Schweiz

Wie sich die Experten der Verteidigung vor die Bergführer stellen

Aktualisiert am 19.11.2009

Am vierten Verhandlungstag im Prozess um das Bergdrama an der Jungfrau stellten Lawinenexperten der Verteidigung, die Argumentation der Anklage in Frage.

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«Da kann man sechs Menschen töten und muss keine Verantwortung übernehmen. Wir leben in einem schlimmen Staat»: Eric Buchs, Vater eines der Opfer, nach dem Urteilsspruch.
Bild: Keystone

   

Die Verteidigung der wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagten Bergführer bestellte am Donnerstag drei namhafte Lawinenexperten in den Zeugenstand in Chur. Das vom Gericht wiederholt zitierte, in der Schweiz weitverbreitete Merkblatt «Achtung Lawinen» haben sie teilweise mitverfasst.

Das Merkblatt richte sich an Laien mit geringer bis mittlerer Bergerfahrung. Für Bergführer sei es zu wenig differenziert, so die Lawinenfachleute. Das gleiche gelte für den SAC-Routenführer mit seinen Empfehlungen zur Besteigung der Jungfrau.

Lawinenregeln gelten im Sommer nur bedingt

Bergführer dürften und müssten die Regeln und Empfehlungen der Publikationen vor Ort neu interpretieren. Sie hätten dazu das nötige Fachwissen. Die Aussage der Experten ist von zentraler Bedeutung, da der militärische Ankläger Maurus Eckert den Angeklagten die Verletzung dieser Regeln und die Nichtbeachtung von Empfehlungen vorhält.

Problematisch ist laut den Experten, dass alle existierenden Lawinenregeln im Winter erarbeitet worden seien und im Sommer - der Unfall ereignete sich im Juli - nur bedingt gültig seien. Grund seien die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Bergsteiger könnten sich im Sommer grundsätzlich in steileres Gelände wagen, das sie zu Fuss präziser den Geländekonturen folgen können, als im Winter mit den Skis.

Direktroute nur im Winter vereist

Eine von Gerichtspräsident Felix Egli wiederholt zitierte Warnung aus einem SAC-Tourenführer zur Routenwahl an der Jungfrau relativierten die Fachleute. Die SAC-Publikation empfiehlt die sogenannten Direktroute, die auch von den Rekruten und ihren Begleitern eingeschlagen worden war, im Sommer nicht zu begehen.

Die Warnung des SAC beziehe sich ausschliesslich auf die Vereisungsgefahr im Hang und nicht auf eine allfällige Lawinengefahr, so die Experten. Der Hang war zum Unfallzeitpunkt nach Aussagen aller Zeugen ganz klar nicht vereist.

Nach den Parteigutachtern von heute Morgen sind am Nachmittag die unabhängigen Gutachter am Zug. (cpm/sda)

Erstellt: 19.11.2009, 13:20 Uhr

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