Wirtschaft

UBS warnt vor Vergeltung der USA

Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 12.03.2010 30 Kommentare

Laut einem Argumentarium der UBS sind 20 weitere Schweizer Banken von Massnahmen der amerikanischen Steuerbehörden bedroht.

Die Datenlieferung ist äusserst wichtig: Hier ein Ausschnitt aus einem der UBS-Papiere.

Die Datenlieferung ist äusserst wichtig: Hier ein Ausschnitt aus einem der UBS-Papiere.

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Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass der Amtshilfevertrag mit den USA, der die Lieferung von 4450 UBS-Kundendossiers in die USA vorsieht, rechtswidrig sei. Angewandt wird er trotzdem. Die UBS (UBSN 11.15 -0.89%) schreibt in einem von ihr an ausgewählte Parlamentarier verteilten Papier, sie habe für die Datenlieferung in die USA 180 Spezialisten angestellt,die bis heute der Schweizer Steuerverwaltung 4000 Dossiers mit knapp 4 Millionen Seiten geschickt hätten. Dies geschah in einer vom Bund verfügten Voranwendung des Amtshilfevertrags, der nachträglich über das Parlament legalisiert werden soll. Lediglich die Lieferung der Daten an die USA steht noch aus.

Mögliche Druckmittel gegen die Schweiz

Von dieser Datenlieferung hängt viel ab. Laut UBS seien die amerikanischen Behörden im Besitz von Kundendaten von 20 weiteren Banken, die gegebenenfalls als Druckmittel gegen die Schweiz verwendet werden sollen (siehe Ausriss, das Argumentarium liegt dem «Tages-Anzeiger» vor). Ob dies als Argument für eine Unterzeichnung des Vertrags sticht, ist eine andere Frage. Berichte darüber, dass auch andere Banken von US-Sanktionen betroffen sein könnten, gab es schon mehrere. Bradley Birkenfeld sagte dies vor einem US-Gericht, und der UBS-Anwalt William Sharp behauptete letzten Sommer im «SonntagsBlick», man wolle mit dem Vergleich weitere Klagen ausschliessen. So weit kam es nicht. Im Vertragstext findet sich im Gegenteil eine Passage, die weitere Klagen und Forderungen explizit zulässt.

Die UBS schreibt in ihrem Papier weiter, es sei kein Problem, dass der Amtshilfevertrag rückwirkend geltendes Recht verändere. Denn entscheiden, ob jemand bestraft werde, würden ausländische Richter. Die Schweiz liefere lediglich die nötigen Daten, die eine Verurteilung «ermöglichten». Dass genau dies die Verletzung des Bankgeheimnisses in Steuerfragen bedeutet, schreibt die UBS nicht.

Vertrag wird einstimmig abgelehnt

In der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) malte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in den schwärzesten Farben, was passiere, wenn das Parlament den Vertrag, den sie massgeblich mitgestaltet hat, nicht durchwinkt. Die Bank Julius Bär hat Parlamentarieressen organisiert, um Zweifler umzustimmen. Ob das alles nützt, wird sich zeigen. Die SVP-Fraktion hat am Dienstag einstimmig beschlossen, den Vertrag abzulehnen.

Auf der linken Seite wird unter Führung von SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga darüber nachgedacht, welchen Preis man für die Annahme des Vertrags verlangen soll. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.03.2010, 11:15 Uhr

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30 Kommentare

Martin Ziegler

12.03.2010, 11:44 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Die USA versuchen wie immer sehr geschickt ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen durchzudrücken. Hier geht es schon lange nicht nur um die Banken und Steuergeheimnis, sondern um einen Wirtschaftskrieg. Dabei wird durch die USA zusätzlich ihr Rechtssystem exportiert. Wollen wir das wirklich, Zustände wie in den USA? Antworten


Julius Bär

12.03.2010, 10:09 Uhr
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Macht doch nichts. Wenn es eng wir zahlt eh der Bund. Da kann man schon grosszügig sein. Das Geld das am Schluss fehlt holt man dan mit zusätzlichen Gebühren von Bürger wieder rein. Lang lebe der Mamon. Antworten



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