Sport
FCB bestraft - hohe Busse für den FCZ
Randale in Basel: FCZ-Anhänger wüteten bereits vor der Cup-Niederlage. (Bild: Keystone)
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Die Kontroll- und Strafkommission des Schweizerischen Fussballverbands belegte den FC Basel mit einer Busse von 10'000 Franken und den FC Zürich mit einer von 40'000 Franken. Gegen diese Entscheide kann innert vier Tagen rekurriert werden.
Am 20. November 2009 hatten FCZ-Anhänger vor Beginn des Cup-Achtelfinals, den der FCB 4:2 gewann, beim Gästesektor des St. Jakob-Parks einen Verpflegungsstand geplündert und randaliert. Sie hatten zudem Dutzende Stadionsitze aus der Verankerung gerissen und vom oberen Teil des Sektors nach unten geschleudert. «Einige wiederum dem FCZ zurechenbare Fans verschafften sich ausserdem gewaltsam Zutritt zum Stadion», schreibt der SFV in einer Medienmitteilung.
Bestrafung durch Kausalhaftung
Fans des FC Basel hatten vor und während dem Spiel eine «grosse Menge verschiedener Feuerwerkskörper» gezündet. Auch FCZ-Supporter hatten «eine allerdings vergleichsweise geringe Menge pyrotechnischen Materials» abgebrannt.
«Verletzungen der massgebenden Sicherheitsbestimmungen konnten weder dem FC Basel noch dem FC Zürich nachgewiesen werden», so die Kontroll- und Strafkommission des SFV. «Beide Klubs werden deshalb ausschliesslich im Rahmen der so genannten Kausalhaftung für das ungebührliche Verhalten ihrer jeweiligen Anhänger im Stadion bestraft. Das Verhalten der Chaoten ausserhalb des Stadions unterliegt dagegen nicht der Disziplinarhoheit der Verbandsbehörden.» (str)
Erstellt: 18.12.2009, 15:03 Uhr

