Wirtschaft

Banken planen weitere Datenlieferungen – GPK verlangt Bericht

Aktualisiert am 06.09.2012 7 Kommentare

Fünf Banken haben angekündigt, neue Mitarbeiterdaten weiterzugeben. Sie müssen ihre Angestellten künftig im Vorfeld warnen. Für die bereits erfolgten Lieferungen muss sich zudem der Bundesrat rechtfertigen.

Von Mitarbeitern verklagt: Die Grossbank HSBC musste sich vor Gericht für Datenlieferungen verantworten. (Archivbild)

Von Mitarbeitern verklagt: Die Grossbank HSBC musste sich vor Gericht für Datenlieferungen verantworten. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Die Banken planen weitere Lieferungen von Mitarbeiterdaten. Sie haben allerdings dem Datenschützer zugesichert, die Mitarbeitenden im Voraus zu informieren. Dies teilte Datenschützer Hanspeter Thür heute mit.

Vereinbart wurde, dass die einzelnen Mitarbeitenden nach einer allgemeinen Information nachfragen können, ob sie betroffen sind. Sind sie es, gewähren die Banken ihnen auf Verlangen Einsicht in die Dokumente. Damit haben die Bankmitarbeitenden laut Thür die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und allenfalls gerichtlich vorzugehen.

Es sei dann an den Banken, die Mitarbeitenden davon zu überzeugen, dass die Datenlieferung in ihrem Sinne sei, sagte Thür. Ihm hätten die Banken erklärt, dass das Schwärzen einzelner Namen die Betroffenen eher mehr als weniger gefährde, da die US-Behörden dies als Hinweis auf gesetzeswidrige Handlungen deuteten.

Vorsorgliche Massnahmen angedroht

Mitte August hatte Thür von den Banken verlangt, vorläufig keine weiteren Mitarbeiterdaten an die USA zu liefern. Er habe grosse Zweifel daran, dass die Herausgabe der Daten rechtens gewesen sei, sagte er damals. Mit den Zusagen der Banken zeigt sich Thür nun zufrieden: Er verzichtet vorläufig darauf, beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen zu beantragen. Damit hatte er den Banken gedroht.

Der Datenschützer hält jedoch fest, die Banken trügen weiterhin die volle Verantwortung für jede Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden. Auch führt er die laufenden Abklärungen zu den erfolgten Datenlieferungen weiter. In den kommenden Wochen will er die Dokumente der Banken prüfen und falls nötig eine Empfehlung erlassen.

Bundesrat muss sein Handeln rechtfertigen

Zu den bereits erfolgten Datenlieferungen verlangt nun auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) Erklärungen. Bis Mitte Oktober soll der Bundesrat einen Bericht vorlegen. Er soll darlegen, was ihn dazu bewogen hat, den Banken das Aushändigen der Daten zu ermöglichen.

Zudem soll er erklären, auf welchen Rechtsgrundlage seine Beschlüsse beruhen und wie er den rechtlich geschützten Interessen der Bankangestellten Rechnung getragen hat. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates werde sie entscheiden, ob sie weitere Massnahmen ergreife, teilte die GPK am Donnerstag mit.

Die GPK verlangt Auskunft zu den Bundesratsbeschlüssen vom 18. Januar und vom 4. April dieses Jahres. Am 18. Januar hatte der Bundesrat beschlossen, dass im Rahmen der Aufsichtsamtshilfe vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten an die USA übermittelt werden dürfen.

Am 4. April ermöglichte der Bundesrat den Banken dann die Übermittlung nicht anonymisierter Mitarbeiterdaten. Er sicherte ihnen nämlich zu, dass dies nicht als verbotene Handlung für einen fremden Staat gelten würde.

Bewilligung mit Auflagen

Der Bundesrat äusserte sich schon verschiedentlich dazu. Er betonte stets, er habe die betroffenen Banken wissen lassen, dass sie für die Einhaltung der datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich seien.

Die GPK weist darauf hin, dass sie schon im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Finanzkrise Klärungen zur Anwendung von Artikel 271 des Strafgesetzbuchs gefordert hatte. In diesem Artikel geht es um verbotene Handlungen für einen fremden Staat.

Nach welchen Kriterien der Bundesrat jemanden vor strafrechtlicher Verfolgung wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat schützen darf, ist nirgends geregelt. Der Bund arbeitet jedoch derzeit an einem Souveränitätsschutzgesetz, das dies klären soll. (fko/sda)

Erstellt: 06.09.2012, 17:37 Uhr

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7 Kommentare

Urs Stotz

06.09.2012, 18:22 Uhr
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Der Datenschützer Thür jagt Google Street View Autos hinterher, wie Don Quijote einst Windmühlen bekämpfte. In der gleichen Zeit werden, abgesegnet durch den Bundesrat, Mitarbeiterdaten an die USA ausgeliefert. Kein Widerstand von seiten unseres Bundesrats gegen die unverschämten Vorderungen der USA. Die hauptverantwortliche EWS macht das was sie am besten kann, den Schwarzen Peter abschieben. Antworten


Carlo Schnydrig

06.09.2012, 18:24 Uhr
Melden 51 Empfehlung 0

Anstellen, kassieren durch Anspruchnahme der Angestelltendienste und dann zur Rettung der eigenen Haut den USA ans Messer liefern! "Das ist Datenschutz, Arbeitnehmerschutz und Wertschätzung der feinen Banken mit Unterstützung der lobbygesteuerten Politik!" Das fördert das Vertrauen in die Bankster und in die angeschlagene und ratlose CH-Politik! WAS KOMMT ALS NAECHSTES??? Antworten



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