Wirtschaft
«Die Vermieter können verlangen, was sie wollen»
Von Jürg Zulliger. Aktualisiert am 08.06.2009 22 Kommentare
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Mietrechtsrevision
Im Jahr 2007 einigten sich die Interessenverbände unter Vermittlung von Bundesrätin Leuthard auf einen «historischen Kompromiss» – die Entkoppelung der Mieten von den Hypothekarzinsen und die Einführung einer Index-Miete (Anpassung an die Teuerung). Weil der Bundesrat dann aber entschied, nicht den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, sondern stattdessen einen anderen Leitindex ohne Wohn- und Energiekosten vorzusehen, steht die Vorlage nun auf der Kippe. (zu)
Anita Thanei
Die 54-jährige Anita Thanei präsidiert den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband und ist selbstständige Anwältin in Zürich. Seit 1995 hat sie für die SP Einsitz im Nationalrat. Sie wohnt in Zürich in einer Wohnung im Stockwerkeigentum.
Rudolf Steiner
Der 63-jährige Rudolf Steiner ist Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Seit 1972 führt er in Solothurn ein eigenes Büro als Fürsprech und Notar. Früher war er FDP-Nationalrat. Er wohnt in einem Einfamilienhaus in Lostorf SO.
Frau Thanei, was ist Ihnen beim Wohnen wichtig?
Anita Thanei: Ich wohne sehr gerne in Zürich. Wichtig ist mir, dass es ruhig und mit öffentlichem Verkehr gut erschlossen ist, mit Balkon, keine Parterrewohnung. Und der Heimweg muss sicher sein.
Wie wohnen Sie, Herr Steiner?
Rudolf Steiner: Ich wohne seit 1978 in einem Einfamilienhaus in der Nähe von Olten. Der Wert des Wohnens liegt für mich darin, mich selbst sein zu können und das Haus so einzurichten, wie es mir gefällt. Die Kinder sind ausgezogen, eine Tochter ist Wochenaufenthalterin.
Wie wäre es, wenn Sie jetzt eine neue Wohnung suchen müssten?
Steiner: Ich bin jetzt 63. Wenn ich zügeln müsste, würde ich wieder in Olten suchen, zentral gelegen, nahe bei kulturellen Angeboten und Einkaufsmöglichkeiten.
Thanei: Ich möchte in Zürich bleiben, weiss aber, wie schwierig es ist, hier eine Mietwohnung zu finden. Die Vermieter können verlangen, was sie wollen, und die Leute stehen bei der Wohnungsbewerbung immer noch Schlange. Steiner: Kein Zweifel, in städtischen Zentren wie Zürich oder Zug ist die Wohnungssuche schwierig. Aber etwas ausserhalb finden sich gute Angebote zu vernünftigen Konditionen.
Ruft die notorische Wohnungsknappheit in den Städten nach Massnahmen?
Steiner: Ich finde planerische Massnahmen auf Stufe Gemeinde oder Stadt sinnvoll. Aber man kann den Leuten nicht vorschreiben, wo sie leben sollen. Im Übrigen führt die konjunkturelle Lage zu einer gewissen Entspannung.
Thanei: Die Lage hat sich nicht wesentlich verbessert. Trotz sinkender Zinsen haben sich die Mieten der in Zürich ausgeschriebenen Wohnungen in den letzten zwölf Monaten um rund acht Prozent verteuert. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist ausgewiesen es braucht griffigere Bestimmungen, um die Anfangsmiete anfechten zu können.
Steiner: In der Praxis konnte ich nicht feststellen, dass die Mieter darunter leiden. Der Nachweis der korrekten Anfangsmiete ist für Hauseigentümer gleichermassen schwierig wie für Mieter. Thanei: Natürlich können nicht alle am Bahnhofplatz in Zürich wohnen. Von der Wohnungsknappheit ist aber der ganze Grossraum Zürich betroffen. Wohnungen sind nun einmal auch in Thalwil oder Uster knapp.
