Wirtschaft
«Die Lungenliga will nun sogar bediente Fumoirs abschaffen»
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 07.03.2011 31 Kommentare
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Bernhard Kuster
Direktor Gastrosuisse
Der 37-jährige promovierte Ökonom arbeitet seit Oktober 2007 bei Gastrosuisse als Leiter Wirtschaftspolitik. Er hatte in dieser Funktion unter anderem Kontakt zu allen Bundesbehörden. Kuster ist in Uznach SG aufgewachsen und war Dozent und Assistent für Betriebswirtschaft und Organisationslehre an der Universität Zürich. Dabei beschäftigte sich der heutige Gastrosuisse-Direktor primär mit Opensource-Software. Kuster ist ledig und wohnt in Zürich.(meo)
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Herr Kuster, seit bald einem Jahr kennt die Schweiz ein nationales Rauchverbot. Was sind Ihre persönlichen Erfahrungen damit?
Ein Erlebnis: Als der Vorstand unseres Chlaus-Vereins einmal zusammenkam, unterbrachen wir das Treffen regelmässig für die Raucher. Als Nichtraucher, der sich ab und zu eine Zigarre gönnt, sass ich schliesslich allein da, sodass ich mit den Rauchern rausging. Aber es gibt einen demokratisch gefällten Entscheid zum Passivrauchschutz, das muss man akzeptieren. Auch wenn es mir nach wie vor lieber wäre, jeder Wirt könnte selber darüber entscheiden.
Welche Restaurants trifft das Verbot am stärksten?
Umsatz verloren haben vor allem Restaurants mit hohem Getränkeanteil und kleinere Betriebe. Reine Speiserestaurants hingegen spüren wenig. Es geht jedoch nicht nur um tiefere Umsätze, es geht auch um Lärm: Treffen sich die Raucher nachts vor Restaurants, mögen sich Anwohner gestört fühlen, und das kann einem Wirt Probleme bereiten.
Eine IG freie Wirte kämpft vehement gegen das Verbot. Was sagen Sie als Verbandschef dazu?
Wer ins Gastgewerbe einsteigt, ist ein Unternehmer und will selbstständig sein. Wenn jetzt der Staat kommt und das Rauchen verbietet, ist das ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Zudem beeinträchtigt das Verbot Betriebsabläufe: Bei Banketten oder Festen sind immer ein paar Leute draussen am Rauchen, wenn ein Gang serviert wird. Deshalb habe ich für die IG Verständnis. Um einen vernünftigen Passivrauchschutz kommen wir aber nicht herum. Wir können das Rad nicht zurückdrehen.
Was heisst für Sie «vernünftig»?
Die Lungenliga will nun sogar bediente, abgetrennte Fumoirs abschaffen. Was das mit dem Schutz vor Passivrauchen zu tun hat, ist mir ein Rätsel. Schliesslich arbeitet auch nur Personal in diesen Fumoirs, das sich schriftlich dazu bereit erklärt hat.
Wenn der Chef einen da einteilen will, kann man sich als Angestellter allerdings kaum wehren.
In der Praxis ist das kaum ein Problem. Fumoirs machen maximal ein Drittel des Betriebs aus, der Anteil der Raucher an den Mitarbeitenden ist in der Regel deutlich höher. Es ist kein Problem, Leute zu finden, denen das Arbeiten im Fumoir nichts ausmacht. Ich habe noch von keinem Konflikt gehört.
Zurück zu den Umsätzen: Gibt es Betriebe, die durch das Rauchverbot in den Ruin getrieben werden?
Ich kenne Wirte, die 80 Prozent rauchende Gäste hatten. Diese bleiben jetzt aus. Doch die meisten Wirte geben nicht auf, sondern nehmen die Umsatzverluste in Kauf und zahlen sich selber weniger Lohn. Das sind Kämpfernaturen, da steckt Leidenschaft drin, die geben nicht auf. Irgendwann wird die Ertragslage aber doch zum Problem.
Beschleunigt das Rauchverbot nicht einfach eine längst fällige Marktbereinigung?
Eine solche «Bereinigung» wäre nicht struktureller Natur. Im Gastgewerbe ist der Standort entscheidend: Ist dieser schlecht, müssen Sie als Wirt schon sehr gut sein, um zu überleben. Deshalb gibt es an gewissen Standorten viele Wechsel. Hinzu kommt: Ein Restaurant lässt sich meist schlecht umnutzen, es stecken hohe Investitionen drin, und so bleibt es meist ein Restaurant – auch wenn der Standort ungeeignet ist oder durch äussere Umstände an Attraktivität verloren hat. Eine strukturelle Bereinigung müsste deshalb bei Betrieben mit schlechten Standorten ansetzen und nicht bei Betrieben mit vielen rauchenden Gästen.
Take-aways machen sich breit. Bedroht das die traditionelle Gastronomie?
Konkurrenz belebt, und die Betreiber neuer gastgewerblicher Formen sind auch in unserem Verband willkommen. Wichtig ist, dass für alle die gleichen Bedingungen herrschen. Der Konsument soll entscheiden, ob er eine Bratwurst im Stehen oder im Restaurant essen will. Hochproblematisch ist aber, dass dieselbe Bratwurst über dreimal höher besteuert wird, wenn sie drinnen statt draussen verzehrt wird.
