Widmer-Schlumpf lässt Polanski auf Freilassung hoffen

Das Bundesstrafgericht will den Filmregisseur auf Kaution und weitere Massnahmen aus der Auslieferungshaft entlassen. Und auch von der letzten Rekursinstanz kommen nun entsprechende Zeichen.

Kann in den eigenen vier Wänden auf weitere Entscheide der Justiz warten: Roman Polanski.

Kann in den eigenen vier Wänden auf weitere Entscheide der Justiz warten: Roman Polanski.
Bild: Keystone

Der Filmregisseur soll gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken und weitere Massnahmen aus der Auslieferungshaft entlassen werden. Dieser Entscheid des Bundesstrafgerichts wurde am Nachmittag bekannt. Zwar kann das Bundesamt für Justiz (BJ) den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die EJPD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf machte in einem Interview der «Tagesschau» von SF aber keine derartige Zeichen.

Sie werde das Urteil mit ihren Mitarbeitern nun noch besprechen, sagte sie. Es gebe aber gute Gründe für den Entscheid des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. «Ich sehe keine Veranlassung, diesen Entscheid jetzt weiterzuziehen ans Bundesgericht», sagte Schlumpf. Das Gericht sei in Kenntnis der Fakten sowie in Prüfung und Abwägung aller Vorgaben und Möglichkeiten zum Schluss gekommen, dass keine Kollusions- und keine Fluchtgefahr bestehe, wenn Polanski statt im Gefängnis in Gstaad auf die Prüfung der Auslieferungsfrage zu warten habe. «Ich denke, das ist durchaus nachvollziehbar», sagte die EJPD-Chefin. Und zur Frage, wo sich Polanski zurzeit aufhalte, bemerkte sie: «Das will ich Ihnen jetzt nicht sagen.» Die Entlassung aus zweimonatiger Auslieferungshaft rückt für Roman Polanski damit ganz nahe.

4,5 Millionen Franken

Wie am Nachmittag bekannt wurde, hiess das Bundesstrafgericht eine Beschwerde Polanskis gegen den Entscheid des BJ vom vergangenen 30. Oktober gut, mit dem das Haftentlassungsgesuch des Regisseurs wegen hoher Fluchtgefahr abgewiesen worden war. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil betrachten die Richter in Bellinzona die von Polanski nun angebotene Kaution von 4,5 Millionen Franken in bar als ausreichend, um zusammen mit weiteren Ersatzmassnahmen die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen.

Das Gericht sei in Kenntnis der Fakten sowie in Prüfung und Abwägung aller Vorgaben und Möglichkeiten zum Schluss gekommen, dass keine Kollusions- und keine Fluchtgefahr bestehe, wenn Polanski statt im Gefängnis in Gstaad auf die Prüfung der Auslieferungsfrage zu warten habe, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens und fügte hinzu: «Ich denke, das ist durchaus nachvollziehbar.» Auf die Frage, wo sich Polanski zurzeit aufhalte, sagte die Justizministerin: «Das will ich Ihnen jetzt nicht sagen.»

Elektronisch überwacht

Als flankierende Massnahmen hat das Bundesstrafgericht die Abgabe der Ausweispapiere und ein elektronisch überwachter Hausarrest im Chalet Polanskis in Gstaad im Berner Oberland verfügt. Das Bundesamt für Justiz hatte auch diese Zusicherungen des französisch-polnischen Starregisseurs als ungenügend eingestuft, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

Zur Höhe der Kaution hielt das Bundesstrafgericht fest, dass es sich um einen substanziellen Anteil des Vermögens von Polanski handle. Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Filmemachers stünde die Möglichkeit nicht von vornherein fest, dass Polanski im Falle eines Verlusts der Kaution dieses Vermögen wieder anhäufen könne.

Der verantwortliche Familienvater

Im Zusammenhang mit dem Alter hielten die Richter weiter fest: «Es darf grundsätzlich angenommen werden, dass er als verantwortungsbewusster Familienvater gerade mit Blick auf sein fortgeschrittenes Alter der finanziellen Absicherung seiner Familie noch grössere Bedeutung beimisst als eine verhältnismässig jüngere Person.» Polanski sei zudem auf seiner ausdrücklichen Zusicherung zu behaften, sich dem Auslieferungsverfahren nicht zu entziehen. Laut seinem Anwalt ist er sich bewusst, dass er gegenüber der ihn mit Argus-Augen verfolgenden Öffentlichkeit sein Gesicht verlieren würde, wenn er das abgegebene Versprechen nicht einhalten würde».

Polanski wurde am Mittwoch aber noch nicht aus der Haft entlassen, wie BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage der AP bestätigte. Das Bundesamt werde das Urteil nun analysieren und rasch entscheiden, ob Polanksi gegen die im Entscheid genannten Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen oder ob das Urteil beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werde. Die Beschwerdefrist dauert maximal zehn Tage. Würde das BJ Rekurs einreichen, könnte die Auslieferungshaft für Polanski noch mehrere Monate dauern. Dies war zum Beispiel im Fall des ehemaligen russischen Atomministers Jewgenij Adamow im Jahre 2005 geschehen. Von Polanskis Schweizer Anwalt war am Mittwoch keine Stellungnahme erhältlich.

Es droht die Auslieferung in die USA

Der Starregisseur war auf Grund eines US-Auslieferungshaftbefehls am vergangenen 26. September verhaftet worden, als er auf dem Flughafen Zürich-Kloten in die Schweiz einreisen wollte, um eine Ehrung am Zürcher Filmfestival entgegenzunehmen. Inzwischen haben die USA ein formelles Auslieferungsgesuch in Bern eingereicht. Sie wollen ihn wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977 in Los Angeles zur Rechenschaft ziehen.

Offen bleibt der Auslieferungsentscheid selber. Er muss vom BJ gefällt werden. Auch hier gibt es Weiterzugsmöglichkeiten ans Bundesstrafgericht und unter strengen Bedingungen anschliessend auch ans Bundesgericht. Polanski wird deshalb noch für Wochen, wenn nicht Monate in seinem Chalet im Berner Oberland festsitzen, es sei denn, er würde sich mit der Auslieferung an die USA einverstanden erklären. Dies wiederum dürfte davon abhängen, ob seine US-Anwälte einen Deal aushandeln können, der Polanski vor einer neuen Haft in den USA bewahrt. Im Auslieferungsgesuch an die Schweiz ist noch von einer Höchststrafe von zwei Jahren die Rede, verglichen mit ursprünglich 50 Jahren. (cpm/sda)

Erstellt: 25.11.2009, 18:22 Uhr

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