Sind in diesen Vororten heute nicht viele Wohnungen ausgeschrieben?
Thanei: Wenn Wohnungen öffentlich ausgeschrieben sind, handelt es sich oft um die immer gleichen, teuren Angebote. Oder es sind Wohnungen, die längst vergeben sind.
Steiner: Frau Thanei überzeichnet die Lage. Wer in Zürich leben und wohnen will, muss sich im Klaren darüber sein, dass dieser Standort teurer ist als andere. Es gibt aber nicht nur Zürich, im Kanton Solothurn beträgt der Leerwohnungsbestand nach Zahlen von IAZI über vier Prozent. Was die Mieten betrifft, so verzeichnen wir von den 1,9 Millionen Mietverhältnissen eine Anfechtungsquote von nur gerade 0,23 Prozent. Die überwiegende Mehrheit ist sehr zufrieden.
Gibt es denn im Kanton Solothurn auch Arbeitsplätze?
Steiner: Ja. Abgesehen davon, kann man heute auch gut nach Zürich, Bern, Basel oder anderswohin zur Arbeit pendeln.
Thanei: Gesamtschweizerisch liegt die Leerwohnungsquote unter einem Prozent, in der Grossregion Zürich sogar bei 0,6 Prozent. Erst bei 1,5 bis 2 Prozent spielt der Wohnungsmarkt. Und die tiefe Anfechtungsquote der Mieten ist nicht etwa ein Spiegelbild einer rosigen Situation, sondern zeigt ganz einfach die hohen Hürden der Beweisführung. Selbst wir vom Mieterverband müssen den Leuten oft sagen, dass der Nachweis einer übersetzten Anfangsmiete kaum zu erbringen ist.
2007 kam es zum «historischen Kompromiss», der einen Wechsel zu einer Indexierung der Mieten mit der Teuerung vorsah. Ist diese Vorlage politisch tot?
Steiner: Nachdem der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintreten wollte, kommt es nun darauf an, was der Ständerat damit macht. Während der Verhandlungen sind wir anständig miteinander umgegangen. Beide Seiten haben Haare gelassen, wir stehen nach wie vor zum Kompromiss.
Thanei: Seit dem Inkrafttreten des revidierten Mietrechts 1990 wird geklagt. Es gibt einen Konsens, dass es zu kompliziert ist. Wenn kleine, private Vermieter eine Mietzinsanpassung vornehmen, ist es in der Tat leichter, einen Fehler zu finden, als die Anpassung korrekt umzusetzen. Der Kompromiss ist ein Gesamtpaket, das der Mieterseite verschiedene Vorteile bringen würde.
Welche meinen Sie?
Thanei: Das Verbot von Mietzinserhöhungen nach der Handänderung einer Liegenschaft oder die Kappungsgrenze bei der Indexierung – wenn die Teuerung zwei Jahre hintereinander über fünf Prozent liegt, kann der Bundesrat weitere Erhöhungen einstellen. Ein Indexmodell ist einfacher, transparenter und weniger missbrauchsanfällig als das geltende Recht.
Steiner: Der Vergleich mit der Teuerung hinkt. Die Mieten sind nicht doppelt so stark gestiegen wie die Teuerung. Das Wohnungsangebot hat sich ja im Lauf der Zeit massiv verändert und verbessert.
Herr Steiner, sind Sie bereit, die Kröte mit dem Leitindex, das heisst Teuerung ohne Wohn- und Energiekosten, zu schlucken?
Steiner: Wenn der geschlossene Kompromiss in den Räten durchkommt, stehen wir dazu. Es wäre für beide Seiten von Vorteil, weil die ewigen Streitereien um den Mietzins ein Ende hätten. Den Vorschlag des Bundesrats mit dem speziellen Leitindex lehnt der Hauseigentümerverband jedoch ab, damit würde der Kompromiss einseitig zum Nachteil der Vermieter verändert.
Sind die Türen für weitere Verhandlungen zugeschlagen?
