Schweiz

«Wir stehen zu Mitbrüdern, die Schuld auf sich geladen haben»

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 24.03.2010 25 Kommentare

Der Abt des Klosters Einsiedeln, Martin Werlen, nimmt Stellung zur Wiederaufnahme eines pädophilen Priesters. Und er macht Vorschläge, wie Missbräuche verhindert werden sollen.

Martin Werlen: «Wir bieten keinen Schutz für Fehlbare».

Martin Werlen: «Wir bieten keinen Schutz für Fehlbare».
Bild: Keystone

Herr Werlen, wie geht es Ihnen dieser Tage?
Die Situation ist sehr belastend. Entsprechend fühle ich mich.

Das Schweizer Fernsehen berichtet, Sie hätten die Wiederanstellung eines fehlbaren Klosterbruders verschwiegen. Ist diese Darstellung richtig?
Nein. Die Frage wurde so nicht gestellt, und dieser Sachverhalt wurde von mir ohne Absicht nicht thematisiert. Als Mitglied der Gemeinschaft wird man nicht angestellt. Ich halte fest, dass der Mitbruder zu unserer Gemeinschaft gehört und deshalb wieder in die Klostergemeinschaft zurückgenommen wurde.

Dass Pädophile auch bei erwiesener Schuld Schutz in ihrer Gemeinschaft finden, schürt öffentlichen Unmut.
Mich beeindrucken Rückmeldungen von Opfern, die gerade diese Haltung würdigen. Ihnen geht es nicht um Rache, sondern darum, dass die Kirche Verantwortung übernimmt. «Wir bieten keinen Schutz für Fehlbare», sondern wir stehen auch zu Mitbrüdern, die Schuld auf sich geladen haben.

Der Betreffende soll gemäss «Schweiz aktuell» entgegen Ihrer früheren Aussagen weiterhin mit Jugendlichen zu tun haben. Stimmt das?
Dieser Mitbruder ist seit 36 Jahren nicht mehr an der Stiftsschule tätig. Er hat klosterinterne Aufgaben. Nachdem die Klosterleitung nach den damaligen therapeutischen Massnahmen über Jahrzehnte hinweg keinerlei Hinweise auf ein ungebührliches Verhalten - nur schon im Ansatz - erhielt, durfte und darf ich von einem integren Verhalten ausgehen. Sollten die Ergebnisse der externen Untersuchungskommission indes erneut auf ein Fehlverhalten schliessen, sind entsprechende Massnahmen der Klosterleitung unumgänglich.

Steht Ihre Einsetzung einer externen Untersuchungskommission nicht im Widerspruch zur Doktrin der Vergebung?
Wenn die Verfahren ein strafrechtlich relevantes Verschulden ergeben, werden die Personen bestraft. Nach einer Verbüssung werden sie wieder in der Klostergemeinschaft leben, wie dies auch bei einer gewöhnlichen Familie in einer solchen Situation möglich ist. Es ist für uns heute selbstverständlich, dass in einem solchen Fall Gemeinschaftsmitglieder in verantwortbaren Funktionen eingesetzt werden.

Ist die Duldung von fehlbaren Mitbrüdern in allen Fällen weiterhin zu verteidigen?
Die Untersuchung wird lückenlos erfolgen. Weder die Gemeinschaft noch ich werden von einer solchen verschont bleiben. Wenn ein Straftatbestand erfüllt wäre, führte dies zu einer entsprechenden Bestrafung. Ein Mitbruder bleibt Mitglied der Gemeinschaft, ausser im Extremfall, wo das Kirchenrecht Ausschlussmöglichkeiten vorsieht.

Rechnen Sie damit, dass die Untersuchungskommission auf viele noch unbekannte Fälle stossen wird?
Das weiss ich nicht. Nur eines ist sicher: Wir wollen Transparenz.

Warum sollte man seine Kinder einer Institution anvertrauen, die wissentlich Pädophile in ihren Reihen hält?
Wenn die Untersuchung an unserer Schule ergeben sollte, dass solche Lehrkräfte noch unterrichten, werden sie umgehend vom Schuldienst entfernt und der Strafverfolgung zugeführt. In der Vergangenheit bekannt gewordene Fälle wurden in diesem Sinne behandelt.

Der St. Galler Bischof Markus Büchel schlägt vor, dass in schweren Fällen die Kirche in jedem Fall Anzeige erstatten soll. Teilen Sie diese Meinung?
Ja, solche Fälle müssen von den staatlichen Behörden untersucht werden. Allerdings nur im äussersten Notfall gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers.

Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein, die Kirche vom zentralen Pädophilenregister in Rom überzeugen zu können?
Die Forderung nach Schaffung eines solchen zentralen Registers ist für mich sehr bedeutsam. Ich werde versuchen, die Schweizer Bischofskonferenz von der Dringlichkeit eines solchen zu überzeugen.

Ein sprachregionales Register reicht nicht?
Nein. Der Austausch von Priestern aus anderen Sprachregionen ist heute eine Selbstverständlichkeit.

* Das Interview wurde schriftlich geführt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.03.2010, 17:15 Uhr

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25 Kommentare

Urs Müller

24.03.2010, 20:24 Uhr
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@Willy Hufschmid auch Mitglieder der Klostergemeinschaft sind "normal Sterbliche" u. sind nicht von der Strafverfolgung verschont. Der Abt sagt ja klar "Wenn die Verfahren ein strafrechtlich relevantes Verschulden ergeben, werden die Personen bestraft". Aber wie @Heinz Fritschi bereits geschrieben hat, sollte man den Artikel zuerst lesen, bevor man seinen (eigenen?) Frust über die Kirche los wird. Antworten


willi aerne

24.03.2010, 16:18 Uhr
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Werlen hat Recht: Ein auf eine Sprachregion beschränktes Register erweckt den Verdacht, dass fehlbare Priester in einen anderen Sprachraum abgeschoben werden sollen. Dass diese nach Verbüssung der Strafe in einer nicht pädagogischen Funktion wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden, erscheint nicht abwegig. Wo sollten sie denn sonst hin? Antworten



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