Schweiz
Zuerst die Initiative, dann die Menschenrechte
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 01.12.2009
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Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte am Sonntag, sie befürchte, dass die Gegner der Minarett-Initiative den Fall vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen könnten. Wenig später kündigte der Präsident der Grünen, Ueli Leuenberger, gegenüber baz.ch/Newsnet prompt an, die Grünen würden einen solchen Schritt prüfen und unterstützen. Die Partei selber könne allerdings eine solche Klage jedoch nicht initiieren.
Es gibt kaum eine sachliche Begründung, weshalb das Minarettverbot vor der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) standhalten sollte, erklärte zudem Staatsrechtler Rainer Schweizer gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Das Minarettverbot verstosse gegen das Diskrimierungsverbot von Artikel 14 der EMRK. Doch wieso hat man nicht schon früher daran gedacht, das Volksbegehren der SVP daraufhin zu prüfen, ob es gegen die Menschenrechte verstosse?
Nicht mit einem Sieg gerechnet
«Vorher war das nicht möglich», versichert Leuenberger. Und als politische Partei könne man ohnehin nicht in Strassburg klagen. «Die Grünen haben jedoch in der Kommission und im Parlament immer klar die Meinung vertreten, die Minarett-Initiative verletze die Menschenrechte.» Leuenberger gibt aber auch zu, dass man nicht damit gerechnet hat, dass die Abstimmung so ausgeht. «Alle haben damit gerechnet, dass das Volk dazu mehrheitlich Nein sagt.»
Auch die Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim findet es nötig, dass Strassburg den Fall «Minarett-Initiative» genauer anschaut. «Ein Blick von aussen ist angebracht, nachdem der Entscheid vom Sonntag soviel Staub aufgewirbelt hat», sagt sie. Man habe über einen Gang nach Strassburg schon vor der Abstimmung nachgedacht.
In der Kommission sei darüber auch diskutiert worden. «Wir hätten die Initiative damit aber nicht verhindern können.» Nur wenn eine Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse, könne man diese verbieten. Das war hier nicht der Fall. Ausserdem: «Wenn diese Initiative verboten worden wäre, dann hätte man uns vorgeworfen, dass wir die demokratischen Rechte einschränken wollen.»
Sofort über Muslime in der Schweiz informieren
Ueli Leuenberger verlangt jetzt vom Bundesrat, dass er so rasch als mögliche einen Synthesebericht über alle Untersuchungen ausarbeitet, welche Musliminnen und Muslime in der Schweiz betreffen. «Wir müssen jetzt sofort erklären, wie diese Leute in der Schweiz leben.»
Bea Heim weist auf einen Vorstoss hin, den sie bereits früher eingereicht hat und in dem sie verlangt, dass sämtliche Initiativen darauf geprüft werden, ob sie menschenrechtskonform sind. «Sie sollen nicht verboten werden. Aber es wäre dann wie eine Art Stempel für die betreffenden Volksbegehren.» (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.12.2009, 12:15 Uhr





