Wirtschaft
So will Schäuble gegen deutsche Steuersünder in der Schweiz vorgehen
Von Robert Mayer, Basel . Aktualisiert am 04.09.2010 18 Kommentare
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- Der Steuerstreit wird noch lange dauern
- «Zwischen Abgeltungssteuer und Amtshilfeverfahren»
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Bis Ende Oktober, also einen Monat später als ursprünglich geplant, wollen sich Deutschland und die Schweiz über Eckpunkte in wichtigen, bislang strittigen Steuerfragen geeinigt haben. Diese Ankündigung machte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble am Freitag in Basel, wo er als Gastredner an dem vom Dachverband Economiesuisse veranstalteten «Tag der Wirtschaft» auftrat. Ziel sei es, so erklärte Schäuble in Abweichung seines Manuskripts, die Vereinbarung bis Ende nächsten Monats zu unterzeichnen – und somit noch in der Amtszeit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz.
Laut dem deutschen Finanzminister wird die Lösung auf eine Kombination zwischen Abgeltungssteuer und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung hinauslaufen. Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass man auch das Problem der «Vergangenheitsfälle» regeln werde. Gemeint sind damit die seit Jahren oder Jahrzehnten auf Schweizer Bankkonten liegenden unversteuerten Vermögen deutscher Kunden. Ohne dass er den hierzulande so verpönten Begriff «automatischer Informationsaustausch» offen aussprach, sagte Schäuble: Erforderlich sei ein damit vergleichbares Instrumentarium mit einem «gleichwertigen präventiven Effekt» gegen Steuerhinterziehung. Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz dürften sich in Zukunft nicht mehr sicher fühlen.
Viele Detailfragen noch offen
Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), erklärte dazu, die Schweiz und Deutschland seien sich bei den im vergangenen März begonnenen und intensiv geführten Sondierungsgesprächen im Grundsätzlichen zwar einig. Es gelte aber, noch eine Vielzahl von Detailfragen zu klären. Das gelte sowohl für die anvisierte Abgeltungssteuer auf laufenden Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz als auch für die Berechnungsgrundlage für die «Altlasten». Bei Letzteren ist laut Tuor etwa noch offen, wie hoch man ihre Gesamtsumme veranschlagt, aber auch wie lange sich diese Schwarzgelder schon auf Schweizer Konten befinden.
Hat sich die schweizerisch-deutsche Arbeitsgruppe auf solche Eckwerte verständigt, könnten die eigentlichen Verhandlungen über eine Abgeltungssteuer beginnen, wie der Sprecher des SIF ergänzte. Im Rahmen dieser Gespräche wäre dann auch der verbesserte Zugang für Schweizer Banken zum deutschen Markt traktandiert. In dem Punkt zeige sich die deutsche Seite durchaus offen, so Tuor, wenngleich auch hier das Feld «noch sehr weit offen» sei angesichts der bislang stark eingeschränkten Möglichkeiten im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft. Schäuble ging gestern auf diese Frage jedenfalls nicht ein.
FDP «erfreut»
Die FDP zeigte sich in einer Stellungnahme «erfreut» über Schäubles Aussagen. Daraus gehe hervor, dass die Abgeltungssteuer über bilaterale Abkommen möglich sei – auch wenn der Weg zum Vertragsabschluss noch weit sei. Tatsächlich scheinen sich aus Schweizer Sicht die Chancen erhöht zu haben, den Steuerstreit mit Deutschland über eine Abgeltungssteuer zu bereinigen und diese dann europaweit als Referenz für künftige Fiskalregelungen anzupreisen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.09.2010, 08:32 Uhr
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18 Kommentare
Eine Abgeltungssteuer für Weissgeld = Ja! Eine für Schwarzgeld = Nein - niemals! Dann hätten auch Sozialbetrüger und Diebe auf eine Amnestie Anspruch! Das ist ein CH-Eingriff in die Deutsche Rechtsstaatlichkeit! So etwas kann nur von "selbst Kriminellen" vorgeschlagen werden! Antworten
