Wirtschaft
Antibabypille auf der Anklagebank
Von Walter Niederberger, San Francisco. Aktualisiert am 09.12.2011 9 Kommentare
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Die US-Zulassungsstelle entschied gestern zwar, die Antibabypille von Bayer (BAYN 50.9 0.89%) trotz erhöhter Embolierisiken auf dem Markt zu belassen, aber möglicherweise nur noch beschränkt zum Verkauf freizugeben. Es bleibt aber der Verdacht, Bayer habe gegenüber den Behörden Informationen zu den Nebenrisiken verschwiegen. Dies könnte zudem die laufenden Haftpflichtverfahren beeinflussen.
Um die Nebenwirkungen der Pille, die in der Schweiz unter dem Markennamen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen ist, wird seit Jahren gestritten. Gestern beschlossen die Experten der US-Arzneimittelbehörde FDA zunächst mit 21 zu 5 Stimmen, dass Bayer die Risiken der Pille nicht ausreichend dargestellt hatte. Knapp mit 15 zu 11 Stimmen kamen sie danach zum Schluss, dass Yasmin mehr Vorteile als Risiken aufweise. Der abschliessende Entscheid steht aus, doch ist damit zu rechnen, dass die Pille auf dem Markt bleibt, aber mit verschärften Zulassungsvorschriften versehen werden muss. Dies deshalb, weil die FDA bereits zweimal eine Bayer-Pille mit der Kombination von Östrogen und Gestagen (Drospirenon) bewilligt und zudem 2008 und 2010 Generika mit den gleichen Wirkstoffen zugelassen hatte. Etwas erhöhte Thromboserisiken für diese Art der Minipille sind zudem bekannt.
Kontrovers ist und bleibt, ob bestimmte Altersgruppen einem höheren Risiko einer Blutverklumpung ausgesetzt sind, ob Bayer davon wusste und dies verschwieg und ob der Konzern die Pille für andere, unerlaubte Zwecke vermarktete. Brisant war dabei die Stellungnahme des früheren FDA-Direktors David Kessler. Er warf Bayer vor, Forschungsresultate zu den Nebenwirkungen nur selektiv vorgelegt und so die Risiken verschleiert zu haben. Wäre dies der FDA früher bekannt gewesen, so hätte dies das Nutzen-Risiko-Profil von Yasmin verändert und zusätzliche Ermittlungen erfordert. Kessler kritisierte zudem eine Marketingkampagne, mit der die Pille gegen Menstruationsbeschwerden angepriesen wurde. Dafür aber ist sie nicht zugelassen. Eingespannt für diese PR-Aktion wurde eine Gynäkologin, die ein Beratungsbuch für Frauen schrieb, Yasmin lobend erwähnte und dafür ein Honorar von 450'000 Dollar bezog.
Anwälte suchten Yasmin-Opfer
Den Entscheid der FDA haben diese Verdachtsmomente nicht direkt beeinflusst, da Kessler sie nach der Eingabefrist vorlegte. Die Pharmaexperten der Credit Suisse rechnen dennoch mit einem erhöhten Prozessrisiko für Bayer. Der Fall sei so von einem rein wissenschaftlichen zu einem potenziell zivilrechtlichen geworden, so die CS. Sie schätzt das zusätzliche Prozessrisiko für die ersten, in den USA im Januar beginnenden Verfahren auf 500 Millionen Dollar.
Der FDA lagen Gesundheitsdaten von mehr als 800'000 Frauen aus zehn Jahren vor. Eine Reihe von Studien wies vor allem auf das erhöhte Thromboserisiko für Frauen über 35 Jahren hin. In 16,9 Fällen (auf 10'000 Frauen) löst Yasmin demnach ein gefährliches Blutgerinnsel aus. Dagegen beobachteten Forscher bei anderen Antibabypillen im Schnitt nur 6,3 Fälle. In der Schweiz geriet das Präparat in die Schlagzeilen, als eine 16-Jährige eine Lungenembolie und nachfolgend eine schwere Hirnschädigung erlitt, kurz nachdem sie zum ersten Mal die Yasmin-Pille eingenommen hatte. Der Fall liegt vor dem Bezirksgericht Zürich, da die Mutter auf einen Schadenersatz von 6 Millionen Franken geklagt hat.
In den USA ist Bayer mit über 10'000 Forderungen eingedeckt worden, mehr als 2500 allein in den letzten Monaten, nachdem sich spezialisierte Anwälte gezielt an potenzielle Yasmin-Opfer gewandt hatten. Die Antibabypille von Bayer ist in der Schweiz unter dem Namen Yasmin mit Rezeptpflicht zugelassen. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.12.2011, 07:45 Uhr
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9 Kommentare
Schwere Depressionen verursacht diese Pille in der heutigen Zeit bei längerer Einnahme.Frauen die es im Altag unbeschwert haben,können davon ausgehen das die Krankenheiten im alter kommen,Frauen die es im Alltag schwierig haben dort stellt sich die Diagnose Depressionen spätestens nach 2.Jähriger Einnahme ein.
Das Absetzen erfordet die doppelte Heilungszeit ohne Antidepressiva zu nehmen.
gesund
Antworten
Das ist mal wieder typisch! Poppen ohne Hirn einschalten und Packungsbeilage nicht lesen. Dort steht geschrieben was für Risiken dieses Präparat mit sich bringt! Aber was erzähle ich da.... Gören nehmen diese Pille, saufen im Ausgang sehr viel Alkohol und schmeissen sich evtl. auch noch eine Party-Droge rein. Blödheit merzt sich selber aus, habe ich mal gehört. Antworten
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