Wirtschaft
Bankgeheimnis-Massnahmen im Vergleich: Minimalistin Schweiz
Aktualisiert am 13.03.2009 123 Kommentare
Konzessionsbereit: Andorra.
Konzessionsbereit: Singapur.
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Andorra: Kein Bankgeheimnis in Steuerfragen.
Die Regierung des Pyrenäen-Zwergstaats verkündete gestern, dass sie die Aufhebung des Bankgeheimnisses plant. Bis November soll das nötige Gesetz durchs Parlament. Für konkrete Angaben über die Ausgestaltung ist es noch zu früh, laut eigenen Angaben geht es Regierungschef Albert vor allem um die Erfüllung internationaler Standards bei der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung. Aber auch die Lieferung von Bankinformationen für Steuerämter anderer Länder soll künftig möglich sein.
Liechtenstein: OECD-Standards werden erfüllt.
Wie Erbprinz Alois gestern an einer Pressekonferenz bekannt gab, will sein Ländle künftig beim Verdacht auf Steuerhinterziehung Daten ins Ausland liefern; das Bankgeheimnis wird also teil-abgeschafft. Die neue Idee aus Liechtenstein: Um das Vertrauen der Kunden zu retten, will die Regierung in bilateralen Verhandlungen mit den europäischen Staaten eine Möglichkeit aushandeln, um zuerst einmal das bereits vorhandene Schwarzgeld möglichst unkompliziert zu legalisieren.
Österreich: Hilfe bei «begründetem Verdacht».
Das Nachbarland beharrt grundsätzlich auf dem Bankgeheimnis, und zwar auch für Kunden, die im Ausland wohnen. Aber künftig ist Österreich zum Informationsaustauch bereit, wenn der ausländische Fiskus einen «begründeten Verdacht» vorbringe, dass ein Kontoinhaber Steuern hinterzogen habe. Dies gab Finanzminister Josef Pröll heute bekannt. Der Verdacht müsse aber von der ausländischen Steuerbehörde «gut dokumentiert» sein, so Pröll. Bisher öffnete Österreich Konten nur, wenn ein Strafverfahren eröffnet worden war.
Luxemburg: Betrug gleich Hinterziehung?
Bisher erteilte das kleine Grossfürstentum nur bei schwerem, systematischem Steuerbetrug Bankauskünfte. Heute gab nun auch Luxemburgs Budgetminister Lux Frieden dem Druck nach: Luxemburg erklärt sich bereit, nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterzieuhung Kundendaten preiszugeben.
Belgien: Informationsaustausch ab 2010.
Finanzminister Didier Reynders sagte gestern im Parlament, dass das Bankgeheimnis ab 2010 gelockert werden soll, zuerst gegenüber den EU-Staaten, dann auch gegenüber anderen Ländern. Das heisst: Bislang erhob Belgien bei ausländischen Kunden lediglich eine Quellensteuer, um diese an deren Heimatstaat weiterzuleiten, aber es gab keine Daten heraus; jetzt ist es zum offenen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden bereit. Der Schritt erfolgt allerdings nicht wegen des aktuellen Drucks von Deutschland, Grossbritannien und Frankreich, sondern er war im Grundsatz seit längerem angekündigt.
Die Kanalinseln: Es gibt einen Bericht.
Auch die Kanalinseln oder die Isle of Man – völkerrechtlich eigene Gebilde, die ausserhalb der EU stehen – spüren Druck aus Brüssel und Washington. Und auch sie arbeiten mit einer Zinsbesteuerung, aber sie nicht zum automatischen Informationsaustausch bereit. Allerdings haben sie mit einzelnen Staaten weiterreichende Verträge ausgehandelt. Die Briten spielen in dieser Frage auf Zeit: Finanzminister Alistair Darling hat eine Kommission eingesetzt, die einen Bericht über die Rolle der britischen Steueroasen erarbeitet. Und diese Kommission arbeitet jetzt.
Singapur: Andeutungen des alten Mannes.
«Wir müssen mit dem Strom schwimmen», sagte Lee Kuan Yew, der Minister, Mentor und Gründervater von Singapur letzte Woche; wie die lokalen Medien berichteten, will der südostasiatische Stadtstaat sein Bankgeheimnis demnächst lockern. Ziel ist, dass Singapur mit grossen Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen anstreben kann, weshalb es zu einem stärkeren Informationsaustausch bereit sein muss. (rap)
Erstellt: 13.03.2009, 14:49 Uhr
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