Steiner: Nein, das nicht. Aber es wird keinen Kompromiss zum Kompromiss geben.
Thanei: Ich hätte es begrüsst, wenn Bundesrätin Leuthard die Beteiligten noch einmal zum Gespräch eingeladen hätte. Der Unterschied zwischen dem jetzt vorgeschlagenen Leitindex und einer hundertprozentigen Indexierung macht pro Wohnung und Monat nur ein bis drei Franken aus. Daran kann es doch nicht scheitern.
Letzte Woche sank der Referenzzins von 3,5 auf 3,25 Prozent. Müssen jetzt die Mieten sinken?
Thanei: Sicher, und zwar um 2,91 Prozent, da die Teuerung im letzten Jahr auch rückläufig war. Je nach Zeitpunkt der letzten Festsetzung des Mietzinses ist der Senkungsanspruch sogar noch grösser.
Steiner: Die Mieten müssen nicht zwingend sinken. Jedes Mietverhältnis ist einzeln zu prüfen. Denn 40 Prozent der allgemeinen Teuerung, allgemeine Kostensteigerungen und allfällige wertvermehrende Aufwendungen können mit der möglichen Mietzinssenkung verrechnet werden.
Wie wird sich der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren entwickeln?
Steiner: Die Wohnbautätigkeit mit etwa 40'000 Wohnungen pro Jahr wird hoch bleiben. Es gibt aber etwas Entspannung durch den Rückgang der Zuwanderung, weil man sich eher in Wohngemeinschaften zusammentut oder weil Junge länger bei den Eltern bleiben.
Thanei: Auch ich erwarte eine gewisse Entspannung. Solange Vermieter in den Grossagglomerationen horrende Gewinne machen und Leute mit unteren und mittleren Einkommen vertrieben werden, besteht aber Handlungsbedarf.
Steiner: Den Vorwurf des Missbrauchs weise ich zurück. Wir sind ein Stück weit auch verwöhnt, schliesslich will jeder für sich allein eine grosse Wohnung mit drei Zimmern und zwei Nasszellen. Mehrere Befragungen haben gezeigt, dass aber neunzig Prozent der Mieter mit ihrem Mietverhältnis sehr zufrieden sind.
Im Parlament machte jüngst der Vorschlag von sich reden, der die Abschaffung der Eigenmietbesteuerung für Hauseigentümer verlangt. Ihre Meinung dazu?
Steiner: Das geht in die richtige Richtung. Wer im Alter seine Hypotheken abbezahlt hat, soll eine Wahlmöglichkeit haben, dass die Eigenmietbesteuerung entfällt. Gemäss unserer Initiative sollte aber ein bescheidener Unterhaltsabzug von 4000 Franken bestehen bleiben.
Thanei: Wir befürworten die Abschaffung des Eigenmietwerts, wenn im Gegenzug auch alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gestrichen werden. Es geht um die Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Hauseigentümern. Einzig über zeitlich begrenzte Abzugsmöglichkeiten nach dem Erwerb eines Eigenheims lassen wir mit uns reden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.06.2009, 08:51 Uhr
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22 Kommentare
Man muss gerade im Fall der Stadt Zürich im Auge behalten, dass etwa jede dritte Wohnung bereits eine Genossenschaftswohnung ist, die dem freien Markt entzogen ist. Bei den anderen zwei Dritteln spielt der Markt auch nur im Rahmen des geltenden Mietrechts und der restriktivenBaubewilligungspraxis. Vielleicht müsste man die Stadt unattraktiver machen? Mehr Verkehrsbeschränkungen und höhere Steuern? Antworten
Dieser Mieter-Populismus ("Es braucht zwei Prozent Leerwohnungen bis der Markt spielt") ist zynisch. Leerwohnungen sind ineffizient und fördern die Zersiedelung. Der Aufschrei wäre riesig, wenn ein Arbeitgebervertreter sagen würde: "Es braucht mindestens 5% Arbeitslose bis der Arbeitsmarkt spielt."... Antworten
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