Schweiz
Zweifel an der Steuerreform wachsen
Von Alan Cassidy, Bern. Aktualisiert am 13.04.2011 15 Kommentare
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Es waren gerade mal 19 752 Stimmen, die bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II den Unterschied machten. Mit einem Ja-Anteil von 50,5 Prozent segneten die Schweizer Stimmbürger im Februar 2008 das umfangreiche Steuerpaket ab. Die SP ist überzeugt: Hätte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Reform Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge hätte, wäre die Abstimmung anders ausgegangen.
Dieser Ansicht ist auch der Regierungsrat des Kantons Zürich. Nach einer Beschwerde von Nationalrat Daniel Jositsch (SP, ZH) hat die Regierung den Bundesrat aufgefordert, die Abstimmung aufzuheben und zu wiederholen. In einer Mitteilung schrieb sie gestern: «Es ist nicht auszuschliessen, dass das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn der Bundesrat in seinen Prognosen realistische Zahlen verwendet hätte.» Der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte im Abstimmungskampf stets von Einnahmeausfällen in der Höhe von rund 80 Millionen Franken gesprochen.
Vorbild Laufental
Die SP sieht sich durch die Einschätzung des Zürcher Regierungsrats bestätigt. «Zwei SVP-Vertreter, zwei Freisinnige, ein Christdemokrat: Es ist ein bürgerlich dominiertes Gremium, das wie wir zum Schluss kommt, dass das Stimmvolk falsch informiert wurde», sagte Parteipräsident Christian Levrat gestern vor den Medien. Die SP will nun vor dem Bundesgericht eine Wiederholung der Abstimmung erzwingen. Margret Kiener Nellen, Präsidentin der nationalrätlichen Finanzkommission, hat bereits am Montag eine entsprechende Beschwerde eingereicht.
Mit diesem Schritt habe sie lange gezögert, sagte Kiener Nellen. «Ich dachte zuerst, es sei zu spät für eine Abstimmungsbeschwerde.» Doch dann studierte sie den Entscheid zur Laufental-Abstimmung – und änderte ihre Meinung. Nachdem sich das Laufental 1983 in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt zum Kanton Baselland ausgesprochen hatte, ordnete das Bundesgericht dreieinhalb Jahre später eine zweite Abstimmung an. Der Grund: In der Zwischenzeit war aufgeflogen, dass die Berner Kantonsregierung mit viel Geld in den Abstimmungskampf eingegriffen hatte. «Wir erwarten nun vom Bundesgericht einen ähnlich historischen Entscheid zur Steuerreform», sagte Kiener Nellen.
Nichts zu holen
Wenn die SP nun auf die Gerichte setzt, hat dies einen Grund: Die gestrige Sonderdebatte im Nationalrat zeigte, dass für die Linke über den politischen Weg nichts zu holen ist. Die bürgerlichen Parteien stellten sich klar hinter die Steuerreform. Diese gibt Aktiengesellschaften seit Anfang 2011 die Möglichkeit, ihr Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen – und dies rückwirkend auf alle Einlagen, die seit dem 1. Januar 1997 geleistet wurden.
«Das ist nichts als richtig», sagte Pirmin Schwander (SVP, SZ). Er sehe nicht ein, weshalb die vom Aktionär bereits einmal versteuerten Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse bei der Rückzahlung noch einmal besteuert werden müssten. «Das ist Abzockerei des Fiskus!», sagte Pirmin Schwander. Auch Philipp Müller (FDP, AG) verteidigte den Systemwechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip. Dieser habe die «Doppelbesteuerung» von Kapitalausschüttungen endlich gestoppt. Die Argumentation der Bürgerlichen übersah, dass auch die Linke in der Vernehmlassung zur Steuerreform keine grundsätzlichen Einwände gegen das Kapitaleinlageprinzip geäussert hatten. SP, Grüne und die EDU hatten aber aus technischen Gründen eine geringere Rückwirkungsfrist verlangt. Der nun geltende Stichtag vom 1. Januar 1997 gehe «auf Drängen der Wirtschaft» zurück, sagte Eveline Widmer-Schlumpf in der gestrigen Debatte.
Die Finanzministerin wies erneut auf die Option hin, die Steuerausfälle über eine Verschärfung des Steuerrechts zu mildern. Denkbar wäre, dass Agio-Ausschüttungen nur noch erlaubt sind, wenn ein Unternehmen über keinen Gewinnvortrag und keine frei verfügbaren Reserven mehr verfügt. Die SP will nun einen Vorstoss einreichen, der eine solche Verschärfung fordert. (Basler Zeitung)
Erstellt: 13.04.2011, 11:35 Uhr
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15 Kommentare
Zu Pirmin Schwander (SVP, SZ): Das ist hier nicht das Thema. Das Thema ist einzig und alleine: Wurden die Stimmbürger mit den Informationen in den Abstimmungsunterlagen (bewusst oder unbewusst ist irrelevant) hinters Licht geführt, falsch informiert. Falls ja, muss dasselbe wie bei der Laufentalabstimmung geschehen: Wiederholung der Abstimmung.
Alles andere ist Betrug am Stimmbürger!
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mit Verlaub, wenn wir diese Abstimmung wiederholen müssen, dann will ich, dass auch die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit wiederholt werden muss, denn dort hat uns, vorallem der BR und die Linke, haushoch angelogen. Die Ventilklausel, die uns die ganze Vorlage schmackhaft machen wollte, wird nicht mal angewendet, obwohl es schon höchste Zeit dazu wäre.Unsere Regierung lügt nur noch, leide! Antworten

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