Ob Schäuble damit durchkommt? Der BGH in Karlsruhe wird letztlich entscheiden, für wen eine Abgeltungssteuer in Frage kommt. Eine CH-Abgeltungssteuer bedeutet eine Generalamnestie für Steuerkriminelle. Im Rahmen der Gleichbehandlung müssten dann auch andere Straftäter eine Amnestie erhalten. Man muss abgwegen, wer hat solches Geld geerbt und wer hat selbst selbst hinterzogen u. betrogen! Antworten
Die Schweiz sollte ein Gesetz einführen, dass ihr erlaubt, Kontodetails von Bankbeziehungen, bei welchen der wirtschaftlich Berechtigte eine Person des öffentlichen Interesses (Politiker, Manager, etc.) aus dem Ausland ist, jederzeit zu veröffentlichen. 10 Jahre rückwirkend. Wird dann sicher sehr still in den Nachbarländern. Solche Abkommen machen nur GLOBAL Sinn, sonst geht die Kohle nach Delawar Antworten
" Merz wird uns vor seinem Abtritt wohl noch ein Ei legen" @ Markus N: Und auch sein letztes faules Ei wird von den am Staengeli klebenden statt endlich auch zuruecktretenden kopf- und gesetzlosen Hennen ausgebruetet statt aus dem Nest geckickt.... Antworten
Nichts gegen wirksame Massnahmen die Steuerflucht und -hinterziehung verhindern. Aber die Frage sei erlaubt, weshalb Deutschland nichts unternimmt gegen die Schattenwirtschaft und die extreme hohe Schwarzarbeit im eigenen Land. Zuverlässige Untersuchungen in der BRD weisen nach, dass dem Staat damit zweistellige Millardenbeträge an Steuereinnahmen entgehen. Antworten
Nachträglich Gesetze von früher rückwirkend ändern geht nicht. Passt zu den sonstigen Geschichtsklitterungen. Der ungewählte EU-Moloch wirkt durch Schäuble. Merz wird uns vor seinem Abtritt wohl noch ein Ei legen, damit die CH vermehrt nach unten dem EU-Raum angepasst wird, aufdass die dummen Schweizer Wähler dereinst zum Beitritt in die EU-Wirtschaftsdiktatur nur noch nicken. Wollen wir wetten? Antworten
Die Abgeltungssteuer liegt im Interesse der Schweiz, Steuern zu zahlen im Interesse Deutschlands. Hier den goldenen Mittelweg zu finden, das ist sicher im Interesse der Schweiz und der jetzigen CDU/CSU und FDP Regierung. Nur in einer Demokratie kann auch eine andere Regierung (z.B: SPD/Grüne/Linke) auch wieder an das Ruder kommen. Was dann? Ganz einfach, wir werden fair sein müssen. Antworten
Hat es in der Schweiz nicht bis vor kurzer Zeit geheissen, "keine fremden Richter"? Und nun kommt der Minister Stäuble, der seinerzeit in dunkle Geldgeschichten bei der CDU, zusammen mit Bundeskanzler Kohl verwickelt war. Ausgerechnet. Ausgerechnet auch spielt die Schweizer FDP hier mit. Ist aber bezeichnend. Wie auch schon im sog. "Staatsvertrag" mit den USA. War einzig zum Schutz der UBS. Antworten
Einmal mehr dringt der Schein durch, wer hier den Tarif durchgibt. Bei konkreten Fragen weicht Schäuble elegant aus. Die "Eckwerte" sind gemacht, Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass es wieder einmal abgenickt werden kann. Wer mit Hehler Verträge abschliesst, dem ist nicht zu trauen. Antworten
Da labert die gleiche FDP von Sparen durch Ausgabenverzicht und laedt gleichzeitig dem Corps Administratif nicht nur immer kompliziertere Gesetze zur Verwaltung und neofeudalen Entrechtung der eigenen Buerger auf den kaputtgesparten Puckel, sondern zeigt sich gar "erfreut", dass die Verwaltung noch vermehrt koloniale Steuern nicht nur beitreiben, sondern gar fremden Maechten abliefern soll.... Antworten
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Raffael Grassi
Geld von Steuersündern sowie aus dunklen Geschäften sollten eigentlich in einem Rechtsstaat wie der Schweiz keinen Platz haben. Eine weltweite Offensive der Schweiz, seine Gesetze anzupassen, wenn sämtliche Staaten mit ähnlichen "Angeboten" auch mitziehen, würde für viel Goodwill sorgen...wer nicht mitmacht, der würde von der OECD auf die schwarze Liste gesetzt...Die 1. Weltstaaten wären erfreut.. Antworten