Wirtschaft

Wie gläsern ist die Bundesverwaltung?

Von Walter Jäggi. Aktualisiert am 27.12.2010

Die Bundesverwaltung weist wenige Grauzonen auf.

Stichworte

Der Grundsatz im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip ist einfach: «Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen.» Der Teufel steckt auch hier im Detail. Die Liste der Ausnahmen ist lang und komplex. Unzugänglich bleiben Akten etwa dann, wenn durch die Herausgabe «die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen oder zwischen Kantonen beeinträchtigt werden können». Bürgernah, klar und einfach gestaltet ist dafür der Gebührentarif. Insbesondere dessen Artikel 15: «Die Behörde verzichtet auf die Erhebung von Gebühren, wenn die Kosten der Gebührenerhebung den Gebührenbetrag übersteigen. Eine Gebühr von weniger als 100 Franken wird nicht verrechnet.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.12.2010, 15:01 Uhr

Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!