Schweiz

Wer Behinderte betreut, soll künftig einen Strafregisterauszug vorweisen

Von Simone Rau. Aktualisiert am 18.07.2011 19 Kommentare

Rund fünf Monate sind seit dem Bekanntwerden der 122 Missbrauchsfälle des Berner Behindertenbetreuers vergangen. Nun trägt die Präventionsarbeit der Schweizer Heimverbände erste Früchte.

Für Betreuer soll eine jährliche Weiterbildung zum Thema «Nähe und Distanz» obligatorisch werden.

Für Betreuer soll eine jährliche Weiterbildung zum Thema «Nähe und Distanz» obligatorisch werden.
Bild: Keystone

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In vier von fünf deutschen Heimen hat es in den letzten Jahren einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch gegeben. Zu diesem Schluss kommt eine letzte Woche veröffentlichte Studie des Deutschen Jugendinstituts. Dabei wurden alle Fälle gezählt, von denen die befragten Heimleiter erfuhren – auch diejenigen, die sich ausserhalb der Institution ereigneten, aber im Heim gemeldet wurden, und solche, die sich im Nachhinein als unbegründet herausstellten.

18 Prozent der befragten Heimleiter berichteten, mit einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt durch einen Betreuer konfrontiert gewesen zu sein. Einige dieser Verdachtsfälle stellten sich als unbegründet heraus. Weitaus häufiger mussten die Institutsleiter jedoch nicht aufklärbare Fälle hinnehmen, da es bei den Vorwürfen um strafrechtlich schwer fassbare Ereignisse wie etwa Berührungen ging. Arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen für die verdächtigen Personen gab es in einem Drittel der Fälle.

«Nach wie vor ein Tabu»

Ivo Lötscher, Geschäftsführer von Insos, dem Schweizer Branchenverband von 750 Behindertenorganisationen, weiss um den Graubereich zwischen verbaler Anmache über das Begrapschen bis zur Vergewaltigung. Er ist wenig erstaunt über die Zahlen der deutschen Studie: «Sexuelle Übergriffe in Heimen sind nach wie vor ein Tabu. Sie passieren wohl viel öfter, als man wahrhaben will.» Seit dem Auffliegen der 122 Missbrauchsfälle des pädophilen Berner Sozialtherapeuten im Februar sind die Behinderteninstitutionen achtsamer geworden – und aktiv. So rief Lötscher eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben, bestehend aus Vertretern von Insos, dem Schweizer Heimverband Curaviva, verschiedenen Selbsthilfeorganisationen, Stiftungen und Elternvereinen. Auch die Schweizer Ärztegesellschaft und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren sind mit dabei.

«Wir müssen mit Präventionsmassnahmen überall ansetzen», sagt Lötscher. «Bei den Heimbewohnern, bei den Tätern, Heimleitern, Mitarbeitern, Eltern.» Am effektivsten eingreifen liesse sich bei der Anstellung neuer Mitarbeiter. In Zukunft soll deshalb jeder Betreuer bei seiner Bewerbung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Zudem will die Arbeitsgruppe das Einholen von Referenzen zur Pflicht erklären. Nicht eine, sondern mehrere Referenzen sollen es laut Lötscher sein; neben dem letzten Arbeitsort des Betreuers soll auch der vorletzte angefragt werden. Und: «Der Arbeitgeber wählt aus, bei wem er Referenzen einholen will – nicht der Bewerber.»Das Vorlegen des Strafregisterauszugs und das Einholen von Referenzen sind nur zwei von zehn Punkten im Präventionspaket, das die Arbeitsgruppe um Lötscher erarbeitet hat. Das 10-Punkte-Programm, das sich zurzeit bei den Verbänden in der Vernehmlassung befindet, sieht im Weiteren jährlich einen obligatorischen Weiterbildungskurs zum Thema «Nähe und Distanz» vor sowie ein klares Bekenntnis zur Nulltoleranz. Zur Pflicht erklärt wird für jedes Heim zudem das Einrichten einer internen Meldestelle. Neue Mitarbeiter sollen bei ihrer Anstellung mit Unterschrift dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von sexueller Gewalt zu melden.

