Schweiz

«Wir möchten ihr ganz klar den Rücken stärken»

Von Thomas Ley. Aktualisiert am 31.08.2012 39 Kommentare

Die verurteilte Chefärztin der Gynäkologie kann am Spital Wil bleiben. Damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt, darf künftig jeder Wiler Mitarbeiter bei Fachärzten in St. Gallen eine Zweitmeinung anfordern.

Beginn der Aufarbeitung: An der ersten grossen Medienkonferenz zum «Fall Wil» informierten (v.l.) René Fiechter, CEO Spitalregion Fürstenland, Generalsekretär Roman Wüst, Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann und Nicole Graf Strübi, Leitung VR Geschäftsstelle Spitalverbund. Heute machte der Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde klar: Die verurteilte Chefärztin darf bleiben.

Beginn der Aufarbeitung: An der ersten grossen Medienkonferenz zum «Fall Wil» informierten (v.l.) René Fiechter, CEO Spitalregion Fürstenland, Generalsekretär Roman Wüst, Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann und Nicole Graf Strübi, Leitung VR Geschäftsstelle Spitalverbund. Heute machte der Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde klar: Die verurteilte Chefärztin darf bleiben.
Bild: Ennio Leanza/Keystone

«Situative Fehlbeurteilung»: Felix Sennhauser, Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde. (Bild: Keystone )

Artikel zum Thema

Teilen und kommentieren

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Herr Sennhauser, offenbar ist Ihr Hauptargument, die verurteilte Chefärztin weiterzubeschäftigen, die schlichte Tatsache, dass sie eine gute Ärztin ist.
Ja, die Fachargumente, die durch Professor Urs Haller, Emeritus der Universitätsfrauenklinik Zürich, vorgebracht wurden, waren überzeugend. Er begleitete Chefärztin L. in den letzten Wochen und stellt ihr nun fachlich ein sehr gutes Zeugnis aus. Ihre Erfahrung ist ohnehin unbestritten mit gut 2500 von ihr betreuten und unauffälligen Geburten. Darüber hinaus erhielten wir aber auch sehr viele vertrauensstärkende Rückmeldungen aus dem Team in Wil und von der FMH.

Was ist mit den Patienten?
Auch aus Kreisen der Patienten erhielten wir spontan und unaufgefordert sehr viel Lob für Frau L.

Trotzdem: Trauen Sie ihr zu, ihre Arbeit normal weiterzumachen? Jetzt, da sie und ihr Fall schweizweit bekannt ist? Was, wenn Patienten sich weigern, von ihr behandelt zu werden?
Wir gehen davon aus, dass diese Gefahr gering ist. Zudem möchten wir ihr heute auch ganz klar den Rücken stärken.

Dennoch bleibt die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Was ist dieser Todesfall für Sie: ein Unglück oder tatsächlich ein Fehlverhalten?
Es war eine situative Fehlbeurteilung. Immerhin gilt die Höhe des Strafmasses, zwei Jahre bedingt, in der Fachwelt als vergleichsweise hoch. Generell ist es so, dass in der Medizin die Konsequenz eines Fehlverhaltens – etwa der Tod eines Patienten – ungleich höher sein kann als das Ausmass des Verschuldens.

Im vorliegenden Fall wurde ihr ja nicht nur ihre Fehlbeurteilung vorgeworfen, sondern dass sie zu lange an ihr festhielt.
Richtig. Das hat ja letztlich dazu geführt, dass die falsche Behandlung zu lange andauerte.

Um einen solchen Fall künftig zu verhindern, soll man künftig von Wil aus im Frauenspital in St. Gallen eine Zweitmeinung anfordern können.
Ja, wir nennen das den kaderärztlichen Hintergrunddienst. Diese Zusammenarbeit war schon zuvor etabliert Es gibt im Kanton St. Gallen einen regen Know-how-Transfer. Wir haben diese Netzwerk-Kultur jetzt zusätzlich formalisiert. So wird sich Chefärztin L. jede Woche mit René Hornung, dem Chef der Frauenklinik St. Gallen, treffen, um Fälle zu besprechen.

Das klingt wie Bewährung.
Nein, ich würde es eher eine qualitätssichernde Massnahme im Rahmen unseres Netzwerk-Systems nennen.

Was ist denn, wenn eine entscheidungsbefugte Person gar nicht glaubt, eine Zweitmeinung zu benötigen? Dann nützt Ihr Dienst nichts.
Es soll eben für jeden Mitarbeiter, unabhängig von Beruf und Hierarchie, möglich sein, den Hintergrunddienst anzufragen. Also nicht nur für Ärzte, sondern auch für Hebammen oder Pfleger.

Es braucht aber womöglich Mut, gegen den Chef eine Zweitmeinung anzufordern.
Darum setzen wir weiterhin auf möglichst flache Hierarchien. Zudem gehen wir davon aus, dass der Hintergrunddienst eine kulturbildende Wirkung hat. Solche Anfragen sollen einfach selbstverständlich werden. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 31.08.2012, 16:56 Uhr

39

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

39 Kommentare

Daniel Nipkow

31.08.2012, 17:12 Uhr
Melden 129 Empfehlung 0

Zweitmeinung anfragen, und damit dem Chef "in den Rücken fallen" resp. dessen Glaubwürdigkeit in Frage stellen? Dazu fehlt doch den streng hierarchiegläubig erzogenen "Weissen Kiltteln" der Mut. Sie würden damit ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten kompromittieren, weil sie von der Unterstützung ihrer hinterfragten Chefs abhängig sind. Antworten


Hanspeter Rüegg

31.08.2012, 17:14 Uhr
Melden 99 Empfehlung 0

Es ist natürlich lobenswert, dass Herr Sennhauser sich hinter die Chefärztin stellt. Aber letztendlich wird die Chefärztin ihren Job sehr bald selber aufgeben. Mit so einer Vergangenheit ist an ein "normales" arbeiten einfach nicht mehr zu denken. Die Frage ob das gerecht und fair ist, stellt sich so gar nicht mehr. Für alle Seiten ist sehr schnell ein Schlussstrich zu ziehen. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Umfrage

Seit 15 Jahren steigt die Anzahl Ferienwochen für Arbeitnehmer leicht an. Profitieren Sie davon?




Genusswelt

Besuchen Sie unsere Genusswelt und entdecken Sie die Welt des Genuss!

FÜR MEHR «YESSS!» IM ALLTAG!

Erfahren Sie, wie unsere Services das Leben erleichtern. Jetzt Videos schauen: search.ch/diego

Kino

Alle Kinofilme im Überlick