Betrug mit UBS-Bankkarte wirft Fragen auf

Eine Bande klaut seit Jahren Bankkarten im Basler Bahnhof SBB und erbeutete Hunderttausende Franken. Ein neuer Fall mit einer UBS-Karte zeigt, dass die Prävention mangelhaft ist.

Code erspäht

Die Basler Ermittler erzählten dem Opfer S., wie die Betrüger zu Code und Karten kommen. «Opfer sind Leute, die es eilig haben. Agiert wird immer zu Stosszeiten. Beim Eintippen am SBB-Automaten genügt es den Tätern, wenn die Fingerknöchel zu sehen sind. Die Bewegungen verraten den Code. Der Späher steht rund 5 Meter hinter der Person und tippt die Zahlenfolge in seinem Handy mit. Dann erhalten die Komplizen ein Zeichen, dass das Opfer bereit sei. Ein oder zwei Männer versperren ihm den Weg. Während es abgelenkt ist, wird das Portemonnaie entwendet. Das Opfer eilt zum Zug. Die Täter testen Minuten später, ob der Code stimmt. Sie beziehen gleich die Tageslimite und kurz nach Mitternacht die nächste, bis die Karte gesperrt ist.» (val)

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Freitagabend in der Bahnhofhalle in Basel: Frau S.* bezieht um 17 Uhr am SBB-Automaten ein Billett nach Zürich. Bevor sie in den Zug steigt, eilt sie zur Confiserie Sprüngli. Beim Verlassen stellt sich ihr ein Mann in den Weg. Sie gerät ins Taumeln und bemerkt nicht, dass ihr das Portemonnaie aus der Handtasche gefischt wird. Sie eilt auf den Zug mit Abfahrt um 17.07.

Zwei Tage später, am Sonntagabend, kommt der Schock: Portemonnaie und Bankkarten sind weg. Sofort lässt sie bei ihrer Hausbank UBS die Kundenkarte sperren. Sie erfährt, dass jemand elfmal an Bancomaten Geld bezogen und dabei 18'800 Franken erbeutet hatte. Besonders auffällig: Fünf der elf Bezüge erfolgten kurz nach Mitternacht.

Warum kein Alarm?

«Warum hat mich die Bank nicht alarmiert?», fragt sich die UBS-Kundin. Sie selber hat noch nie 5000 Franken an einem Tag bezogen, schon gar nicht an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen und kurz nach Mitternacht. Aus ihrem Umfeld weiss sie, dass Banken bei verdächtigen Bezügen mit Kreditkarten die Nutzer sofort per Handy anrufen, um herauszufinden, ob dahinter ein Betrug steckt. Warum nicht auch bei Maestro-Kundenkarten?

Am Tag danach stösst sie im Internet auf einen zwei Monate alten Bericht des «Tages-Anzeigers» über einen Kartenbetrugsfall und erschrickt erneut: «Dieser Frau ist das genau Gleiche passiert wie mir!» Das Betrugsmuster ist identisch. Die Tat beginnt immer im Basler Bahnhof. Der Code wird an einem SBB-Automaten ausgespäht. Mittels Trickdiebstahls verschwindet die Karte unbemerkt. Es folgen hohe Bezüge während mehrerer Tage, bis das Opfer den Diebstahl bemerkt.

Wochen später bestätigen ihr die Ermittler: Mutmasslich waren die gleichen Leute am Werk (siehe Kasten). Der Haupttäter, ein 33-jähriger Pole, wird dank der Bilder von Überwachungskameras identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben. Er sass 2007 schon einmal neun Monate lang in einem Schweizer Gefängnis und wurde ausgeschafft. Geld hatte er keines. Die Hoffnung vom S. schwindet, dass sie je ihr Geld zurückerhält.

UBS: Schuld liegt beim Opfer

Sie sieht sich aber nicht nur als Opfer des Täters, sondern auch der Bank. Sie hat alles getan, um einen Betrug zu verhindern. Sie hat die Karte sorgfältig aufbewahrt, den Code diskret eingetippt, soweit dies an Billettautomaten überhaupt möglich ist. Und sie meldete den Verlust sofort nach Entdecken des Verlustes. Deshalb verlangte sie von der UBS die Vergütung des vollen Schadens.

