Wirtschaft
Gestohlene Kundenliste ist in Frankreich illegal
Von Oliver Meiler. Aktualisiert am 18.03.2011 25 Kommentare
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Eric Woerth, ehedem Frankreichs Budgetminister, verschrieb sich vor zwei Jahren mit grossem medialem Trommelwirbel dem Kampf gegen die Steuerflucht. Er stützte sich dabei vor allem auf eine Liste mit 3000 Namen von Kunden der Genfer Filiale der Grossbank HSBC. (HSBA 62.7 0.89%) Die Liste, sein wichtigstes Instrument, mit dem er dem Schweizer Finanzplatz drohte, war das Extrakt aus dem Datenraub von Hervé Falciani, einem Informatiker und ehemaligen Mitarbeiter von HSBC. Woerth fand, es sei zweitrangig, wie er zu den Daten gekommen sei. Wichtig sei allein, dass es den Betrügern an den Kragen gehe. Er erhielt dafür viel Applaus – vor allem aus der Politik.
Nun ist alles anders. Woerth, der persönlich in die Parteispendenaffäre um die Milliardenerbin Liliane Bettencourt von L’Oréal verwickelt ist, hat unterdessen sein Ministeramt verloren. Und auch seine Kampagne gegen die Steuerparadiese endet wohl unrühmlich.
Das Pariser Appellationsgericht hat den französischen Steuerbehörden in einem Urteil beschieden, dass sie sich nicht bei Hervé Falcianis gestohlenen Daten bedienen dürfen, um der Steuerflucht Verdächtigte zu kontrollieren und zu belangen. Um es etwas poetischer auszudrücken: Unrecht soll nicht mit Unrecht bekämpft werden.
Anders als in Deutschland
Das Gericht war von einem französischen Staatsangehörigen angerufen worden, dessen Name auf der Liste stand. Er hatte sich geweigert, bis zum 1. Januar 2010 einen Deal mit dem Fiskus auszuhandeln und eine Busse zu bezahlen zur Tilgung seiner Steuerschuld, wie es allen 3000 Personen angeboten worden war. Nachdem die Steuerpolizei dann mit angeblich belastenden Dokumenten bei ihm zu Hause aufgetaucht war und eine Hausdurchsuchung durchgeführt hatte, wandte sich der Mann an die Justiz. Und bekam recht.
Das Urteil in Frankreich steht im Gegensatz zu einem ähnlichen Fall in Deutschland. Dort entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – ebenfalls auf Klage eines Bürgers im letzten November –, dass die Nutzung von Steuer-CDs durch die Ermittlungsbehörden erlaubt sei, egal, ob die Beschaffung der Daten ursprünglich rechtmässig war oder nicht.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.03.2011, 22:48 Uhr
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