Wirtschaft

«Das Strafrecht hat kapituliert»

Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 03.10.2011 50 Kommentare

Nach dem Swissair-Grounding stand die Führungsriege der Airline vor Gericht – und wurde freigesprochen. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch sagt, was die Schweiz aus dem Prozess lernen kann.

1/11 Der Ex-Chef der SAir Group, Mario Corti, vor dem Bezirksgericht Bülach, 2007. Für Corti hatte der Staatsanwalt das höchste Strafmass beantragt – der damals 61-Jährige wurde freigesprochen, ebenso wie die restlichen 18 Angeklagten.

   

Artikel zum Thema

Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat des Kantons Zürich. Jositsch verfolgte den Swissair-Prozess als Beobachter und Experte.

Das Grounding – unsere Berichterstattung


  • In den Untergang geflogen – die letzten Jahre der Swissair

  • Das grosse Interview mit dem letzten Konzernchef Mario Corti

  • Das war die Swissair – Bilder aus den letzten Jahrzehnten.

  • «Die Swissair fliegt nicht mehr» – Interview mit Marianne Cochran Crespo, Sprecherin

  • Phönix aus der Asche – die Geburt der Swiss

  • Was die Schweiz vom Swissair-Prozess lernen kann: Interview mit Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch


Sämtliche Berichte finden Sie im Dossier «10 Jahre Swissair-Grounding».

Der Swissair-Prozess

Nach dem Aus für die Swissair standen ab Januar 2007 insgesamt 19 Ex-Verwaltungsräte und Ex-Topmanager der Swissair im zürcherischen Bülach vor Gericht. Die Hauptanklagepunkte lauteten Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, ungetreue Geschäftsbesorgung, unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe und Misswirtschaft.

Zu den Angeklagten gehörten die früheren Airline-Chefs Mario Corti und Philippe Bruggisser, die beiden ehemaligen Finanzchefs Georges Schorderet und Jacqualyn Fouse sowie die VR-Mitglieder Vreni Spörry, Bénédict Hentsch, Gerhardt Fischer, Thomas Schmidheiny und Lukas Mühlemann. Es waren illustre Mitglieder der Schweizer Wirtschaftselite, die damals vor dem Richter sassen.

Der grösste Wirtschafts-Strafprozess der Schweizer Geschichte endete im Juni 2008 mit Freisprüchen auf der ganzen Linie und Entschädigungszahlungen in der Höhe von insgesamt 3 Millionen Franken an die Angeklagten.

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Herr Jositsch, Sie haben den Swissair-Prozess als Beobachter begleitet. Was haben Sie gedacht, als alle 19 Angeklagten freigesprochen wurden?
Das Urteil hat aus juristischer Sicht eingeleuchtet. Der Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung bedarf des Vorsatzes – man muss einem Angeklagten beweisen können, dass er einem Unternehmen bewusst schaden wollte. Das kann man den Beteiligten nicht vorwerfen. Keiner wollte die Swissair absichtlich in den Ruin treiben.

Das mag aus juristischer Sicht einleuchten. Für die Gesellschaft aber bleibt ein reinigender Effekt aus, der vielleicht wichtig gewesen wäre.
Das ist ein Missverständnis: Es ist nicht die Aufgabe des Strafrechts, moralische Probleme zu lösen. Das muss die Gesellschaft selber tun. Was man aber aus dem Prozess hätte lernen können, ist, dass es möglicherweise neue Instrumente braucht im Wirtschaftsstrafrecht.

Welche?
Dass auch Grobfahrlässigkeit unter Umständen bestraft werden kann und nicht nur der Vorsatz. Die Swissair-Spitze hat nicht vorsätzlich gehandelt. Aber sie hat rückwirkend betrachtet Fehler gemacht. Und es wäre eben die Frage, ob diese Fehler grobfahrlässig waren. Ich habe zwei Vorstösse eingereicht, die den Straftatbestand auf Grobfahrlässigkeit ausdehnen wollen – beide wurden im Parlament abgelehnt.

Gäbe es denn bei der Swissair oder der UBS die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage?
Das ist sehr, sehr schwierig. Einerseits ist ein solcher Prozess für den Kläger enorm teuer. Das kann sich kaum jemand leisten. Andererseits ist es auf zivilrechtlichem Weg teilweise gar nicht möglich, die nötigen Beweise zu beschaffen. Da geht es ja viel um firmeninterne Vorgänge, und an diese Dokumente kommt man im Zivilprozess nicht.

Wie ist die Situation heute?
Es hat sich juristisch nichts geändert. Es ist sogar so, dass das Strafrecht kapituliert hat. Das zeigt der Fall UBS: Was dort geschah, ist näher bei einer ungetreuen Geschäftsbesorgung als das, was bei der Swissair geschah. Doch den Fall fasst man gar nicht mehr erst an. Die Gesellschaft muss sich fragen, ob sie das wirklich will. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.10.2011, 08:07 Uhr

50

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

50 Kommentare

Karl Baumann

02.10.2011, 09:16 Uhr
Melden 90 Empfehlung

Merkwürdig nur, dass wenn ich als Autofahrer "grobfahrlässig" handle, bekomme ich die ganze Härte des Gesetzes zu spüren. Wenn aber unfähige Manager eine Firma mit tausenden Mitarbeitern an die Wand fahren und einen Milliardenschaden hinterlassen, gehen sie straffrei aus. Die Schweiz ist eine Bananenrepublik geworden. Antworten


Nadja Rossi

02.10.2011, 08:16 Uhr
Melden 53 Empfehlung

Eine Frage sei erlaubt: Gibt es in der Schweiz eigentlich keine anderen Strafrechtsprofessoren als Jositsch? Ob Tele Züri oder "Tagi": Immer ist es Jositsch, der ein Statement abgibt, wenn es um Fälle handelt, die im weitesten Sinn etwas mit Strafrecht zu tun haben... Antworten



Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!