Schweiz

Waffengesetz: Die grosse Kammer stellt sich stur

Aktualisiert am 08.12.2009

Der Nationalrat will das Waffengesetz nicht vollständig an die Entwicklungen der EU-Vorschriften anpassen – gegen den Willen von Ständerat und Regierung.

Streitpunkt in den Politik: Der Umgang mit Waffen wie diesem Smith-und-Wesson-Revolver, der in einem Zürcher Geschäft erhältlich ist.

Streitpunkt in den Politik: Der Umgang mit Waffen wie diesem Smith-und-Wesson-Revolver, der in einem Zürcher Geschäft erhältlich ist.
Bild: Keystone

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Nur bei der Buchführungspflicht bei Reparaturen machte der Nationalrat einen Schritt auf den Schwesterrat zu. Mit 107 gegen 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte er einem Kompromiss-Vorschlag der kleinen Kammer. Demnach muss über Reparaturen nur Buch geführt werden, wenn sie zur Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit führen.

In den zwei weiteren Differenzen hielt der Nationalrat an seiner Sicht der Dinge fest und weigerte sich, den Vorschlägen von Bundesrat und Ständerat zu folgen: Mit 92 gegen 57 Stimmen lehnte er es ab, die leihweise Abgabe von Sportwaffen auf Jungschützen zu beschränken. Der Nationalrat möchte, dass auch Erwachsene eine Sportwaffe ohne Waffenschein ausleihen dürfen.

Übergabe an die Einigungskonferenz

Eine weitere Differenz betrifft die Beschlagnahmung von Waffen. Der Nationalrat stellt sich dagegen, dass nicht markierte Waffen auch im Landesinnern beschlagnahmt werden dürfen. Der Ständerat will solche Waffen sowohl an der Grenze als auch im Landesinnern beschlagnahmen lassen.

Über diese lezten Unterschiede muss nun die Einigungskonferenz entscheiden. Lehnt das Parlament wichtige Anpassungen im Rahmen des Schengen-Abkommens ab, könnten Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien nötig werden. Im äussersten Fall wäre eine Kündigung des Abkommens möglich. (raa/sda)

Erstellt: 08.12.2009, 10:22 Uhr

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