«Wir leben in einem schlimmen Staat»
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Viele verliessen den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung am Freitagabend unter Tränen. «Ich akzeptiere, dass es in den Bergen ein Restrisiko gibt. Aber es darf nicht sein, dass in diesem Fall die Bergführer unschuldig sind», sagte Urs Zurbriggen. Er verlor im Juli 2007 seinen Bruder. Das Urteil sei gegen jeden gesunden Menschenverstand und für ihn schwer nachvollziehbar.
Der Freispruch gebe allen Bergführern am Berg einen Freipass für den Umgang mit Gefahren. Offenbar könnten sie sich aus der Verantwortung stehlen, sagte Zurbriggen. Es fehle dem Urteil an Gerechtigkeit.
Nie mit Angehörigen gesprochen
Die grösste Enttäuschung für ihn sei, dass sich die Bergführer in den zwei Jahren seit dem Unfall nie bei seiner Familie gemeldet und entschuldigt hätten.
«Meinen Sohn kann mir kein Urteil zurückgeben, egal wie es ausfällt», sagte Philippe Baillifard, Vater eines verunglückten Rekruten zum Freispruch. Der Prozess habe ihm die Möglichkeit gegeben, einen Einblick in die Expertengutachten zu bekommen. Die Bergführer hätten vor der Urteilsverkündung den Angehörigen immerhin ihr Bedauern ausgedrückt.
Verteidiger Till Gontersweiler äusserte sich, auch im Namen seines Mandanten, des 34-jährigen Berufsunteroffizier «erleichtert» über den Freispruch. Das Beweisverfahren habe «eindeutig» ergeben, dass es nur einen Freispruch habe geben können.
Die Freigesprochenen wollten sich nicht äussern und zogen sich sofort zurück. Nach dieser belastenden Woche müssten sie «das Ganze zuerst verarbeiten», sagte Gontersweiler.
Auditor Maurus Eckert war «enttäuscht». Er habe aus Überzeugung angeklagt. Eine Appelation werde er sich «ernsthaft überlegen». Die Argumente des Gerichts, die auch die Argumente der Fachexperten der Verteidigung gewesen seien, hätten ihn nicht überzeugt.
Bergführer wollen aus dem Unglück lernen
Er sei sehr froh über den Freispruch, sagte der Präsident des Schweizer Bergführerverbandes SBV, Urs Wellauer, auf Anfrage. Das Urteil bestätige, dass beim Bergsteigen ein Restrisiko unvermeidbar sei.
Von grossem Wert sei, dass die Freigesprochenen dem Bergführerverband das von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten zur Verfügung gestellt hätten. Es gebe den Bergführern die Möglichkeit, den Unfall zu diskutieren und allenfalls Lehren daraus zu ziehen. (sam/sda)
Erstellt: 21.11.2009, 09:15 Uhr
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