Wirtschaft
Ein tieferer Umwandlungssatz macht Pensionskassen flexibler
Von Erich Solenthaler. Aktualisiert am 01.03.2010
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Bis 2014 soll der Umwandlungssatz für Pensionskassenrenten von heute 7 Prozent für Männer und 6,95 Prozent für Frauen schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Dies sieht das geltende Recht vor. Nun soll er noch weiter, nämlich auf 6,4 Prozent reduziert werden. Gegen diese Absicht des Parlaments wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 7. März statt. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz gibt an, wie das bei der Pensionierung vorhandene Alterskapital in eine Jahresrente umgewandelt wird. Ein Satz von 6,5 Prozent heisst, dass bei einem Kapital von 100'000 Franken eine Jahresrente von 6500 Franken entrichtet wird. Der Umwandlungssatz ist die Masszahl für die Rentenhöhe.
Wer legt den Umwandlungssatz fest?
Der Stiftungsrat Ihrer Pensionskasse. Dabei muss er sich an gesetzliche Mindestvorschriften handeln – die nun zur Diskussion stehen.
In der Abstimmung geht es nur um den Umwandlungssatz für das Obligatorium. Worum handelt es sich dabei?
Mitarbeiter mit einem Lohn zwischen 20'000 und 82'000 Franken müssen zwingend versichert werden. In diesem Bereich gelten auch Mindestbeitragssätze und für das Alterskapital ein vom Bundesrat jedes Jahr festgelegter Mindestzins. Das aus Mindestbeiträgen und Mindestzins angesammelte Kapital bildet das Obligatorium.
Was ist das Überobligatorium?
Vorsorgeeinrichtungen dürfen auch die Einkommen über 82'080 Franken versichern. Dies ist sogar die Regel. Ebenso dürfen sie höhere Beiträge festlegen und sie besser verzinsen. Das Alterskapital übersteigt dann das Obligatorium bald einmal deutlich. In vielen Kassen macht der überobligatorische Teil einen erheblichen Anteil des gesamten Vorsorgekapitals aus. Sie sind von der Problematik nicht so direkt betroffen.
Welche Vorschriften gelten für den überobligatorischen Teil?
In Bezug auf den Umwandlungssatz sind sie frei. Sie dürfen ihn sogar unter dem fürs Obligatorium geltenden Minimum fixieren. Sie tun dies auch häufig mit dem Ziel, einen für das gesamte Alterskapital angemessenen Mischsatz zu finden. So wandelten die Teilnehmer des PK-Ratings 2009 durchschnittlich mit 6,8 Prozent im Alter 65.
Wer wäre von einer weiteren Senkung am härtesten betroffen?
Schätzungen zufolge gehören 15 bis 20 Prozent der Arbeitnehmer einer Minimalkasse mit den geringstmöglichen Leistungen an. Sie sind häufig in Tieflohnbranchen anzutreffen, welche die Vorsorge einer Versicherung übertragen haben. Betroffen sind auch Teilzeitbeschäftigte.
Ist es nicht ungerecht, dass tiefere Renten bekommen soll, wer ohnehin wenig verdient?
Das Berufsvorsorge-Gesetz sieht keinen Ausgleich zwischen besser und schlechter Verdienenden vor. Dafür ist die AHV zuständig, in der höhere Einkommen zum Ausgleich beitragen. Für untere Einkommensschichten ist eine soziale AHV wichtiger als die Pensionskasse.
Welche Faktoren bestimmen den Umwandlungssatz?
Das ist einerseits der sogenannte technische Zins. Er sagt, welche Rendite mit dem Kapital eines Rentners mit der gebührenden Sicherheit erwirtschaftet werden kann und liegt zurzeit bei 3 bis 4 Prozent. Ein zweiter Bestandteil ist die voraussichtliche, durchschnittliche Lebenserwartung der Pensionäre. Beides sind veränderliche Grössen, müssen aber auf Jahrzehnte hinaus geschätzt und festgelegt werden. Es ist kaum möglich, zu sagen, welches der richtige Umwandlungssatz ist.
Warum soll der Umwandlungssatz ein zweites Mal gesenkt werden?
Seit zehn Jahren haben Pensionskassen an den Kapitalmärkten nicht die nötige Rendite erzielt. Wegen der steigenden Lebenserwartung mussten sie gleichzeitig mehr Renten auszahlen, als sie kalkuliert hatten. Beide Faktoren zehren die Reserven auf, weshalb nun alle schärfer rechnen müssen.
