Schweiz
Was das Bundesamt empfiehlt, lässt die Behörde nicht zu
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 11.11.2009
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Spätestens ab nächstem Montag werden überall in der Schweiz Risikopatienten, deren Angehörige und das Gesundheitspersonal gegen die Schweinegrippe geimpft. Für Erwachsene, ausgenommen schwangere Frauen, kommt der Impfstoff Pandemrix zum Einsatz. Allerdings hat die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic Pandemrix bisher nur für Personen zwischen 18 und 60 Jahren zugelassen.
Das stellt die Ärzte vor Probleme: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt ausdrücklich, auch 61- bis 64-jährige chronisch Kranke mit Pandemrix zu impfen. (Leute ab 65 werden in einer zweiten Phase geimpft; ihr Infektionsrisiko ist geringer, weil sie eine gewisse Immunität gegenüber dem Virus besitzen.) Der zweite bisher zugelassene Impfstoff Focetria ist aus Mengengründen für unter 18-Jährige und Schwangere reserviert.
Daniel Zimmermann, Internist in Affoltern am Albis, und zahlreiche Berufskollegen ärgern sich über diese unklare Situation. Denn falls die Impfung mit Pandemrix bei einem über 60-Jährigen zu schweren Nebenwirkungen führen sollte, sehen sie sich wegen der fehlenden Zulassung in einem allfälligen Rechtsstreit «ohne Rückendeckung». Der Patient müsste in diesem Fall an erster Stelle den Arzt auf Haftpflicht einklagen und nicht den Staat oder die Pharmafirma, wie mit der Sache vertraute Juristen bestätigen.
Ärzte sollen Patienten aufklären
Zimmermann behandelt in seiner Praxis viele ältere Diabetes-Patienten, die gegen Schweinegrippe geimpft werden sollten. In einem Schreiben des Zürcher Kantonsarztes vom 6. November werden die Mediziner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Impfkommission und das BAG die Impfung älterer Risikopatienten mit Pandemrix empfehlen, Swissmedic den Impfstoff für über 60-Jährige aber nicht zugelassen hat. Für eine solche «Anwendung ausserhalb der Zulassung» seien die Ärzte verpflichtet, Impfwillige entsprechend zu informieren, so der kantonsärztliche Dienst.
Für diese Patienteninformation sieht sich Zimmermann allerdings vom BAG im Stich gelassen. «Wenn wir die bisherige Rechtsprechung anschauen, müssten wir den Patienten mindestens ein verständliches, in ihrer Muttersprache abgefasstes Schreiben übergeben, das sie über Nacht studieren und frühestens am nächsten Tag unterschrieben wieder abgeben können.» Erst dann sei er rechtlich genügend abgesichert, um über 60-jährigen Patienten die Impfung zu verabreichen.
Das entsprechende Merkblatt des BAG gibt es aber bis heute nicht. Die Zusicherung des kantonsärztlichen Dienstes, der Kanton hafte bei Impfschäden «subsidiär», vermag Zimmermann nicht zu beruhigen. «Was nützt es mir, wenn der Kanton Zürich den Impfschaden zahlt, nachdem ich die Kosten für einen jahrelangen Rechtsstreit tragen musste?»
In der EU für Ältere zugelassen
Jürg Schlup, Präsident der Berner Ärztegesellschaft, zeigt Verständnis für die Bedenken Zimmermanns. Auch er würde ein Merkblatt des BAG begrüssen. Anders als die Zürcher Ärzte wurden jene in Bern vom Kantonsarzt nicht speziell auf die Problematik bei über 60-jährigen Patienten hingewiesen. Kantonsarzt Hans Gerber verweist Ärzte bei entsprechenden Anfragen ans BAG, das die Impfempfehlung erlassen habe. Das BAG wiederum verwies gestern darauf, dass die Eidgenössische Impfkommission das Impfen mit Pandemrix empfohlen habe, auch wenn die Zulassung für über 60-Jährige nicht vorliege. Zudem biete allenfalls der Impfstoff Celtura einen Ausweg. Dafür sei die Swissmedic-Zulassung in rund 10 Tagen zu erwarten.
Unverständlich ist für viele Ärzte, dass die Schweiz bei der Zulassung einen Sonderzug fährt. In der EU ist Pandemrix für über 60-Jährige zugelassen. Swissmedic begründet ihre Entscheidung damit, dass ihr zu wenig Daten über die Anwendung von Pandemrix bei über 60-Jährigen vorlägen. Zimmermann empfindet die Widersprüche zwischen der BAG-Impfempfehlung und der Swissmedic-Praxis als «übles Spiel».
Zu ähnlichen Diskussionen hatte bereits die Dauer des Zulassungsverfahrens für den Schweinegrippe-Impfstoff in der Schweiz geführt. BAG-Direktor Thomas Zeltner sieht die Schuld für die dreiwöchige Verspätung der Schweiz allerdings nicht bei Swissmedic. Der Datenaustausch zwischen der EU und Swissmedic funktioniere nicht, weil die Schweiz mit der EU kein entsprechendes Abkommen habe und nicht Mitglied der Europäischen Union sei. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.11.2009, 13:52 Uhr
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