzenbeamte ihrer Departemente gehen.»

Bleiben, solange man will

Anders gesagt: Die neue Unruhe treibt die Verwaltung mehr um als die Regierung, Blocher hin und Metzler her. Sie lässt sich als Symptom eines Übergangs begreifen. Zum einen funktioniert die Zauberformel nicht mehr, dieser «Superburgfrieden», wie Hans Ulrich Jost sie nennt – ein Frieden, der über vierzig Jahre lang Berechenbarkeit, Machtproporz und stabilisierende Langeweile mit sich brachte. Zugleich blieb der Wechsel bislang ohne Einfluss auf die Machtträger selber. «Das Tabu des Parteienproporzes ist gebrochen», sagt Longchamp, «aber nicht das Tabu der bundesrätlichen Amtszeit.»

Beides führt paradoxerweise dazu, dass Bundesräte sich noch freier darin fühlen dürfen, wann, wie und warum sie von ihrem Amt zurücktreten. Erstens haben die Parteien fast gar keinen Einfluss mehr auf die Amtsdauer der Bundesräte. Zweitens profitierten die meisten von ihnen von der impliziten Gefahr, ihrer Partei mit einem Rücktritt einen Sitzverlust zu bescheren. Die Linke spürt den wachsenden Druck von Grün, die Mitteparteien den der SVP; die BDP von Eveline Widmer-Schlumpf schliesslich verliert spätestens nach den nächsten Wahlen ihr Anrecht auf einen Bundesratssitz. «Das Regierungssystem ist unberechenbar wie schon lange nicht mehr», sagt Longchamp; Symptom dafür ist für ihn der Fukushima-Effekt – «dass eine Mehrheit zu einem solchen Thema dermassen schnell kippen konnte, wäre bis vor kurzem noch undenkbar gewesen.»

Der Rücktrittslärm

Ausdruck dieser wachsenden Spannung, einer Art tektonischer Verschiebung der Bundespolitik, sind nicht nur Rücktritte und Nichtwahlen – sondern die immer lauter vorgetragenen Forderungen danach. Samuel Schmid, Hans-Rudolf Merz und Moritz Leuenberger wurden schon lange vor ihrem Abgang dazu gedrängt, zuweilen von der eigenen Partei, wenn auch nicht immer aus denselben Gründen. Auch Micheline Calmy-Rey, die Aussenministerin, wird aus dem Parlament praktisch im Sessionstakt mit Rücktrittsforderungen konfrontiert.

Solche Heftigkeiten sind nicht neu, Historiker Jost warnt vor Verklärungen. Der Bundesstaat sei nicht mit Samthandschuhen geschaffen worden, sagt er, schliesslich sei er aus einem Bürgerkrieg heraus entstanden. Die ersten Wahlkämpfe seien ausgesprochen heftig verlaufen, «und je besser eine Partei die andere attackierte, desto vitaler wirkte sie». Die Parteipresse habe von der Polemik gelebt, «es kam zu Riesenprozessen, Verleumdungsklagen und Duellen, Politik war eine handfeste Angelegenheit.» Nur habe die Presse damals die Konflikte politisiert, die Presse heute würde sie skandalisieren. «Nicht die politischen Sitten haben sich verschlechtert, sondern die politische Kultur: Sie fördert die Entwertung der Politik», sagt Jost

Zwölf Jahre sind genug

Deswegen hat die Schweiz noch lange keine Rücktrittskultur wie zum Beispiel Deutschland oder Grossbritannien. Das hat zunächst systemische Gründe: In einer Kabinettsregierung mit Opposition kommen Rücktritte häufiger vor, haben aber nicht dieselbe Bedeutung. Zum Ausgleich können Schweizer Bürger ihrer Regierung mit Abstimmungen klar machen, was sie von ihrer Politik halten oder eben nicht. Wäre die Schweiz besser regiert, wenn ihre Bundesräte häufiger oder schneller zurückträten?

Sie wäre sicher besser bedient, sagt der ehemalige Politberater Martin Baltisser, heute wieder Generalsekretär der SVP, wenn das Volk die Bundesräte wählte: «Wenn der Souverän entscheidet, hat die Wahl eine völlig andere Legitimation.» Politologe Longchamp zieht eine andere Lösung vor: die Amtszeitbeschränkung. Acht bis zwölf Jahre, sagt er, müssten für einen Bundesrat reichen. Damit bleibe ihm oder ihr immer noch die Möglichkeit, mit einem Departementswechsel einen zweiten Anlauf zu starten. Das erhöhte die Rotation, zugleich würde die Skandalisierung abnehmen und vor allem: «die unwürdige Debatte darüber, wann denn jemand endlich geht».Bis da etwas geht, wird es noch dauern: Die grosse Parlamentsmehrheit ist gegen eine Amtszeitbeschränkung für Bundesräte. Mindestens so gross wie die Mehrheit derer, die selber gerne zum Bundesrat gewählt werden möchten. Und wiedergewählt. Und wieder wiedegewählt. Und wieder.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.06.2011, 22:23 Uhr

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10 Kommentare

Hans Meier

24.06.2011, 06:02 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Beyeler hat Mist gebaut, wurde also gefeuert. BR MCR regiert komplett neben dem Volk vorbei (z.B. EU), sollte abtreten. Metzler war gut, musste aber der SVP weichen (%-ual). BR EWS mit der BDP hat sicher keinen Anspruch mehr. Herr Blocher wurde aufgrund einer Verschwörung der Linken nicht mehr gewählt. Leuenberger eine Sesselkleber. Amtszeit max. 12 Jahre gute Idee. Antworten


Markus Baumgartner

24.06.2011, 08:24 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Amtszeiten von 12 Jahren ist zuviel. Schön wäre es, wenn in 8 Jahren das GANZE PARLAMENT ausgewechselt würde, unbeachtet jeglicher Couleur. Schon alleine dem politischen Filz entgegen zuwirken. Die Schweiz würde mit dieser Regelung an Flexibilität nur gewinnen können ! Antworten



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