Schweiz

«Wir fürchten uns davor, die UNO einzuschalten»

Von Philippe Reichen. Aktualisiert am 04.07.2012 42 Kommentare

Loïc Parein, Anwalt des Bieler Gymnasiasten, der wegen Terrorismusverdacht nicht in die Schweiz reisen darf, fordert für seinen Klienten rechtliches Gehör.

«Warum sind Sie nach Afrika gekommen?»: Der Bieler Gymnasiast auf dem Weg zum Gerichtssaal.

«Warum sind Sie nach Afrika gekommen?»: Der Bieler Gymnasiast auf dem Weg zum Gerichtssaal.
Bild: PD

Loïc Parein: Der Waadtländer Rechtsanwalt vertritt den 19-Jährigen aus Biel, der in Kenia wegen Verdacht auf Kontakt zu islamistischen Organisationen angeklagt wurde. (Bild: PD)

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Mangel an Beweisen

Die kenianische Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtliche Verfolgung des Bieler Gymnasiasten eingestellt, der wegen Terrorismus verdächtigt wurde. Das teilte die kenianische Polizei am Montag mit. Die Schweizer Anwälte des jungen Mannes bestätigten dies gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Dem gebürtigen Jordanier waren Verbindungen zur radikalislamischen Al-Schabaab-Miliz in Somalia nachgesagt worden. Am 6. Juni wurde der 19-Jährige deshalb von einem Gericht in Nairobi angeklagt.

Nun liess die kenianische Polizei über ihren Sprecher Charles Owino verlauten, dass alle Anklagepunkte ausser der der illegalen Einreise ins Land fallen gelassen wurden. Als Grund nannte die Polizei den Mangel an Beweisen.

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Stehen Sie mit dem Gymnasiasten, der derzeit in Kenia festsitzt, in Kontakt?
Ja, mein Anwaltskollege Stefan Disch und ich hatten Kontakt zu ihm. Aber es ist wegen seiner Lebensumstände kompliziert, mit ihm zu sprechen.

Wie geht es ihm?
Er ist während mehrerer Wochen inhaftiert gewesen. Die Haftbedingungen sind mit jenen in der Schweiz nicht vergleichbar. Er ist moralisch und physisch angeschlagen. Er bekam während mehrerer Tage keine Nahrung. Darüber hinaus ist er wegen der hygienischen Bedingungen krank geworden.

Er soll unter die Obhut des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge kommen. Was heisst das?
Gemäss unserem Wissensstand ist er noch immer im Gefängnis und offiziell noch nicht unter der Obhut der UNO. Wäre er das, würde er in ein Flüchtlingscamp geschickt. Dann müssten wir um sein Leben fürchten.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verwehrt Ihnen den Zugang zum Dossier. Was können Sie im Moment überhaupt tun?
Es gibt keinen Grund, uns den Zugang zum Dossier zu verweigern. Zudem werden wir gegen das vom Fedpol verfügte, befristete Einreiseverbot Rekurs einlegen. Und natürlich versuchen wir, die Lebensumstände des 19-Jährigen zu verbessern.

Warum verwehrt Ihnen das Fedpol den Zugang zum Dossier?
Das fragen wir uns auch. Das Recht auf rechtliches Gehör hat in diesem Fall nicht stattgefunden. Fänden Sie es normal, wenn über Sie entschieden würde, ohne dass Sie wissen, was man Ihnen genau vorwirft, worauf die Vorwürfe gründen, und ohne dass Sie sich äussern können? Das ist inakzeptabel. Von einem Rechtsstaat darf man mehr erwarten.

Ein Repräsentant der Schweizer Botschaft in Kenia soll den Gymnasiasten befragt haben.
Wir haben ein Schreiben erhalten, in dem die Fragen aufgeführt waren. Gefragt wurde beispielsweise: «Warum sind Sie nach Afrika gekommen? Was haben Sie in Afrika getan?» Auch die Antworten waren angegeben. Aber wir wissen nichts über die Identität der Personen, die die Fragen gestellt haben, und konnten auch nicht verifizieren, ob die Transkription vollständig ist. Wir konnten auch keine eigenen Fragen stellen. Dabei garantiert ihm das Schweizer Gesetz das Recht auf eine korrekte Verteidigung. Das gilt insbesondere, wenn das Fedpol ein Verfahren eröffnet.

Beim Mann handelt es sich um einen Jordanier, der in der Schweiz um Asyl ersucht hat. Würden die Behörden bei einem Schweizer, der des Terrorismus verdächtigt wird, gleich verfahren?
Nein. Der 19-Jährige hat in der Schweiz Asyl bekommen. Er hat hier einen Grossteil seiner Jugend verbracht. Er ging hier zur Schule. Ein Teil seiner Lehrer hat ihn in guter Erinnerung. Seine Eltern wohnen noch immer hier. Vor allem aber ist er in Kenia vom Verdacht terroristischer Aktivitäten freigesprochen worden. Dieser Entscheid korrespondiert in keiner Weise mit dem Vorwurf der Schweizer Behörden.

Hat der Nachrichtendienst den 19-Jährigen nicht schon in der Schweiz beobachtet?
Es gibt heute nichts, was diese Anschuldigung bestätigen würde.

Ist es Ihrer Meinung nach möglich, dass der 19-Jährige mit Terroristen kollaboriert hat?
Das können wir nicht sagen. Er spricht effektiv von einer Entführung. Er kann nicht mehr sagen, solange er nicht in Sicherheit gebracht worden ist.

Machen Sie politische Motive dafür verantwortlich, wie die Schweizer Behörden dieses Dossier behandeln?
Es handelt sich um ein aussergewöhnliches Dossier. Wir haben das Gefühl, dass den Bundesbehörden die Mittel fehlen, den Fall zu regeln. Wir fürchten uns davor, eine andere Instanz, zum Beispiel die UNO, einzuschalten.

Der Gymnasiast kann weder zurück nach Jordanien geschickt werden noch in die Schweiz zurückkehren. Der Fall scheint blockiert.
Das scheint im Moment wirklich so zu sein. Es wäre alles einfacher, wenn unser Klient, wenn auch nur provisorisch, in der Schweiz wäre. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.07.2012, 12:26 Uhr

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42 Kommentare

Fred Föhn

04.07.2012, 13:05 Uhr
Melden 118 Empfehlung 0

Ein normaler 19-jähriger macht in Kenia Badeferien in Mombasa oder eine Safari, hält sich aber sicher nicht für rund ein Jahr im Rebellengebiet auf. Jetzt müsste man nur noch Wissen, ob der junge Mann mit den islamistischen Kreisen in Biel in Kontakt stand und dann dürfte der Fall wohl klar sein. Wieso erhält ein Jordanier überhaupt Asyl in der CH? Jordanien ist sicher. Antworten


Kurt Müller

04.07.2012, 13:30 Uhr
Melden 99 Empfehlung 0

Kein Wunder, dass die Schweiz wie ein Magnet auf Asylanten wirkt. 19-jährig, Asylant, Gymnasiast, und trotzdem Geld genug, um Fernreisen zu unternehmen. Das sind für Leute aus vielen Teilen der Welt geradezu paradiesische Lebensumstände. Und einen Anwalt kann er sich auch noch leisten! Antworten



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