Wirtschaft

Lieber Luxuskreuzfahrt als solide Altersvorsorge

Von Rita Flubacher. Aktualisiert am 31.03.2010 75 Kommentare

Bei der Pensionierung lassen sich immer mehr Schweizer ihre Vorsorgegelder auszahlen. Ein Teil davon braucht über kurz oder lang Ergänzungsleistungen – weil das Geld nicht sinnvoll angelegt wurde.

Wenn plöztlich das viele Geld da ist, realisiert man sich all jene Wünsche, für die vorher die Mittel nie da waren.

Wenn plöztlich das viele Geld da ist, realisiert man sich all jene Wünsche, für die vorher die Mittel nie da waren.
Bild: Keystone

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Wann gibts Ergänzungsleistungen?

Wer sein Pensionskassengeld aufgebraucht hat und deshalb um Ergänzungsleistungen nachsucht, muss detailliert darlegen, was er mit dem Geld gemacht hat. Ginge es nach Meinung vieler Behördenstellen, dürften insbesondere Kreuzfahrten, Flugreisen oder der Kauf eines teuren Autos nicht im Sinne der Altersvorsorge sein. Das Bundesgericht ist anderer Ansicht. In einem Leiturteil von 1989 erklärte die oberste Instanz, das Ergänzungsleistungssystem sei nicht dazu da, «eine wie immer geartete Lebensführungskontrolle vorzunehmen und danach zu fragen, ob ein Gesuchsteller innerhalb oder ausserhalb einer Normalitätsgrenze gelebt hat».

Im konkreten Fall hatte eine Frau innert fünfzehn Monaten ihr Pensionskassenkapital von rund 87'000 Franken aufgebraucht, unter anderem für Flugreisen. Das wollten die Behörden nicht akzeptieren und rechneten der Frau ein hypothetisches Vermögen an, was das Bundesgericht nicht akzeptierte. Keinen Sukkurs vom Gericht erhält, wer sein Geld im Casino verspielt oder seinen Nachkommen als Schenkung vermacht.

Und plötzlich ist Geld da. Viel Geld. Und mit dem vielen Geld wächst die Verlockung, all jene Wünsche zu realisieren, für die in der Vergangenheit die Mittel nicht da waren. Diese schöne Bescherung hat, wer sich bei der Pensionierung nicht für eine lebenslange Rente, sondern für die Auszahlung des in der Beruflichen Vorsorge angesparten Geldes entscheidet. Je nach Gehaltsentwicklung kommen rasch einige Hunderttausend bis über eine Million Franken zusammen.

Nicht jeder frischgebackene Kapitalbesitzer hat eine glückliche Hand und setzt das Geld für seine Altersvorsorge ein – was der eigentliche Sinn der beruflichen Vorsorge ist. Man gönnt sich viel lieber eine luxuriöse Kreuzfahrt, möbelt die Wohnung auf, kauft ein neues Auto, oder beschenkt die Nachkommen oder verspekuliert das Geld mit oder ohne Berater an den Kapitalmärkten. Und ehe man sichs versieht, ist das Kapital aufgebraucht. Es folgt der Gang zu den Behörden mit dem Antrag auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV.

Verluste wegen Lehman-Pleite

Müsterchen von Fällen, in denen das Geld auf Nimmerwiedersehn in vorsorgefremde Aktivitäten investiert wurde, kursieren immer wieder bei den AHV-Ausgleichsbehörden. In Zusammenhang mit der Lehman-Pleite sind dem TA mehrere Fälle unterbreitet worden, bei denen Rentner teilweise erhebliche Summen ihrer Vorsorgegelder auf Anraten ihrer Bankberater in Lehman-Produkte steckten und einen Totalverlust erlitten.

