Wirtschaft

Der Kauf der Bankdaten war nur Drohkulisse

Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 29.10.2010 5 Kommentare

In der Schweiz sind bis heute keine Rechtshilfebegehren aus dem benachbarten Ausland eingegangen, die auf gestohlenen Bankdaten basieren. Sagen die Behörden. Genau wissen sie es aber nicht.

Datendiebstahl: Deutschland kaufte Kundendaten für 5 Millionen Euro von Heinrich Kieber.

Datendiebstahl: Deutschland kaufte Kundendaten für 5 Millionen Euro von Heinrich Kieber.
Bild: Keystone

Als der Liechtensteiner Heinrich Kieber 2006 dem deutschen Bundesnachrichtendienst Kundendaten der fürstlichen LGT-Bank anbot und dafür 5 Millionen Euro kassierte, verfolgte die Schweiz dies eher belustigt als aufgeschreckt. Wenig später wurden allerdings auch Schweizer Banken von der Datenklau-Welle erfasst – mit beeindruckenden Folgen. Das Bankgeheimnis geriet ins Schwanken. Eine Bank nach der anderen hisste die Flagge der Weissgeldstrategie. Und Bundesrat Hans-Rudolf Merz sandte Diplomaten aus, um den Schaden zu begrenzen.

Wenn nicht alles täuscht, diente der rechtlich umstrittene Kauf der gestohlenen Daten durch ausländische Behörden einzig und allein dem Zweck, politischen Druck aufzubauen – gegen den Schweizer Finanzplatz und gegen tatsächliche oder potenzielle Steuersünder. Ausländische Rechtshilfebegehren, die auf dem Ankauf gestohlener Daten gründen, sind bis heute keine eingegangen. Das bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz. Das bestätigt auch die zuständige Abteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Die Sache hat einen Haken

Die Sache hat allerdings einen Haken. So einfach lässt sich nicht feststellen, auf was sich eine ausländische Behörde stützt, wenn sie ein Rechtshilfebegehren einreicht. «Aus welcher Quelle das Ersuchen beruht, können wir oft nur mutmassen», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen.

«Es gibt sicher Fälle von Rechtshilfegesuchen, die wir besonders aufmerksam prüfen», sagt Galli vom Bundesamt für Justiz. Er zählt drei Kriterien auf: Fiskaldelikte, Begehren von Ländern, die Bankdaten gekauft haben, und Fälle, die Banken betreffend, wo Daten gestohlen worden sind. Zudem müsse eine ersuchende Behörde darlegen, wie sie zu ihrem Verdacht kommt – etwa aufgrund einer Hausdurchsuchung oder einer Zeugenbefragung. «Wenn sich ein Begehren auf Datenkauf abstützt, dürfte die Begründung eher dürftig ausfallen», meint Galli. «Dann fragen wir nach.»

Bund will einheitliche Politik

Ganz zu trauen scheint die Bundesbehörde den Kantonen jedoch nicht. In einem Schreiben vom 4. Oktober erinnert der Chef der eidgenössischen Rechtshilfe, Pascal Gossin, daran, dass nach Meinung der Aufsichtsbehörde Rechtshilfebegehren abgewiesen werden müssen, die aufgrund gestohlener Bankdaten erfolgen. Gossin ersucht die Kantone, «uns künftig über alle ausländischen Rechtshilfegesuche zu informieren, welche sich Ihrer Meinung nach auf gestohlene Daten stützen».

Der Brief sei kein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Kantonen, sagt Galli. Man wolle nur Klarheit schaffen und eine einheitliche Praxis gewährleisten. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob glaubt zwar, dass ein Teil seiner Kollegen empfindlich auf Einmischungsversuche in die kantonale Hoheit reagiert. Er selbst aber findet, dass ein koordiniertes Vorgehen in diesem Fall sinnvoll ist. «Es wäre schlecht, wenn Deutschland im einen Kanton Rechtshilfe erhielte, im andern aber nicht – je nachdem, wohin das Begehren geschickt würde.» Deshalb stellt sich Hansjakob hinter das Vorgehen der Berner Behörde: «Es ist richtig, wenn der Bund koordinierend eingreift und eine einheitliche Praxis anstrebt.»

Auch bei der für Rechtshilfe zuständigen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich betont man die enge Zusammenarbeit mit Bern. Gemäss Staatsanwalt Marcel Strassburger hat Zürich bereits im Juni beim Bundesamt um eine «einheitliche Linie» im Umgang mit dem Datenklau bei Rechtshilfefragen gebeten. Zürich pflege Bern auch über erlassene Verfügungen in Rechtshilfeverfahren zu orientieren. Galli räumt allerdings ein, dass Kantone «rein theoretisch» Verfügungen erlassen können, ohne dass man in Bern davon erfährt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.10.2010, 13:01 Uhr

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5 Kommentare

Bruno Froehlich

29.10.2010, 13:36 Uhr
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Mit unlauterer Methode erreichte der "Fuchs" Wolfgang Schaeuble was er wollte. Die Tatsache, dass Daten geklaut wurden, verbreitete Angst und Schrecken bei rechtlich nicht sehr bewanderten Steuersuendern und sie schritten zur Selbstanzeige, was die Kassen wieder fuellte. So schrieb ich viele Kommentare und bezeichnete es als genialen Trick. Scheint zu stimmen, oder ? Antworten


Martin Schwaller

29.10.2010, 14:48 Uhr
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Wer sich einmal erpressen lässt, wird immer wieder erpresst. Die Schweiz muss halt langsam lehren Nein zu sagen. Island hat es vorgemacht. Trotz Drohkulisse von IWF etc. hat das Volk Nein gesagt und passiert ist nichts! Antworten



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