Anstössige Werbung: «Ich bin billig!»

Aktualisiert am 16.03.2010

Von saftigen Mädchen und sterbenden Kaffeefiltern: Werbung soll auffallen. Doch in 69 Fällen sind die Unternehmen dabei im Jahr 2009 in Deutschland übers Ziel hinausgeschossen.

Beispiel für unnötige Sexualisierung: Karstadt-Flyer.

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Pietätslos: Der Hersteller eines Kaffeeautomaten verkündete per Todesanzeige das Ableben des Kaffeefilters.

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Ein üppiges, tief ausgeschnittenes Decoltée ziert den Werbeprospekt eines Kaufhauses. Daneben steht in dicken Lettern: «Grösse zählt!» Gemeint ist nicht die Körbchengrösse eines neuen BH-Modells, sondern die Bildschirmgrösse einer Spielkonsole. Für Volker Nickel geht das zu weit. Sein Urteil: Frauendiskriminierung. «Wichtig ist, dass Werbung im Rahmen der Gesetze, des Anstands und der Moral bleibt», sagt der Sprecher des Deutschen Werberates. Im Fall des Kaufhauses folgte eine Rüge - und das Unternehmen stellte die Dekolleté-Kampagne ein.

Jedes Jahr erhält der Werberat zwischen 500 und 1.000 Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Proteste reichen vom Vorwurf der Jugendgefährdung und der Gewaltverherrlichung bis hin zur Verletzung religiöser Gefühle. Seit fast vier Jahrzehnten regelt der Werberat solche Konflikte zwischen Konsumenten und werbenden Unternehmen. Auch unter den 584 Beschwerden des vergangenen Jahres gab es wieder einmal teils krasse Grenzüberschreitungen, wie Werberat-Vorsitzender Hans-Henning Wiegmann am Dienstag in Berlin mitteilte. In mehr als einem Drittel aller Fälle geht es um Frauendiskriminierung.

«Ich bin billig!»

Ein Bekleidungshersteller bewarb seine Rabattaktion mit dem Foto einer jungen Frau im Bikini, die ein Schild vor ihren Bauch hielt. Auf dem Schild stand: «Ich bin billig! Bis 60 Prozent Rabatt.» Weil die Kampagne nach Ansicht des Werberates die Gefühle von Frauen verletzte, stellte das Unternehmen die Kampagne schliesslich ein. Gleiches geschah im Fall eines Frischmarkts, der im Internet mit dem Text «Wo die Steaks so saftig wie die Mädchen sind» geworben hatte.

Beschwert hatten sich einige Bürger auch über die Werbemassnahme eines Herstellers von Espressoautomaten. Dessen Werbepost in Form einer Todesanzeige entpuppte sich erst auf den zweiten Blick als Nachricht über das «Ableben des Kaffeefilters». Nachdem der Werberat die Briefe als moralisch zweifelhaft gerügt hatte, beendete auch diese Firma ihre Kampagne.

Darf die Kuh einen Frauennamen tragen?

Dass nicht jeder Protest beim Werberat zu einer Rüge führt, zeigt das Beispiel eines TV-Spots für Pudding. Weil der Hersteller das Produkt mit einer Comic-Kuh namens «Paula» bewarb, hatte sich ein Konsument beschwert. Sein Vorwurf: Die Verwendung eines Frauennamens für eine Kuh sei diskriminierend, zudem trage in seiner eigenen Familie jemand diesen Namen. Wie in 186 weiteren Fällen war der Werberat hier anderer Meinung: «Es handelte sich dabei um überwiegend sehr persönliche Wahrnehmungen und Ansichten der Beschwerdeführer», sagte der Werberats-Vorsitzende Wiegmann.

Auch Männergefühle werden verletzt

Trotz all dieser Beispiele ist die Gesamtzahl der beanstandeten Kampagnen in Deutschland aber leicht gesunken. Laut Werberat hatten im Jahr 2008 noch 581 Proteste zu 264 Rügen geführt, im letzten Jahr standen 584 Protesten nur 255 Rügen gegenüber.

Unter jenen 255 Rügen findet sich auch einer der seltenen Fälle von Männerdiskriminierung: Ein Autoverleih hatte mit dem Bild eines nackten Mannes geworben, dessen Unterleib von einem Schild verdeckt war. Darauf stand: «Wenn's mal auf die Grösse ankommt». Weil sich ein männlicher Konsument verletzt fühlte, ereilte die Werbeidee das gleiche Schicksal wie die Dekolleté-Kampagne: Sie wurde eingestellt. (bru/ddp/Andreas Glas)

Erstellt: 16.03.2010, 18:33 Uhr

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