Schweiz
Zehn Jahre verwahrt – trotz positivem Gutachten
Von Mathias Ninck. Aktualisiert am 18.11.2011 115 Kommentare
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Der Donnerstag war ein guter Tag für Gian Loher (Name geändert). Der erste richtig gute Tag seit zehn Jahren. So lange sitzt Loher nun schon im geschlossenen Strafvollzug, die meiste Zeit davon in der Pöschwies, dem Zürcher Gefängnis für Mörder, Vergewaltiger, Drogendealer. Das Bundesgericht in Lausanne hat gestern Lohers Beschwerde im entscheidenden Punkt gutgeheissen und den Zürcher Justizvollzug sowie das Verwaltungsgericht gerüffelt: Die Beamten hätten sich von ihren unguten Gefühlen leiten lassen statt vom Gesetz.
Der Kanton Zürich verweigerte Loher die bedingte Entlassung aus der Verwahrung, obwohl zwei psychiatrische Gutachten unabhängig voneinander zum gleichen positiven Schluss gekommen waren: Sie stellten fest, Loher sei nicht gefährlich. «Ich erachte die Gefahr für die Begehung gemeingefährlicher Taten als gering», urteilte der Psychiater 2003 – und 2010 schrieb eine forensische Psychiaterin des Burghölzlis: «Zusammenfassend ist auch unter der Annahme erneuten Alkoholkonsums von einer nur geringen Wahrscheinlichkeit für die Begehung schwerer gemeingefährlicher Delikte auszugehen.»
«Unbedingt entlassen»
Das Bundesgericht hat am Donnerstag gesagt: Diesen Mann muss man bedingt entlassen. Im Gefängnis sitzt er zu Unrecht. Eine Gefährlichkeit zu konstruieren, die nicht nachgewiesen sei, das sei inakzeptabel, sagte Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari. Gian Loher ist damit seit 18 Jahren der zweite Verwahrte im Kanton Zürich, der durch ein Gerichtsurteil aus dem geschlossenen Strafvollzug entlassen werden muss.
Gian Loher ist in den 60er-Jahren als viertes von fünf Kindern eines Ehepaars in Graubünden aufgewachsen. Eine Komplikation bei der Geburt hatte eine leichte geistige Behinderung zur Folge. Die Eltern führten eine Beiz. So steht es in den psychiatrischen Berichten zu seiner Biografie. Dass der Vater ein Säufer war, steht da auch, und dass dieser mit 63 Jahren an einem «alkoholbedingten Arbeitsunfall» starb, einem Treppensturz. Loher war ein kontaktscheues Kind, verschlossen. Der Vater schlug die Mutter, er verdrosch auch den Buben. Nach der Hilfsschule gelang es Gian Loher nicht, Fuss zu fassen, er scheiterte in der Maurerlehre offenbar an seiner intellektuellen Schwäche.
In üblem Zustand aufgegriffen
Er begann zu trinken, wurde 1983 bevormundet, wohnte bald bei der Mutter, bald in einer Wohngemeinschaft. Er bezog eine IV-Rente. Jobbte als Hilfsarbeiter. Er trank, immer wieder, er soff, und wenn er sternhagelvoll war, was in der Jugend häufig vorkam, warf er auch mal Gläser zu Boden oder stiess Barhocker um oder rempelte Leute an. Er fuhr betrunken Töff und Auto. In einem Gutachten steht: «Loher hat aufgrund seiner geistigen Behinderung wenig Ressourcen, um Spannungen auszuhalten oder abzubauen. So kann es immer wieder einmal zu gereiztem, trotzigem und verbal aggressivem Verhalten kommen bis hin zu einfacher Gewalttätigkeit.»
Ende der 90er-Jahre liessen die Betreuer von Gian Loher in ihren bis dahin erfolgreichen Anstrengungen nach, ihn einzubinden, wie es in den Akten heisst. Am 23. Juli 2001 wurde er dann von der Polizei in einem üblen Zustand in Domat-Ems in seinem Mazda aufgegriffen. Man brachte ihn in die psychiatrische Klinik. Im Eintrittsbericht steht: «Deutlich alkoholisierter und verwahrlost wirkender Patient.»