Keine schwarze Liste

Kein Thema mehr ist für die Taskforce hingegen der kurz nach dem Bekanntwerden der Berner Missbrauchsfälle angedachte Fragenkatalog als Anhang zu den Arbeitszeugnissen. Die Idee sah eine Liste von Fragen vor, die Arbeitgeber mit Ja oder Nein beantwortet hätten – etwa: «Kam es aufgrund sexueller Übergriffe einmal zu internen Verwarnungen?». Der Fragenkatalog habe sich bei näherer Betrachtung «vor allem aus Datenschutzgründen» als «nicht praktikabel» erwiesen, sagt Lötscher. Gleiches gilt für die schwarze Liste, die derzeit «nicht prioritär» behandelt wird: «Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass jemand auf der Liste landet, obwohl nur ein Verdacht besteht.» Stelle sich dieser als unbegründet heraus, sei der Betroffene für immer gebrandmarkt.

Lötscher ist sich jedoch bewusst, dass es neben dem Strafregisterauszug weiterer Massnahmen bedarf, um bei einer Neuanstellung potenzielle Täter erkennen zu können. «Ein Grossteil der sexuellen Grenzverletzungen hat keine strafrechtlichen Folgen. Dementsprechend fehlen diese Taten im Strafregister.» Zusammen mit Datenschützern müsse man herausfinden, wie Arbeitgeber über solche Formen von Missbräuchen informiert werden könnten, ohne die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers zu verletzen. Doch vorerst will sich die Taskforce auf das 10-Punkte-Programm konzentrieren. Es soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten und für sämtliche Schweizer Heimverbände verbindlich sein. Die Behindertenorganisationen selbst werden sich laut Lötscher ebenfalls zum Papier bekennen müssen.

Erster Kurs bereits durchgeführt

Auf die Missbrauchsfälle reagiert hat auch der Berner Heimverband, der direkt vom Fall des pädophilen Betreuers betroffen war: Ein erster Kurs mit dem Arbeitszeugnis-Experten Peter Häusermann wurde kürzlich durchgeführt, weitere drei Kurse finden nach den Sommerferien statt. «Sie sind voll ausgebucht», sagt der Chef des Berner Heimverbands, Ueli Affolter. «Wir mussten sogar Leute abweisen.» Für den Herbst sind zwei neue Ausbildungsgänge geplant. Der eine stellt die Opfer von Missbrauchsfällen ins Zentrum, der andere die Täter. Auch auf den Kanton Bern übt der Heimverband Druck aus: «Wir fordern eine externe Meldestelle. Bisher gibt es diese nur intern, in den Heimen selbst – und auch da nicht überall», sagt Affolter.

Strafprozess frühestens 2012

Der Chef des Berner Heimverbands ist Mitglied in der nationalen Taskforce. Er begrüsst die geplanten Neuerungen, etwa die Strafregisterauszug-Pflicht. Damit ist er nicht allein: «Diese Massnahme ist bei den Verbänden unbestritten.»

Der überführte Berner Sozialtherapeut sitzt derweil in Untersuchungshaft im Regionalgefängnis Bern. Sein Prozess ist frühestens auf Anfang 2012 geplant. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.07.2011, 23:24 Uhr

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19 Kommentare

karl stöcklin

18.07.2011, 06:12 Uhr
Melden 9 Empfehlung

aufsicht von angehörigen scheint ein tabu zu sein aber genauso wichtig ...auch dort gibts missbrauch ! Antworten


Christoph Widmer

18.07.2011, 06:53 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Ich frage mich, wer unter diese Umständen noch diese schwierigen und vermutlich nicht wahnsinnig gut bezahlten Jobs machen will. Wer will schon unter dem Dauerverdacht, ein sexueller Wüstling zu sein, arbeiten? Eine vage Anschuldigung genügt, und sie sind für den Rest des Lebens erledigt. Da ist es doch sicher besser, sich von Anfang an eine andere Karriere auszudenken. Antworten



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