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Bank Julius Bär muss Kundendaten offenlegen
Aktualisiert am 17.11.2011 10 Kommentare
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Ob Rudolf Elmer ein mutiger Whistleblower ist oder doch nur ein frustrierter Ex-Mitarbeiter, wird noch einige Monate unbeantwortet bleiben. Zuerst will das Zürcher Obergericht geklärt haben, um was für Daten eigentlich gestritten wird, denn offenbar weiss das ausser Elmer und der Bank Julius Bär niemand. Bevor man nicht wisse, was auf den CDs gespeichert sei, könne man nicht beurteilen, ob Elmer das Bankgeheimnis wirklich verletzt habe, sagte der Gerichtspräsident an der Berufungsverhandlung am Donnerstag. Für das Urteil werde es ausschlaggebend sein, ob es sich bei den Daten um «reine» Cayman-Daten handle oder um solche aus der Schweiz, bei denen das Bankgeheimnis zur Anwendung komme.
Bisher hatte sich die Bank Julius Bär immer geweigert, die Bedeutung der Daten offenzulegen. «Nun ist auch diese gefordert, am Verfahren mitzuwirken», sagte der Richter an deren Anwalt gerichtet - und bringt die Bank so in eine Zwickmühle. Weigert sich Julius Bär weiter, die Daten zu erläutern, wird das Gericht nämlich zugunsten des Angeklagten entscheiden und annehmen, dass es sich lediglich um «Cayman-Daten» handelt, also beispielsweise um Daten amerikanischer Kunden, die ihr Geld steuergünstig am Offshore-Standort Cayman Islands parkieren.
Elmer, der beim Julius-Bär-Ableger auf den Cayman Islands arbeitete, hätte sich dann der Verletzung des dortigen Recht schuldig gemacht, doch dafür ist Zürich nicht zuständig. Elmer könnte nicht verurteilt werden. Wenn die Bank ihren imageschädigenden Ex-Kadermann also verurteilt sehen will, muss sie die Daten publik machen.
Elmer beharrt auf Öffentlichkeit des Verfahrens
Wie lange die Staatsanwaltschaft für die weiteren Abklärungen benötigt, ist unklar. Elmer äusserte an der heutigen Verhandlung den Wunsch, dass der Prozess auch in der nächsten Phase öffentlich geführt wird – ganz im Gegensatz zur Bank Julius Bär und der Staatsanwaltschaft, die das Ganze am liebsten nur schriftlich abgewickelt hätten.
Der 56-Jährige will offenbar die Gelegenheit nutzen, seine Version der Geschichte erneut darzulegen, wie er es auch an diesem Donnerstag tat. Er sei ungerechtfertigt entlassen worden und habe dann, anfänglich aus Wut, dann aber immer mehr aus Überzeugung, die Machenschaften der Bank publik gemacht. Dass er dabei auch auf harsche Drohungen zurückgriff, ist zumindest in einem Fall unbestritten. In zahlreichen weiteren Fällen, in denen Elmer seinem Ex-Arbeitgeber etwa mit einer Exekution drohte, sind die Indizien zwar da, doch der Wirtschaftsprüfer beteuert seine Unschuld.
Im erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichtes Zürich war Elmer in einer Mehrheit der Anklagepunkte schuldig gesprochen worden. Es verurteilte ihn im letzten Januar wegen mehrfacher Bankgeheimnisverletzung, Drohung und mehrfacher versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken (7200 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.
«Ghandi des Steuerrechts»
Der Kampf hat bei Elmer Spuren hinterlassen. Er ist gesundheitlich und psychisch angeschlagen, hat rund 50'000 Franken Schulden und ist seit 2008 arbeitslos. Sein letzter Arbeitgeber, ebenfalls eine Bank in einem Offshore-Zentrum, entliess ihn, weil er in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Damals sass er einen Monat in Haft. Der grössere Tiefschlag kam am Abend seiner erstinstanzlichen Verurteilung: Weil er nur zwei Tage zuvor dem Wikileaks-Gründer Julian Assange medienwirksam mehrere CDs überreichte, wurde Elmer für ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesteckt.
Später beteuerte er zwar, dass die CDs leer gewesen seien, doch das Verfahren ist nach wie vor im Gang. Aufgeben will Elmer trotz allem nicht. In einem Brief aus der Haft teilte er mit, dass er «kämpfen werde, bis er nicht mehr könne». Er sei zwar nicht Ghandi, aber vielleicht werde er irgendwann als Ghandi des Steuerrechts angesehen.
Elmer selber sieht sich als Whistleblower, weil er kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden mehrmals Bankkundendaten zuspielte - in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden jedoch nicht verwertet. Gemäss Elmer sind der Schweiz so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen. (vin/sda)
Erstellt: 17.11.2011, 16:13 Uhr
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10 Kommentare
Die Cayman-Inseln, Jungfern-Inseln, Kanalinseln, Panama usw. werden häufig von vermögenden Steuerpflichtigen in der Schweiz zum Steuerbetrug bzw. -hinterziehung gebraucht. Hierin liegt eine ganz besondere Brisanz der von der Bank Julius Bär zurück gehaltenen Daten, die sie sehr ungern z. B. auch der Eidg. Steuerverwaltung aushändigen müsste. Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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