Die Polizei erstellte einen Leumundsbericht. «Infolge seines aggressiven Verhaltens ist er der Dienststelle der Kantonspolizei Graubünden bestens bekannt. Ein Teil der Bevölkerung wird durch die Erscheinung Lohers in Angst versetzt. Durch seine Auftretensweise gelingt es ihm, Mitmenschen in eine Situation zu versetzen, in der sie letztendlich die Hilfe der Polizei beanspruchen», heisst es darin. Damit ist Gian Loher recht gut umrissen: Er ist lästig. Er ist ein Streithammel. Ein Mann am Rand der Gesellschaft. Was sollte man mit so einem tun? Das war die Frage.
Richtersein macht keine Freude
Am 6. November 2002 wurde Loher vom Bezirksgericht Zürich zu viereinhalb Monaten Gefängnis verurteilt, wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Und er wurde verwahrt. Gegen die Einschätzung, er sei eine Gefahr für die Öffentlichkeit, wehrte er sich, es kam zur Verhandlung vor Obergericht. Hierfür wurde ein neues psychiatrisches Gutachten erarbeitet. Er habe einen psychisch schwer abgebauten Menschen vor sich gehabt, schreibt der Psychiater darin, aber die von der Vorgutachterin festgestellte Gefährlichkeit leuchte ihm nicht ein. Es bestehe eine Rückfallgefahr für randalierendes Verhalten, aber nicht für gemeingefährliche Taten.
Das Obergericht fand dennoch, das Mass sei voll, all die bisherigen Behandlungen in den Kliniken hätten wenig genützt, jetzt müsse man den Delinquenten erst mal wegsperren. «Das ist ein Tag, an dem das Richtersein keine Freude macht, aber es bleibt uns keine andere Alternative», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung im März 2004. Das Bundesgericht folgte damals dieser Einschätzung. Damit war die Sache besiegelt. Loher war nun ein Verwahrter und, was gravierender war, er trug damit ein Stigma: In der öffentlichen Wahrnehmung sind Verwahrte Bestien, die keinen Vertrauensvorschuss mehr verdienen.
Juristische Wortakrobatik
Vor anderthalb Jahren wurde Loher erneut begutachtet – und damit kam ins Rollen, was gestern vor dem Bundesgericht endete. Das Gutachten besagte, Gian Loher stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr dar. Sofort reichte sein Anwalt Matthias Brunner ein Haftentlassungsgesuch ein. Die Zürcher Vollzugsbehörde antwortete aber abschlägig und der Rekurs bei der Zürcher Justizdirektion von Markus Notter brachte auch keine Wende. Notters Juristen brachten es fertig, die im Gutachten explizit ausgedrückte Ungefährlichkeit mit etwas juristischer Wortakrobatik in ihr Gegenteil zu verkehren. Loher, schrieben sie, könne durchaus auch schwerere Delikte begehen, und angesichts dieses Risikos könne nicht davon ausgegangen werden, dass er sich in Freiheit bewähre.
War das nicht Willkür? Lohers Anwalt gelangte ans Verwaltungsgericht, dieses wies die Beschwerde ab. «Die Justizdirektion wich nicht grundsätzlich von der Einschätzung der Gutachterin ab, sondern nahm in Bezug auf den möglichen Kausalverlauf eine etwas andere, aber keinesfalls willkürliche Gewichtung vor», schrieb Einzelrichter Rudolf Bodmer in seinem Urteil vom Februar 2011.
Als das «Magazin» im letzten April den Fall aufrollte und feststellte, dass da ein Mann, der nie jemanden ernsthaft verletzt oder ein Sexualdelikt begangen hatte, zehn Jahre lang weggesperrt worden war, fragte es den damaligen Justizdirektor Markus Notter, ob das nicht ein Skandal sei. Notter antwortete nach langem Überlegen: «Dass ich das nicht sagen kann, müssen Sie verstehen.» Das war kein Dementi. Jetzt hat der «Skandal» ein Ende. Gian Loher sagte nach Eröffnung des Urteils am Telefon: «Ich bin total happy.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.11.2011, 18:34 Uhr
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115 Kommentare
Gratuliere Gian Loher, endlich hat die Gerechtigkeit gesiegt! Ich habe ihre Geschichte im 'Magazin' gelesen und war erschüttert. Skandalös, einem Menschen 10 Jahre seines Lebens zu nehmen aus fadenscheinigen Gründen. Was ist mit Wiedergutmachung? Antworten


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