Schweiz

Wie das EDA bei den Auftragszahlen schummelt

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 14.07.2012 60 Kommentare

Das EDA hat nicht Aufträge für 60 Millionen Franken freihändig vergeben, wie es behauptet, sondern mehr als das Doppelte. Die Auftragsliste des Jahres 2011 zeigt weitere Auffälligkeiten.

Mehr als die Hälfte: Anteil der freihändigen Vergaben an allen Deza-Aufträgen 2011.

Mehr als die Hälfte: Anteil der freihändigen Vergaben an allen Deza-Aufträgen 2011.

Ein Projekt zur Wassergewinnung in Lohuti (Tadschikistan), mitfinanziert von der Deza. (Bild: Keystone )

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In der Umfrage des «Tages-Anzeigers» bei den eidgenössischen Departementen belegte das Aussendepartement unter Didier Burkhalter (FDP) den dritten Platz: 60 Millionen Franken habe das Departement 2011 unter freihändiger Auftragsvergabe verbucht, teilte die Bundeskanzlei mit. Das Finanz- und das Volkswirtschaftsdepartement wiesen wesentlich höhere Beträge aus.

Nun zeigt sich aber: Das EDA hat von allen Departementen die meisten Aufträge ohne Ausschreibung vergeben. Allein die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) hat für rund 127 Millionen Franken freihändig Aufträge vergeben. Dies zeigt die Liste der Auftragsvergaben der Deza im Jahr 2011, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegt. Die Deza selber verbucht in ihrer Auftragsstatistik einen ähnlichen Wert von rund 130 Millionen Franken.

Warum also beziffert das EDA sein gesamtes Volumen an direkt erteilten Aufträgen mit 60 Millionen Franken, obwohl allein die Deza viel mehr ausgegeben hat? Das EDA erklärt sich: Man habe die sogenannten Treuhandfonds nicht eingerechnet. Diese Fonds brauche es, um ein Projekt zu realisieren, beispielsweise für den Kauf von Material oder die Miete von Liegenschaften. Um welchen Gesamtbetrag es sich bei den Treuhandfonds handelt, konnte die Deza am Freitag aber nicht sagen. In der Auftragsliste sind die Fonds nicht erkennbar.

Irreführende Angaben

39 der freihändig vergebenen Deza-Aufträge über 230'000 Franken sind Folgeaufträge. Das seien mehr als rechtlich erlaubt, schätzt Jan Stiefel vom Entwicklungsexperten-Verband Ideas. Pro Erstauftrag sind höchstens zwei Folgeaufträge erlaubt. Laut Berechnungen von Stiefel vergibt die Deza bis zu sechs Folgeaufträge pro Erstauftrag.

Die Auftragsliste zeigt weitere Auffälligkeiten: So wurden 2011 fünf Aufträge unter «kleiner als 150'000 Franken» verbucht, obwohl deren Betrag in Wahrheit darüber liegt. In zwei Fällen übersteigt der Betrag sogar den WTO-Schwellenwert von 230'000 Franken. Das Problem sei organisatorischer Art, sagt EDA-Sprecher Tilman Renz: Es komme vor, dass ein Betrag, der unter «kleiner als 150'000 Franken» verbucht wurde, wegen unvorhergesehener Ausgaben nachträglich erhöht werde. Der kumulierte Betrag bleibe in derselben Kategorie verbucht, was irreführend sei.

Keine Erklärung gibt es vom EDA für die 62 Verträge vom Jahr 2011, die Ende 2010 bereits ausgelaufen waren. So ist beispielsweise in einem Fall die Vertragsdauer mit 2005 bis 2008 angegeben, in einem anderen Fall mit 2006 bis 2010. «Diese Fälle sind uns nicht bekannt», sagt Tilman Renz.