Zahlen über das Ausmass des Problems gibt es keine, wie Ernst Reimann, Direktor des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich, erklärt. Er spricht von Einzelfällen. Ähnlich lautet die Einschätzung von Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz und Sprecher der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen. Dennoch sorgt das Phänomen bei beiden Experten für Ärger: «Das war nicht im Sinne der Erfinder der zweiten Säule und der Ergänzungsleistung», erklärt Reimann. Stossend sei, dass Leute über die EL vom Steuerzahler finanziert werden müssten, weil sie mit den Geldern aus der Pensionskasse unsorgfältig oder unglücklich umgegangen seien. Auch im Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist das Thema auf dem Tisch: «Es ist bekannt, dass Versicherte, die einen Kapitalbezug tätigen, sich nach einigen Jahren wegen des raschen Verbrauchs des Kapitals aus der 2. Säule zum Teil im Ergänzungsleistungssystem wiederfinden», heisst es im Jahresbericht 2009. Auf Drängen der parlamentarischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit läuft im BSV derzeit eine Untersuchung zu diesem Phänomen.

Die Risiken sind bekannt

Das Unbehagen ist nicht neu. Bereits 2004 warnte die Eidgenössische Finanzkontrolle vor möglichen Risiken des Kapitalbezugs. Seit 1995 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Kapitalbezugs ausgeweitet. 2003 wurden diese auf alle Vorsorgeversicherten ausgedehnt. Pensionskassen, die den Kapitalbezug zuvor ausgeschlossen hatten, mussten ihn zulassen. Die Finanzkontrolle schlug vor, Kapitalbezüge bis zu einer bestimmten Grenze nicht zuzulassen. Der Vorschlag verhallte ungehört.

Bei der Swiss Life, die gross im Geschäft mit Sammelstiftungen ist, oszilliert der Anteil der Kapitalbezüger in den letzten acht Jahren zwischen 43 bis knapp über 50 Prozent aller Pensionierten. Je bescheidener das angesparte Kapital, desto höher ist der Prozentsatz der Kapitalbezüger. Bei autonomen Pensionskassen liegt der Prozentsatz tiefer.

Genf hat Notbremse gezogen

Sind Kleinkapitalbezüger bereits heute ein sicherer Fall für die EL, könnte sich dies auch bei Empfängern höherer Kapitalsummen akzentuieren. Wird die steuerlich finanzierte Ergänzungsleistung somit zu einer Rückfallversicherung für alle jene, die sich für den Kapitalbezug entscheiden – nach dem Motto: Wenn das Geld dann mal alle ist, hilft die EL weiter? Die St. Galler Uni-Professorin Monika Bütler kommt zum Schluss, dass die EL einen deutlichen Anreiz zum Kapitalbezug bilden. Sie würden als «Rückversicherung» zumindest einkalkuliert.

Kein Thema mehr ist das im Kanton Genf: Wer bei der Pensionierung die Kapitalauszahlung wählt und das Geld nicht strikt für die Vorsorge einsetzt, hat keinen Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen. Ausnahmen von der Regel werden etwa dann gemacht, wenn der Rentner Wohneigentum erworben hat oder vom Kapital nur so viel verbraucht hat, um die allernötigsten Bedürfnisse zum Leben abzudecken.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.03.2010, 09:07 Uhr

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75 Kommentare

Paul Knöpfel

31.03.2010, 09:25 Uhr
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Die viel gerühmte Eigenverantwortung bzw. die persönliche Freiheit geht auch da zulasten der Anderen, die die Zeche dann zu bezahlen haben. Auch beim Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum können die Betreffenden im Alter böse Überraschungen erleben. Es wird nicht gehen ohne dass die Politik da aktiv wird und engere Grenzen setzt. Die langfristige Altersvorsorge muss wieder das Ziel sein. Antworten


widmer peter

31.03.2010, 11:06 Uhr
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Unser Sozialnetz ist eben viel zu dicht gewoben. Wer das Kapital bezieht muss unterschreiben dass er nie AHV EL beziehen kann. Damit wäre dieses Kapitel erledigt. Es kann ja nicht sein, dass der Schlendrian dieser Leute noch unterstüzt wird. Dass jedermann das Kapital beziehen kann ist jedoch richtig; aber dann eben auf volle Eigenverantwortung ! Antworten



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