Wirtschaft

«Das ist die Verquickung par Excellence»

Von Fabienne Klenger. Aktualisiert am 04.10.2012 61 Kommentare

Peer Steinbrücks Bankenpapier wurde von der Grosskanzlei Freshfields ausgearbeitet. Dieser Fall von Gesetzes-Outsourcing laufe stark über eine gewöhnliche Beratung hinaus, sagt Staatsrechtler Alexander Thiele.

Kritisiert wegen seinem Engagement bei Freshfields: Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. (Archivbild)

Kritisiert wegen seinem Engagement bei Freshfields: Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. (Archivbild)
Bild: Reuters

Dr. Alexander Thiele ist Lehrbeauftragter der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Universität des Saarlandes. Gegenwärtig ist Alexander Thiele Akademischer Rat a.Z. und forscht am Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften an der Universität Göttingen zum Thema Staatsrecht und Finanzverfassungsrecht. In diesem Zusammenhang hat er soeben seine Habilitation zum Thema «Finanzaufsicht» abgeschlossen.

Freshfields Bruckhaus Deringer

Das Unternehmen hat über 2500 Rechtsanwälte auf der ganzen Welt, davon 550 in Deutschland. Die Firmengeschichte reicht zurück bis ins Jahr 1743, als die Kanzlei Freshfields in London gegründet wurde. 2000 fusionierte man mit der ebenso alterwürdigen Kanzlei Bruckhaus Westrick Heller Löber und der Sozietät Deringer Tessin Herrmann & Sedemund.

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In Deutschland wird Peer Steinbrück derzeit heftig kritisiert, weil er 2011 einen Vortrag bei der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gehalten habe und dafür mindestens 7000 Euro erhalten habe.

Weniger im Fokus des öffentlichen Aufruhrs steht dabei die Tatsache, dass die internationale Grosskanzlei drei Jahre zuvor den Entwurf für das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ausformulierte, der in Steinbrücks Amtszeit als Bundesfinanzminister als Eilgesetz verabschiedet wurde, um die Banken zu stabilisieren. Innerhalb von wenigen Tagen haben damals die Anwälte von Freshfields, eine der grössten und renomiertesten Kanzleien weltweit, den Text entwickelt und der deutschen Bundesregierung vorgelegt.

Immer mehr Outsourcing

Dass Anwälte den Politikern bei einem Gesetzesentwurf beratend zur Seite stehen ist nichts aussergewöhnliches, auffallend ist in diesem Fall das Ausmass. Über das eigentliche Vorgehen der Kanzlei für Wirtschaftsrecht ist zwar wenig bekannt, die Schnelligkeit, mit der das Gesetz durchgebracht werden musste, spricht jedoch stark dafür, dass der gesamte Text durch die Anwälte formuliert wurde. Das bestätigt auch Alexander Thiele von der Universität Göttingen: «Was bei diesem Fall von Gesetzes-Outsourcing auffällt, ist dass es qualitativ stark über das normale Beraten hinausläuft.»

Gemäss der Internetseite Lobbypedia wirken in Deutschland immer häufiger Anwaltskanzleien an Gesetzen mit. Demnach arbeiteten Externe allein im Jahr 2009 an 16 Gesetzen mit. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 wäre es gerade mal ein Gesetz gewesen. Die Anwaltskanzleien arbeiten speditiv, zuverlässig – und diskret. Selten wird über ihr Vorgehen berichtet, es sei denn, ein Politiker verschickt versehentlich eine Gesetzesvorlage mit dem Schriftzug der Kanzlei eins zu eins an einen Kabinettskollegen weiter. So passierte es 2009 Karl-Theodor zu Guttenberg, als er die Grosskanzlei Linklaters beauftragte, um einen Gesetzesentwurf zur Banken-Zwangsverwaltung zu erarbeiten. Seine damalige Kabinettskollegin Brigitte Zypries warf ihm in der Folge Verschwendung von Steuergeldern vor.

«Experten für Kirschblütenbestäubung»

Auch Peer Steinbrück kritisierte damals das Vorgehen des damaligen Bundeswirtschaftsministers: Er werfe seinem Kabinettskollegen gar nicht vor, dass dieser sich externen Rat geholt habe, «das tun wir alle». Guttenberg habe aber «zu hundert Prozent diesen externen Sachverstand ungeprüft übernommen.» Dabei ähneln sich die Fälle stark: «Im Detail mag es anders gelaufen sein, entscheidend ist, dass sowohl bei Guttenberg als auch bei Steinbrück der Kern der Regierungstätigkeit ausgesourct worden ist», sagt Alexander Thiele.

