Schweiz
Wo die Aschenbecher auf den Tischen bleiben
Aktualisiert am 27.04.2010 24 Kommentare
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Das Rauchverbotgesetz bleibt ein Flickenteppich mit Ausnahmen und kantonalen Eigenheiten. Der Bund ist nämlich weniger streng als etliche Kantone, die bereits eigene Gesetze erlassen haben und diese weiterhin anwenden können: Wirte dürfen etwa gemäss Bundesgesetz abgetrennte und ausreichend belüftete Fumoirs einrichten. Was «ausreichend belüftet» heisst, haben die Kantone festzulegen.
Angestellte, die vorgängig ihre Zustimmung gegeben haben, dürfen in Raucherräumen beschäftigt werden. In 7 Kantonen sind nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Raucherräume mit Service verboten, 19 erlauben bediente Fumoirs. Auf Raucherräume ganz verzichten wollte bisher kein Kanton.
Eine weitere Ausnahme macht der Bund für kleine Lokale: Sie können als Raucherbetriebe geführt werden. Voraussetzung ist, dass die für Gäste zugänglichen Räume - inklusive Toiletten - höchstens 80 Quadratmeter Fläche haben. Der Kanton muss eine Bewilligung erteilen und das Lokal klar als Raucherlokal gekennzeichnet werden.
Kleine Nachfrage nach Raucherbetrieben
Raucherbetriebe sind in 13 Kantonen erlaubt. Riesig ist die Nachfrage nicht: Der Kanton Aargau etwa hat 109 Lokale für Raucher bewilligt. Weitere 46 Gesuche seien hängig, sagte Balz Bruder, Sprecher des Gesundheitsdepartements, auf Anfrage. Das Amt für Verbraucherschutz geht von rund 1500 Gastrobetrieben im Kanton aus.
Luzern - auch hier gibt es rund 1500 vom Rauchverbot betroffene Gaststätten - hat bisher 60 Raucherlokale bewilligt. Bis zu 20 Gesuche seien hängig und weitere würden erwartet, sagte Arthur Wolfisberg, Chef Gastgewerbe und Gewerbepolizei.
«Es gibt alles»
Gesuche für einen Raucherbetrieb reichten vor allem Bars und Pubs ein, sagte Wolfisberg. «Traditionelle Dorfbeizen sind oft zu gross, weil sie neben der Gaststube noch einen Saal haben.» Im Aargau sind Raucherlokale überall im Kanton zu finden. «Es gibt alles, von der Altstadt-Bar in Aarau und Baden bis zur Dorfbeiz», sagte Bruder.
Nur zwei Gesuche für Raucherbetriebe sind im Jura eingegangen, wie es beim Amt für Gewerbe und Arbeit hiess. Vier von fünf jurassischen Gastrobetrieben sind kleine Lokale auf dem Land.
Der Jura - Sitz des Zigaretten-Herstellers British American Tobacco (BAT) mit mehreren hundert Arbeitsplätzen - galt bisher als letzte Westschweizer Raucherbastion: Vorstösse für den Schutz vor dem Passivrauchen in Restaurants scheiterten immer.
Initiativen hängig
Das letzte Wort zum Rauchverbot ist aber mit Sicherheit noch nicht gesprochen. Die Lungenliga will im Sommer ihre Volksinitiative für ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden einreichen. Die nötigen Unterschriften hat sie beisammen; der Branchenverband GastroSuisse hat bereits seinen Widerstand angekündigt.
Auch die Gegner des generellen Rauchverbots haben eine Volksinitiative lanciert. Sie haben bis am 23. August 2011 Zeit, die erforderlichen 100'000 Unterschriften zu sammeln. Die Initiative will, dass allein der Eigentümer der Räume über Rauchverbote entscheiden kann. (sam/sda)
Erstellt: 27.04.2010, 13:11 Uhr
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24 Kommentare
Nichtraucherschutz in allen Ehren aber woher kommt diese alberne Nichtraucherhysterie, jetzt wo wir doch weiss Gott eine Lösung haben, bei der sich niemand am Rauch stören muss der das nicht will? Und nein nein, man soll mir jetzt nicht mit der Floskel "aus Prinzip" etc. kommen.. Antworten
Es ist erstaunlich wie in der Schweiz immer, jeder sein eigenes Gärtli pflegt! Jeder Kanton etwas anders, eifach nur schlimm! Sogar in Italien wo nichts funktioniert haben sich die Leute daran gewöhnt draussen zu rauchen, es ist nur eine Frage von Anstand und Willen! GENERELLES RAUCHVERBOT für jeder Kanton. Antworten
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