Schweiz

Wohnungsnummern sorgen für rote Köpfe

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 17.11.2009

Die Berner Kantonsbehörden wollen von jeder Person wissen, in welcher Wohnung sie wohnt.

Karikatur: Orlando

Karikatur: Orlando

Volkszählung 2010

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz mussten bisher alle zehn Jahre auf
umfangreichen Fragebogen Angaben zu ihrer Person, Arbeits- und Wohnsituation machen. Für die nächste Volkszählung im kommenden Jahr wird erstmals auf diese Vollerhebung verzichtet. Anstatt aus Millionen von ausgefüllten Fragebogen ziehen die Statistiker ihre Angaben künftig aus den amtlichen Registern.
Damit dies jedoch funktioniert, müssen zunächst alle Gemeinden und Kantone ihre
Register vereinheitlichen (siehe Haupttext). Ist diese Vereinheitlichung einmal vollzogen, soll das neue System zur Volkszählung zeitsparend, günstiger und einfacher sein sowie aktuellere Daten liefern. Ganz ohne Fragebogen geht es aber auch in Zukunft nicht. Angaben, die nicht in den Registern erfasst
sind, werden mit Stichprobenerhebungen gesammelt. Solche Befragungen betreffen
Themen wie Mobilität, Generationen, Ausbildung, Gesundheit oder Religion. Auch Befragungen zu aktuellen politischen oder wissenschaftlichen Themen sind vorgesehen.

Letzte Woche erhielten 10'000 private Hauseigentümer und Liegenschaftsverwaltungen in den Gemeinden Bern, Biel, Burgdorf, Grindelwald, Muri und Saanen dicke Post. Auf insgesamt acht Seiten klärten darin das Amt für Informatik des Kantons Bern sowie die Post über die «Erstvergabe von Wohnungsnummern» auf. Es ist von Registerharmonisierungsgesetz, elektronischem Meldeverfahren, Einlieferung von Bewohnerlisten, nationalem Gebäuderegister, WBL-Schnittstellen und anderen verwaltungstechnischen Köstlichkeiten die Rede. Der Durchschnittshausbesitzer begreift die Botschaft allenfalls beim zweiten oder dritten Mal lesen.

Stark vereinfacht zusammengefasst, versuchten Post und Kanton wohl etwa Folgendes mitzuteilen: Künftig wollen die Behörden von jeder Person wissen, in welcher Wohnung sie lebt. Dazu werden neben den heutigen Hausnummern auch Wohnungsnummern oder ganz korrekt Eidgenössische Wohnungsidentifikatoren (Ewid) vergeben. Bei Mehrfamilienhäusern sollen deshalb Verwaltungen oder Eigentümer Listen mit den Namen aller Bewohner, dem Stockwerk, der Lage der Wohnung auf dem Stockwerk sowie der Wohnungsgrösse abliefern. Meldet sich künftig jemand nach einem Umzug in der neuen Gemeinde an, muss er auch seine Wohnungsnummer angeben. Hintergrund ist die landesweite Registerharmonisierung.

Die Gemeinden konnten selber entscheiden, auf welchem Weg sie diese Wohnungsnummern verteilen. Einige nahmen die Arbeiten selber an die Hand. Andere beauftragten Dritte damit. Bern, Biel, Burgdorf, Grindelwald, Muri und Saanen haben den Auftrag an die Post vergeben. Sie macht die Erhebungen auch in anderen Kantonen. Bern und Basel-Stadt sind jedoch die Einzigen, in denen die Briefe tatsächlich auch schon raus sind und teilweise für Verwirrung sorgen. «Ich habe Verständnis, wenn Fragen auftauchen», sagt Alexander Ott von den Einwohnerdiensten der Stadt Bern. Die Sache sei nicht ganz einfach zu verstehen. Die Post wie auch die Stadt stünden aber für Auskünfte gerne zur Verfügung. Bern habe sich für die Post entschieden, weil diese bereits Erfahrungen mit solchen Erhebungen habe. Insgesamt kostet die Zuteilung der Wohnungsnummern und die anderen Arbeiten im Zusammenhang mit der Registerharmonisierung die Stadt Bern 1,85 Millionen Franken.

Hauseigentümer: «Mumpitz»

Die Aufforderung an Besitzer und Verwaltungen, Bewohnerlisten ihrer Mehrfamilienhäuser abzuliefern, löst beim Hauseigentümerverband des Kanton Bern Stirnrunzeln aus: «Die Behörden sollen die Daten nutzen, die bereits vorhanden sind, und die Leute nicht mit neuen Fragebogen plagen», sagt Hans Bättig, Verbandssekretär und ehemaliger Datenschützer der Stadt Bern. Die Post wisse schon heute, wer in welcher Wohnung lebe. Ausserdem habe zum Beispiel die Stadt Bern die Wohnungsgrössen bereits ermittelt, um die Kehrichtgebühren festzulegen. Eine erneute Befragung sei somit «Mumpitz».

Bättig staunt, dass der Kanton via Post nun überhaupt Angaben der Hauseigentümer einfordert. «Die Eigentümer sind nur verpflichtet, den Behörden den Zutritt bis vor die Wohnungstüre zu gewähren, damit sie dort die Daten erfassen können.» Sein Verband habe sich vehement gegen neue Aufgaben für die Hauseigentümer gewehrt. Für das Amt für Informatik des Kantons ist jedoch klar: Die Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben.

Kaum sind die ersten Briefe verschickt, sind die Wohnungsnummern auch schon Thema auf dem politischen Parkett. SVP-Grossrat Thomas Fuchs bezeichnet das Schreiben in einer Interpellation als «völlig unübersichtlich und unklar» und fragt, was zur Vereinfachung getan werde. Vom Amt für Information heisst es hierzu: «Der Brief unseres Amtes ist stufen- und sachgerecht verfasst.»

Erste Hilfe unter der Gratisnummer der Post: 0800 39 00 39. (Der Bund)

Erstellt: 17.11.2009, 08:45 Uhr

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