Dass die Pensionskassen in einem Crash wie 2008/09 die Reserven aufbrauchten, ist doch normal.
Richtig, mit zyklischen Bewegungen müssen und können Pensionskassen leben. Für die Festlegung von Renten ist es aber wichtiger, ob sich nicht grundsätzlichere Veränderungen ergeben haben. Als das Berufsvorsorge-Gesetz geschaffen wurde, befanden sich die Aktienmärkte mitten in einer jahrzehntelangen Hausse, die Renditen von Bundesobligationen lagen bei 4 Prozent. Gleichzeitig begannen die Notenbanken, sich auf die Bekämpfung der Inflation zu konzentrieren. Weil sie bei diesem Paradigma-Wechsel recht erfolgreich waren, sank das Zinsniveau dauerhaft. Heute werfen Bundesobligationen etwa 2 Prozent ab, während dem Umwandlungssatz und den Renten Renditeannahmen von 3 bis 4 Prozent zugrunde liegen.
Nun erwartet man aber ganz allgemein eine höhere Inflation und einen Zinsanstieg.
Diese Meinung kann man durchaus vertreten, aber es ist eine von vielen, häufig wechselnden Prognosen über die Zinsentwicklung. Prognosen gehören nicht in eine strategische, langfristige Plangrösse wie den Umwandlungssatz.
Warum beziehen sich Pensionskassen so sehr auf die Bundesobligationen? Sie haben ja auch Aktien, Immobilien und Hedge-Funds?
Bundesobligationen sind für Pensionskassen tatsächlich der Ankerplatz, von dem aus sie alle Renditeüberlegungen starten. Wer eine Bundesobligation kauft und bis Verfall hält, weiss genau, welche Rendite resultieren wird. Diese 100-prozentige Planungssicherheit – und um diese geht es hier – gibt es bei keinem anderen Wertpapiertyp.
Was geschieht, wenn eine Vorsorgeeinrichtung einen zu hohen Umwandlungssatz anwendet?
Eine Pensionskasse kann nur verteilen, was sie erwirtschaftet hat. Weil der technische Zins unveränderlich ist, muss der Zins für die aktiv Versicherten angepasst, und das heisst: reduziert werden. Dies ist in den vergangenen Jahren geschehen. Wenn der Zustand über lange Zeit anhält, führt dies zu einer Umverteilung von den Jungen zu den Senioren.
Ist der Umfang dieser Umverteilung bekannt und relevant?
Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt ihn auf 600 Millionen Franken pro Jahr, andere Experten sehen ihn näher bei 300 Millionen Franken jährlich. So oder so ist es ein erheblicher Betrag, aber verlässliche Zahlen fehlen leider. Zudem ist das Risiko zu beachten: In Kassen mit vielen Rentnern kann ein überhöhter Umwandlungssatz eine Sanierung auslösen oder erschweren, die von den Arbeitnehmern und -gebern bezahlt werden müsste. Das muss man klar sehen.
Wie könnte ein tieferer Umwandlungssatz kompensiert werden?
Wenn Pensionskassen einen Überschuss erwirtschaften, sollten sie ihn als Teuerungsausgleich oder Bonus an die Pensionäre weitergeben.
Kann man sie dazu zwingen?
Autonome Pensionskassen achten im Allgemeinen darauf, Pensionierte und aktiv Versicherte gleich zu behandeln. Auch im Pensionskassen-Rating des «Tages-Anzeigers» ist der Teuerungsausgleich ein Bewertungskriterium. Schwierig zu kontrollieren ist aber, wie Sammelstiftungen oder Versicherungen die Rentnerfrage handhaben. Da weiss man leider kaum, was üblich ist.
Ist ein tiefer Umwandlungssatz nun gut oder schlecht?
Der Umwandlungssatz ändert nichts daran, wie viel eine Pensionskasse verdient und verteilen kann. Die gesamten Leistungen werden mit einem tieferen Umwandlungssatz nicht besser oder schlechter. Aber ein tiefer Umwandlungssatz gibt den Pensionskassen mehr Flexibilität, wann sie welcher Anspruchsgruppe den Überschuss zuteilen sollen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.03.2010, 11:52 Uhr