Gegen diesen «staatlich verordneten Wettbewerbsnachteil» hat Ihr Verband eine Initiative lanciert.
Stimmt. Wir haben 132'000 Unterschriften beieinander, 107'000 sind bereits bescheinigt. Gemessen daran, dass es um eine steuertechnische Sache geht, hatten wir eigentlich wenig Probleme, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Unsere Argumentation leuchtet jedem ein, geht es doch um die Behebung einer klaren Diskriminierung von Branche und Gästen.
Wer ist Ihr grösster Gegner in dieser Sache?
Die Zeit. Derzeit läuft ja eine Mehrwertsteuerrevision, ein indirekter Gegenvorschlag. Wir werden unsere Initiative im April einreichen, dann beginnen die üblichen Fristen zu laufen. Die herrschende Diskriminierung muss beseitigt werden. Wie, ist Sache der Politik.
Wie steht es um Migros und Coop, die sehr viele Take-aways betreiben?
Auch für sie ist die heutige Satzdifferenzierung ein Problem. Und auch für Riesen wie McDonald’s: Wenn Sie einen Big Mac kaufen, kostet der gleich viel, ob Sie ihn im Restaurant oder im Park essen. Nicht so für McDonald’s: Der Konzern zahlt je nachdem 8,0 oder 2,5 Prozent Mehrwertsteuer – und macht weniger oder mehr Gewinn. Deshalb werden Sie auch gefragt, ob Sie den Mac mitnehmen oder im Lokal essen möchten. Dasselbe gilt für Starbucks. Die Kontrolle der verschiedenen Sätze löst einen riesigen Verwaltungsaufwand aus: Ein Zehntel der Personalkosten in der Steuerverwaltung ist durch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bedingt.
Effizient ist das nicht.
Nein. Ein anderes Beispiel: Ein Caterer, der ein Fest mit Mahlzeiten beliefert, zahlt im Normalfall 2,5 Prozent. Wird das Essen vor Ort nicht nur warm gehalten, sondern nochmals erwärmt, zahlt er 8,0 Prozent. Das ist doch absurd.
Alkoholtestkäufe von Jugendlichen in Restaurants sind heiss umstritten. Weshalb?
Es gibt für Alkoholtestkäufe keine rechtliche Grundlage. Das Bundesgericht hat 2009 festgehalten, dass es sich bei Testkäufen generell um unzulässige verdeckte Ermittlungen handelt, und das Bundesgesetz lässt diese nur bei Verdacht auf schwere Delikte zu. Die Alkoholverwaltung möchte die Testkäufe nun ins neue Alkoholgesetz aufnehmen. Dagegen wehren wir uns vehement. Jugendliche konsumieren ihren Alkohol in aller Regel nicht im Restaurant. Dafür gibt es einen simplen Grund: Dort kostet er zu viel. Also gehen sie in einen Laden und decken sich dort ein – oder lassen ältere Freunde für sich einkaufen. Das Gastgewerbe ist der falsche Ort für Alkoholtestkäufe.
Themenwechsel: Die allermeisten Wirte sind in Sachen Hygiene sauber. Aber es kommt auch regelmässig zu Beanstandungen der Lebensmittelinspektoren. Was tut Gastrosuisse dagegen?
Das wird zuweilen sehr undifferenziert kommentiert. Im Kanton Bern zum Beispiel hat der Kantonschemiker vor zwei Jahren 81 Prozent der Betriebe beanstandet, ein scheinbar sehr hoher Anteil. Wer sich die Mühe nahm und genau hinschaute, erkannte, dass der weitaus grösste Teil minime Beanstandungen waren. Massive Verstösse machten lediglich 0,8 Prozent aus. Und selbst in diesen Fällen ging es meist um fehlende Selbstkontrollkonzepte. Klar, die schreibt das Gesetz vor, aber nur weil diese Papiere fehlen, mangelt es noch lange nicht an Hygiene. Aber es ist klar: Gesundheitsgefährdende Betriebe müssen geschlossen werden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.03.2011, 20:56 Uhr
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31 Kommentare
@R.Moser: Einfache Antowrt: Zigaretten betaeuben nicht im selben Ausmass. Und die Luftverpestung ausserhalb des Rauchens ist um ein weites hoeher. Und Ihre Einleitung mit dem Hoehoehoe zeigt, dass man mit Ihnen, wie mit anderen Fundamentalisten, auch ausserhalb dieses Themas, nicht rational diskutieren kann. Viel Glueck bei Ihrem Kampf. Antworten
Es braucht auch keine bedienten Fumoirs. Die Tabak-Süchtigen sollen ihr Suchtmittel gefälligst zu Hause hinter verschlossenen Türen konsumieren. Und weder Restaurants noch die frische Luft verpesten. Zudem gehört das KVG geändert: Gesundheitsschäden, welche vom Tabak- und Alkoholkonsum herrühren, werden von der Krankenkasse nicht mehr bezahlt! Alles andere ist unfair!!! Antworten
Wirtschaft
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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