Schweiz
Wie unabhängig sind die Militärrichter?
Eric Buchs, der Vater eines der verunglückten Rekruten, bezeichnet den Prozess zum Jungfrau-Drama als «Farce». Tatsächlich kann man sich die Frage stellen, wie unabhängig Militärrichter sind, die über einen Berufsunteroffizier und einen vom Militär angestellten Bergführer zu urteilen haben. «Die Armee richtet über sich selbst», sagt der grüne Nationalrat Jo Lang. Das sei unhaltbar und stehe im Widerspruch zur Verfassung, die eine Sonderjustiz verbiete. Länder wie Deutschland und Österreich hätten die Militärjustiz längst abgeschafft. Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjustiz, weist die Vorwürfe zurück: «Die Militärjustiz ist vollständig unabhängig.» Weder die Armee noch das Verteidigungsdepartement (VBS) hätten ein Weisungsrecht gegenüber dem Gericht oder dem Untersuchungsrichter. Zudem gehörten alle am Prozess beteiligten Armeeangehörigen der Miliz an. «Weshalb sollten sie ihren Ruf als Anwalt oder Richter aufs Spiel setzen, indem sie Partei für die Armee ergreifen?»
Trotz solcher Argumente steht die Militärjustiz unter Druck. Seit Jahren fordern Kritiker ihre Abschaffung. Im September 2008 hat der Ständerat ein Postulat seiner Rechtskommission angenommen, das eine generelle Überprüfung der Militärjustiz – bis hin zu ihrer Abschaffung – fordert. Das VBS erarbeitet nun einen Bericht. Zudem ist ein Antrag von Jo Lang hängig, der verlangt, dass keine Zivilisten mehr vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen.
Vom Bundesrat gewählt
Die Militärjustiz führt Strafverfahren bei Delikten von Angehörigen der Armee, des Grenzwachtkorps und des uniformierten Personals der Militärbetriebe durch. In leichten Fällen kann der Truppenkommandant einen Armeeangehörigen disziplinarisch bestrafen, ohne dass die Militärjustiz zum Einsatz kommt. Militärrichter sind auch zuständig für Verfahren gegen Zivilisten, die sich der Verletzung militärischer Geheimnisse strafbar machen, sowie gegen Personen, die gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht verstossen.
Die Richter eines Militärgerichts werden vom Bundesrat gewählt. Mit Ausnahme des Gerichtspräsidenten handelt es sich um Armeeangehörige, die nicht in der Militärjustiz eingeteilt sind. Militärrichter müssen im Zivilleben nicht unbedingt juristisch tätig sein, und sie müssen auch keinen Offiziersrang besitzen. Von den vier Richtern im Jungfrau-Prozess sind zwei Offiziere, einer Korporal und einer Soldat. Im Zivilleben arbeitet einer als Gerichtspräsident und einer als Gerichtsschreiber. Die beiden übrigen Militärrichter sind keine Juristen.
Erstellt: 18.11.2009, 08:00 Uhr
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