Schweiz
Unternehmen dürfen Tarifpreise für Strom zahlen
Der Bundesrat hat Unternehmen mit hohem Energieverbrauch den Zugang zur tarifregulierten Stromversorgung zu Unrecht erschwert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stahl Gerlafingen AG gegen einen Entscheid der Elektrizitätskommission gutgeheissen.
Firmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Jahr dürfen seit 2009 die benötigte Energie auf dem freien Markt beziehen. Verzichten sie auf diesen freien Zugang zum Strommarkt, bleiben sie in der tarifregulierten Grundversorgung. Ab 2014 ist dann nur noch der Bezug über den freien Markt vorgesehen.
Strom auch bisher über Vertrag bezogen
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde der Stahl Gerlafingen AG gutgeheissen. Das Unternehmen hatte 2008 die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) um Zugang zur Grundversorgung ersucht. Die Elcom hatte das Ersuchen abgewiesen und argumentiert, dass die Firma den Strom bereits bisher über Vertrag bezogen habe.
Gemäss der bundesrätlichen Stromversorgungsverordnung habe sie damit ihr Wahlrecht zu Gunsten des Energiebezugs auf dem freien Markt bereits ausgeübt. Es sei nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen, Grossverbraucher zu schützen, die bis anhin von den tieferen Marktpreisen profitiert hätten.
Gleich viel Strom wie Stadt Biel
Laut den Richtern in Bern hat der Bundesrat mit seiner Regelung das im Stromversorgungsgesetz verankerte grundsätzliche Wahlrecht für Grossverbraucher zu Unrecht beschnitten. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Grosskunden wie die Stahl Gerlafingen AG von vornherein vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollten.
Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Die Stahl Gerlafingen AG verbraucht pro Jahr etwa gleich viel Strom wie die Stadt Biel. Wegen der hohen Strompreise im freien Markt befürchtete das Unternehmen, rote Zahlen schreiben zu müssen. (oku/sda)
Erstellt: 25.08.2010, 08:48 Uhr
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