Auffällig viele freihändige Aufträge

Die Deza, die innerhalb des EDA den grössten Budgetposten verwaltet, vergibt auffällig viele Aufträge freihändig. Das Volumen der freihändigen Auftragsvergabe von 127 Millionen Franken ist mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags von 236 Millionen Franken. Deza-Direktor Martin Dahinden erklärt dies mit den «besonderen Rahmenbedingungen» in der Entwicklungszusammenarbeit. Trotzdem würden die Beschaffungsregeln aber eingehalten, sagt er. Das EDA ist der Ansicht, dass die Entwicklungszusammenarbeit grösstenteils nicht den Beschaffungsregeln unterstehe, weil für sie Ausnahmen gelten würden.

Diese Haltung steht juristisch allerdings auf wackligen Füssen. Das Beschaffungsgesetz sieht zwar Ausnahmen für Agrar- oder Ernährungshilfsprogramme vor. Doch die Ausnahmen müssen zurückhaltend erlaubt werden, weil sonst das Gesetz ausgehöhlt wird. Laut Christoph Jäger, ein auf Beschaffungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, gibt im Zweifelsfall die übergeordnete Bestimmung im WTO-Übereinkommen die Richtlinie vor. Dort ist die Ausnahme präziser umschrieben mit «Agrarprodukte im Rahmen von Agrar- und Ernährungshilfeprogrammen». Der Bau einer Schule, einer Strasse oder sanitärer Anlagen würden nicht darunter fallen.

Kleine Aufträge ausgeschrieben

Obwohl die Deza nach eigener Betrachtung die Beschaffungsregeln nicht einhalten muss, schreibt sie vereinzelte Aufträge aus. 2011 waren dies meistens kleinere Aufträge von weniger als 50'000 Franken. Einmal schrieb die Deza einen Auftrag für 6000 Franken aus, einmal einen für 7000 Franken. Hingegen wurden grosse Beträge, in einem Fall 9 Millionen Franken, als Folgeaufträge ohne Wettbewerbsverfahren vergeben.

Die Deza führe Ausschreibeverfahren durch, ohne dass sie dazu verpflichtet wäre, bestätigt Deza-Direktor Dahinden. Dies vor allem bei Erstaufträgen. Danach mache die Deza von der Möglichkeit Gebrauch, auf kostspielige Ausschreibeverfahren zu verzichten.

Bundesrat war gegen Änderung

Die Vergabepraxis in der Deza erregt nicht zum ersten Mal Aufsehen. 2009 stellte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats in einem Bericht fest, dass die Kriterien für den Einsatz der Bundesentwicklungsgelder nicht klar seien. Es gebe weder eine Gesamtstrategie noch ein Portfolio, um eine inhaltlich ausgewogene Mischung an Programmen sicherzustellen.

Die Kommission bemerkte ausserdem, dass die rechtlichen Mittel zur Kontrolle der Geldflüsse gering seien. Die Deza könne aufgrund des sehr offen formulierten Bundesgesetzes aus dem Jahr 1976 über die Entwicklungszusammenarbeit die Mittel relativ frei sprechen. Kritisiert wurde damals auch, dass eine Motion aus dem Jahr 2006, die eine Gesetzesrevision gefordert hatte, zwar überwiesen wurde, aber noch immer hängig sei.

Unterdessen hat der Bundesrat diese Forderung des Parlaments abgeschrieben, wie das EDA mitteilt. Laut Informationen aus bundesratsnahen Kreisen hat die Regierung eine Aktualisierung des bald 40-jährigen Gesetzes geprüft und dann wieder verworfen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.07.2012, 06:06 Uhr

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60 Kommentare

Peter Kaegi

14.07.2012, 06:22 Uhr
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Würde ich meine Steuererklärung so deklarieren wie das EDA, ich würde mich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Wozu sind eigentlich die Finanzkommissionen da? Antworten


Andreas Hürlimann

14.07.2012, 09:11 Uhr
Melden 241 Empfehlung 0

Unsere Bundesverwaltung, wohl auch die Kantonsverwaltungen sind nicht weniger korrupt als die griechische, rumänische, ungarische, us-amerikanische, russische Regierungsvertreter, sie sind nur viel diskreter und berechnender ... ich fordere die Aufhebung des Immunitätsgesetzes, kein Politiker darf über dem Recht des Volkes stehen und muss sich auch haftbar werden! Antworten



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