Schweiz

Zwangsfütterungen und Schläge in der Kinderkrippe

Von Erwin Haas. Aktualisiert am 31.03.2010 70 Kommentare

Kein Fachpersonal – und überholte Methoden: Eine Kinderkrippe in Aarburg AG züchtigt die Kleinen.

Erziehungsmethoden wie aus Gotthelfs Zeiten: In Aarburg werden Kinder zwangsgefüttert und geschlagen.

Erziehungsmethoden wie aus Gotthelfs Zeiten: In Aarburg werden Kinder zwangsgefüttert und geschlagen.
Bild: Keystone

Die Kritik ehemaliger Mitarbeiterinnen am Chinderhuus Aarburg ist einhellig: Die Besitzerin der privaten Krippe, die Kinder zwischen 12 Wochen und 12 Jahren betreut, stelle nur unerfahrene Praktikantinnen ein, die für einen Lehrlingslohn arbeiteten. Das Geld – im ersten Jahr 600 Franken pro Monat – erhielten sie bar auf die Hand, eine Lohnabrechnung gab es nicht. Über Mittag seien manchmal 50 Kinder unter Aufsicht einer einzigen Person. Bis vor kurzem sei zu wenig Platz zur Verfügung gestanden: Die Kinder hätten im selben Raum gespielt, in dem sie assen und gewickelt wurden. Das Personal musste schon am frühen Vormittag zum Mittagessen, damit es danach Zeit für die Kinder hatte.

Die Erziehungsmethoden hören sich wie aus Gotthelfs Zeiten an: Zwangsfütterung der Kleinen, auch mal Schläge und generell ein unwirscher Umgang der Chefin und ihrer kochenden Schwester mit den Betreuerinnen und den Kindern, die sie je nach Herkunft offen bevorzugten oder benachteiligten. Das sei mitunter so weit gegangen, dass manche Kinder zu trinken bekamen und andere nicht. Die Ex-Mitarbeiterinnen sagen, sie hätten das alles geschluckt, weil sie nicht gewusst hätten, wie sich wehren. Und auch die Eltern hätten nicht reklamiert. Die meisten von ihnen seien Ausländer – und auf die ungewöhnlich günstigen Tarife angewiesen.

Eltern müssen aushelfen

Chinderhuus-Besitzerin Ruth König verteidigt sich: «Unsere Räume und die Betreuung sind kindgerecht.» Sie habe nicht nur Praktikantinnen angestellt. Vielmehr würden auch Eltern aushelfen. Und die «wissen schon, wie man mit Kindern umgeht». Ein Betriebskonzept, durchdachte Organisationsstrukturen und Betreuungsrichtlinien existieren aber nicht.

König hat ihre Ausbildung als Kleinkinderbetreuerin vor rund 25 Jahren gemacht, als sie noch zwei Jahre dauerte. Auf eine Weiterbildung hat sie aus Kostengründen verzichtet. Den Qualitätsstandards moderner Kindertagesstätten genügt ihr Chinderhuus offensichtlich nicht. «Der nötige Auftrag zur Optimierung» sei erfolgt, sagt die Aarburger Chefin der Sozialen Dienste, Sonya Schneeberger, auf Anfrage.

Keine klaren Richtlinien

Der Fall wirft ein schlechtes Licht auf den Aargau. Der Kanton sei unter den grösseren Schweizer Kantonen «der einzige», der keine «ernst zu nehmende Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren» habe, sagt Ulla Grob-Menges, Geschäftsführerin des Verbands Kindertagesstätten der Schweiz (Kitas). Selbst Personen ohne jegliche Fachausbildung hätten Chancen auf eine Bewilligung. Die Verantwortung zur Qualitätssicherung in Krippen und Horten liegt zwar bei den Aargauer Gemeinden, doch der Kanton hat es bisher versäumt, wie Zürich, St. Gallen oder neu auch Solothurn klare Richtlinien zu erlassen. Wie das Sozialdepartement bestätigt, stützt sich der Aargau immer noch auf die veraltete und unpräzise Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption von 1977.

Laut Amanda Wildi von der Fachstelle Kinder und Familie in Baden, die Gemeinden in Krippenfragen berät, existiert im Aargau eine Checkliste. Zudem sei ein Empfehlungskatalog in Arbeit, und der Kanton plane, die kommunalen Sozialdienste ab nächstem Herbst zu schulen. «98 Prozent der Gemeinden wissen ohnehin bereits, worauf es ankommt», sagt Wildi.

In Zürich und Bern undenkbar

In Zürich oder Bern wäre ein Fall Aarburg allerdings undenkbar. Der Kanton Zürich verlangt für Kinderkrippen schon seit 1998 ein Betriebskonzept. Zudem fordert er einen «institutionellen Rahmen», sozialpädagogische Grundsätze, ausgebildetes Personal, Weiterbildung, eine transparente Rechnungslegung und die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Wer diese Richtlinien nicht befolgt, erhält keine Subventionen.

In Bern werden laut Ulla Grob vom Kitas unsubventionierte Krippen von den Jugendämtern kontrolliert. Wer Geld erhalte, müsse sich an die Richtlinien der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration halten. Landesweite Regeln könnte die neue Kinderbetreuungsverordnung bringen, die nach Protesten in der Vernehmlassung wieder beim Bundesrat liegt.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.03.2010, 13:10 Uhr

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70 Kommentare

Marc Altheer

31.03.2010, 23:28 Uhr
Melden 2 Empfehlung

@Jenny Cantina: Sie irren sich! Es ist z. B. durch versch. wissenschaftliche Studien belegt dass z. B. Jungen bis 3 Jahre unbedingt eine enge Bindung zur Mutter benötigen (Quelle: Steve Biddulph, Australien). Es wird ausdrücklich hingewiesen darauf dass es nachteilige Auswirkungen hat wenn Buben vor dem 3. Geburtstag in eine Krippe gehen müssen! Sie werden eher assozial und unausgeglichen. Antworten


Markus Arnitz

31.03.2010, 15:45 Uhr
Melden 1 Empfehlung

solange sich in der Schweiz die meisten Firmen immer noch so penetrant uneinsichtig zeigen was interne Kinderbetreuungsangebote und Teilzeit-/Jobsharingmodelle angeht, muss man sich nicht wundern, wenn Eltern keine andere Wahl haben und einfach DEN KiTa Platz nehmen müssen, der sich zwangsläufig anbietet. Viele haben keine Wahl: Überleben = beide müssen arbeiten. Antworten



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