Wirtschaft

«Ein Misstrauensvotum gegenüber dem Bankrat»

Von Simon Schmid. Aktualisiert am 26.01.2012 44 Kommentare

Der Bundesrat will die Nationalbank durchleuchten – nicht nur mit einem, sondern gleich mit mehreren Gutachten. Die Absicht stösst nicht überall auf Gegenliebe.

Der Bankrat geniesst kein uneingeschränktes Vertrauen: Bankratspräsident Hansueli Raggenbass tritt am Tag von Philipp Hildebrands Rücktritt vor die Medien.

Der Bankrat geniesst kein uneingeschränktes Vertrauen: Bankratspräsident Hansueli Raggenbass tritt am Tag von Philipp Hildebrands Rücktritt vor die Medien.
Bild: Keystone

Viele Gutachten

Am 13. Dezember wird Michael Leupold, Direktor des Bundesamts für Justiz, von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey erstmals mit einer Expertise zum Fall Hildebrand beauftragt. Auf Basis der verfügbaren Informationen und Gesetze schliesst Leupold, dass kein widerrechtliches Verhalten vorliegt.

Am 16. Dezember erhält die Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers von der Nationalbank den Auftrag, Hildebrands Transaktionen einer Legalitätsprüfung zu unterziehen. Basierend auf dem Gutachten verkündet die SNB eine Woche später, die Vorwürfe gegen Hildebrand hätten sich als haltlos erwiesen.

An der Pressekonferenz vom 7. Januar gibt Bankratspräsident Hansueli Raggenbass bekannt, die PwC-Konkurrentin KPMG werde damit beauftragt, sämtliche Transaktionen der Direktoriumsmitglieder von 2009 an zu überprüfen. Ergebnisse dieses Gutachtens sollen in einigen Wochen vorliegen. Gleichzeitig kündet die SNB eine Überprüfung des internen Reglements für Bankgeschäfte der Mitarbeiter an. Philipp Hildebrand tritt am 9. Januar zurück.

Am 25. Januar gibt der Bund bekannt, dass im Nachzug zur Affäre Hildebrand mehrere Gutachten erstellt werden sollen. Dabei geht es um Fragen zur Corporate Governance in der SNB und um juristische Fragen rund um die Rolle von Nationalbank, Bund und Bankrat.

Am 27. Januar diskutieren die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat, ob zum Fall Hildebrand zusätzlich eine Geschäftsprüfungskommission eingesetzt werden soll. Je nach Auffassung könnte diese Kommission die Rolle des Bundesrats in der Affäre unter die Lupe nehmen oder sich um strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Hildebrands Bankdaten kümmern.

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«Bundesrat gibt Expertise zur Klärung der Aufsicht über die SNB in Auftrag»: Mit einer knappen Medienmitteilung gab das Eidgenössische Finanzdepartement gestern bekannt, wie es eruieren will, welche Lehren aus der Affäre Hildebrand zu ziehen sind.

Die «Expertise» entpuppt sich als Dreifachauftrag: So wird einerseits der emeritierte Luzerner Rechtsprofessor Paul Richli damit beauftragt, den verfassungsmässigen Handlungsspielraum für mögliche Anpassungen am Nationalbankgesetz aufzuzeigen. Das Gutachten soll Mitte Februar vorliegen, im Hinblick auf die nächste Parlamentssession. Weiter sollen das Bundesamt für Justiz und die Finanzverwaltung gemeinsam die Grundlagen für eine Analyse zur Corporate Governance innerhalb der SNB erstellen lassen. Drittens wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, um allfälligen Handlungsbedarf zum Missbrauch von Insiderwissen in der Bundesverwaltung zu erarbeiten.

«Bestgeführte Notenbank der Welt»

Das Anliegen der grösseren Klarheit bei der Regulierung der Nationalbank wird in der Parteienlandschaft begrüsst. Der Bundesrat als Wahlbehörde der Nationalbank sei gut beraten, seine Verantwortung wahrzunehmen und die Affäre mit all ihren Konsequenzen so gut als möglich zu durchleuchten, sagt beispielsweise SP-Nationalrat Hansjörg Fehr: «Abseits des Skandals müssen die Schwachstellen im System nun ausgelotet werden.»

Klärungsbedarf sieht Fehr bei den Regeln im Umgang mit dem Privatvermögen von Bankangestellten, aber auch bei der Rolle des Bankrats. Die Schweiz solle die bestgeführte Notenbank der Welt haben, so Fehr.