Der CDU-Haushaltspolitiker Steffen Kampeter verteidigt das Outsourcing: Es sei richtig und letztlich kostensparend, dass das Wirtschaftsministerium bei dem komplexen Sachverhalt des Insolvenzrechtes Sachverstand von aussen geholt habe. Dieses Vorgehen käme den Steuerzahler letztlich günstiger. Sprücheklopfer Steinbrück soll die Beschäftigung der Externen, fast 12,5 Millionen Euro kostete der Einsatz von Freshfields, mit dem Satz abgetan haben, er könne im Finanzministerium «nicht noch einen Experten für Kirschblütenbestäubung vorhalten».

Alexander Thiele bezweifelt nicht, dass die Anwälte hochwertige Arbeite leisteten, doch er hält der Argumentation Steinbrücks entgegen, dass es seltsam anmute, wenn ein Finanzministerium, sich nicht in der Lage dazu sähe, einen Gesetzesentwurf in diesem Bereich zu entwickeln. «Das ist geradezu eine Bankrotterklärung des Ministerialapparates.»

«Verquickung par Excellence»

Problematisch ist auch ein möglicher Interessenskonflikt: Die Wirtschaftskanzlei Freshfields berät selbst regelmässig Vertreter des Bankenplatzes. Selbst wenn sich die Anwälte vornehmen würden, ein Gesetz im Gemeinwohl zu formulieren «und das haben sie mit Sicherheit», so komme unterbewusst trotzdem ihre Perspektive durch. «Bei einem Sponsor vermuten wir nur, dass seine Interessen einfliessen könnten, doch hier wird gleich das ganze Gesetz geschrieben, das hier ist ja nun die Verquickung par Excellence.»

Verfassungsrechtlich spreche nichts gegen das Vorgehen von Peer Steinbrück, sagt Alexander Thiele, man solle den Einsatz von externen Experten auch nicht generell verurteilen. Er halte aber die Entwicklung des kompletten Gesetzes-Outsourcing für keine gute und plädiert für Zurückhaltung und Transparenz.

In Deutschland wird Steinbrück zurzeit nicht dafür kritisiert, dass er externe Anwälte engagierte, sondern dass er für das Unternehmen Vorträge hielt. Das hält Thiele für eine Mentalitätsfrage: «In Deutschland hat man ein grosses Problem mit bezahlter Tätigkeit für Interessensvertreter», sagt er. «Hier wird schon darüber diskutiert, wenn ein Politiker mit dem Dienstwagen beim Bäcker anhält. Ich weiss gar nicht wie viele Dienstwagenaffären wir schon hatten.» Dabei könne man Peer Steinbrück in diesem Fall nicht wirklich einen Vorwurf machen, zu eng mit der Finanzbrache verwoben zu sein. Peer Steinbrück sei wohl einfach an der Sache interessiert gewesen: «Er hat den klassischen Steinbrück gegeben, so wie man ihn auch in der Schweiz kennt, und kein Blatt vor den Mund genommen.»

(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.10.2012, 20:53 Uhr

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61 Kommentare

Alexander Götz

04.10.2012, 22:56 Uhr
Melden 148 Empfehlung 8

Waren ja nicht nur 7.000 € sondern man spricht über einen Betrag von mehreren 100.000 € die letzten 3 Jahre. Daß er seine Steueerklärung nicht offenlegen möchte weil er angeblich mit seiner Frau zusammen veranlagt ist wirft kein gute Licht auf gerade den der Wasser predigt und Wein trinkt. Ich möchte nichts unterstellen, habe aber meine Zweifel ob das so lief wie man es von jedem Bürger erwartet. Antworten


Bruno Baertschi

05.10.2012, 03:35 Uhr
Melden 147 Empfehlung 8

Peer Steinbrück schanzt der Kanzlei einen Auftrag über 12 Mio Steuergelder zu und im Gegenzug wird er von der Kanzlei (aus diesem Honorar) privat dafür bezahlt, dass er dann eben das (von der Kanzlei) gelieferte Gesetzeswerk anlässlich eines Vortrages für die Kanzlei "erklärt". Irgend etwas stinkt hier gewaltig - oder täuscht es nur, dass Steuergelder in die Privattasche "umgelenkt" wurden? Antworten



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