«Misstrauensvotum»

Etwas skeptischer äussert sich FDP-Nationalrat Philipp Müller. Beim Thema Corporate Governance sei eigentlich der Bankrat gefordert, gibt er zu bedenken. Aber immerhin nehme der Bundesrat jetzt seine Aufsichtskontrolle wahr. «Ein gewisses Misstrauensvotum gegenüber dem Bankrat» sieht Müller in der Tatsache, dass der Bundesrat nun parallel zum Bankrat ebenfalls gleich mehrere Expertisen in Auftrag gibt. Denn das Nationalbankgesetz sei an sich in Ordnung, weitere Ausführungen zur Corporate Governance brauche es kaum.

Für dringender als Gutachten zu erstellen hält Müller, den vakanten Job des zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand neu zu besetzen. Der Aargauer Freisinnige macht dabei keinen Hehl daraus, dass er Vizepräsident Thomas Jordan für den richtigen Mann hält.

«Was heisst ‹Unabhängigkeit›?»

SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli fordert von den Untersuchungsgremien Antworten auf fundamentale Fragen – beispielsweise darauf, was die Passage «Der Bund hat die Aufsicht über die Nationalbank» im Nationalbankgesetz in der Praxis zu bedeuten habe. Dabei müsse auch die Kommunikationsweise der Behörden zur Sprache kommen, so Mörgeli. Denn es sei verwerflich, wenn sich ein Notenbankpräsident in die Politik einmische, oder wenn umgekehrt der Bundesrat die Geldpolitik der Nationalbank kommentieren würde.

Für den Bankrat schliesslich fordert Mörgeli «Leute mit dem nötigen Wissen» in Dingen wie Risikomanagement oder Compliance-Fragen. Der Zürcher Nationalrat möchte den Bankrat weiter professionalisieren – ein Anliegen, zu dem bereits das 2004 revidierte Nationalbankgesetz hätte beitragen sollen. Wie EFD-Mediensprecher Daniel Roth zu baz.ch/Newsnet sagt, soll Professor Richlis Expertise auch die Grundlagen liefern, um Fragen nach der Professionalität des Bankrats zu beantworten. Dieser wurde 2004 von damals 40 auf die heutigen elf Mitglieder reduziert.

Klar definierte Aufgaben

Zeigt sich die Politik den Tranzparenzbemühungen gegenüber aufgeschlossen, so rufen die vielen Studienaufträge des Bundesrates in der Finanzwelt Stirnrunzeln hervor. Von «Expertitis» ist die Rede und davon, dass man jetzt nicht die ganze Konstellation in Frage stellen solle: Die gegenwärtigen SNB-Reglemente seien nicht so schlecht, die Rollenverteilung zwischen Bund und Nationalbank sei historisch gewachsen und habe sich bewährt.

Kurt Schiltknecht, ehemaliger Chefökonom der Schweizerischen Nationalbank, diagnostiziert in der Politik einen «Glauben an die Regulierung», was die Geschäfte der Nationalbank angeht. Fehler seien immer schon gemacht worden und könnten auch durch zusätzliche Corporate-Governance-Regeln kaum verhindert werden. Wichtig sei, aus Fehlern die Konsequenzen zu ziehen und integre Personen ins Präsidium zu wählen – eine Aufgabe, die nicht so kompliziert sei, dass es Monate brauchen würde, um sie zu erfüllen. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 26.01.2012, 21:44 Uhr

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44 Kommentare

Eugen Fischer

26.01.2012, 22:02 Uhr
Melden 46 Empfehlung

Könnte es nicht sein, dass man zu viel aufdecken könnte, was dem bisherigen Lebenstil, auch als Privatperson nicht gerade föderlich sein könnte. Hat man A n g s t sich der Transparenz zu stellen. Antworten


Hanspeter Krämer

26.01.2012, 22:00 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Mit den Worten von Hr. Mörgeli: Es ist verwerflich, dass die Politik jetzt plötzlich Lust hat, hier aktiv zu werden. Das ist der einzige Garant für mich, das nichts "gescheites" herauskommt. Herr Schiltknecht wird recht haben, wenn er nach einer integren Person ruft fürs Präsidium. Die Politik bzw. Politiker, die mehr als Profilneurotiker auftreten, sollen die Finger davon lassen. Zu unserem Wohl. Antworten



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