Die Grossbank sah das komplett anders. «Im vorliegenden Fall ist es dem Täter gelungen, die Bezüge zu tätigen, weil die Karteninhaberin den Pin-Code nicht verdeckt eingegeben hatte.» Der Karteninhaber müsse «alles vorkehren, dass Dritte keine Kenntnis vom Pin-Code erhalten.» Weiter schrieb die UBS: «Die Kundin hatte den Kartendiebstahl über zwei Tage nicht bemerkt.» Der Karteninhaber sei verpflichtet, die Karte «besonders sorgfältig» aufzubewahren. Dazu gehöre nicht nur «das sorgfältige Verstauen an einem sicheren Ort», sondern auch «die jederzeitige Kenntnis davon, wo sich die Karte befindet». Die zwei Tage entsprächen nicht der UBS-Definition von «innert kurzer Frist». Kurzum: Die Kundin habe die Sorgfaltspflichten des Maestro-Kartenvertrags verletzt. Die Schuld liege allein bei ihr. Die Grossbank lehnte eine Rückerstattung ab, war aber bereit, ein Drittel des Betrages kulant zu vergüten.

«Äusserst raffinierte Täter»

Der Fall ist von öffentlichem Interesse, weil gleichartige Betrugsfälle laut Ermittlern seit 2003 am Laufen sind. Immer in Basel, und immer sind Bankkarten und SBB-Automaten im Spiel. Vom Oktober 2005 bis Herbst 2006 wurden etwa zehn Personen schätzungsweise 140'000 Franken gestohlen. Geschätzt ist der Betrag deshalb, weil die Polizei es den Opfern nicht erlaubt, miteinander in Kontakt zu treten. 2008 wurde mit mehreren Bankkarten einer einzigen Frau mindestens eine Viertelmillion Franken erbeutet. Die UBS bestätigt: «Ausspähen von PIN-Codes an unbedienten Verkaufspunkten, darunter auch Billettautomaten der SBB, ist seit Jahren ein bekanntes Tatvorgehen, welches von darauf spezialisierten Tätergruppen praktiziert wird.»

Laut S. sprechen die Basler Detektive «von einer raffiniert agierenden Täterschaft». Wörtlich wurde ihr gesagt: «Bei dieser Täterschaft ist die Chance gross, dass Ihr Code ausgespäht und Ihr Portemonnaie geklaut wird.» Damit stellt sich die Frage, ob die Sorgfaltspflichten überhaupt eingehalten werden können.

Fraglich ist weiter, ob die UBS ein Überwachungssystem zur Entdeckung betrügerischer Bezüge installiert hat, wie sie Kreditkartenbanken kennen. Zwischen dem UBS-Betrugsfall 2005 und dem Fall S. sind knapp drei Jahre vergangen. «Mein Fall zeigt, dass die UBS trotz bekannter Vorgehensweise bis heute keine Schutzmechanismen eingerichtet hat», sagt Frau S. Die Bank selber habe elementare Sorgfaltspflichten verletzt, kritisiert die Kundin.

Basler Staatsanwalt schweigt

Die UBS will sich nicht dazu äussern. Sie schreibt nur: «Dass ein Kunde mit einer UBS Maestro Card einen Schaden durch Kartenmissbrauch erleidet, ist äusserst selten.» Die Basler Staatsanwaltschaft verweigert jeglichen Kommentar mit Verweis aufs Amtsgeheimnis. Ein öffentliches Interesse bestehe nicht.

«Unsere Automaten halten die nötigen Standards ein», erklären die SBB. Das Bezahlen am Automaten sei genauso sicher wie etwa an der Kasse eines Einkaufszentrums oder bei der Tankstelle. Einzige Konsequenz: «Wir prüfen derzeit eine zusätzliche Sensibilisierung der Kunden an den Billettautomaten mittels Kleber.»

* Name der Redaktion bekannt
(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.02.2009, 07:03 Uhr

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6 Kommentare

Mark Rebmann

10.02.2009, 09:15 Uhr
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Das ist erst der Anfang. Seit einigen Jahren haben wir ein SICHERHEITSPROBLEM. Betroffen ist v. a. die arbeitende Bevölkerung, (Mittelstand). Die Zustände sind den Behörden bekannt, aber die polit. Prioritäten sind anders gesetzt. Wo es dem Staat wichtig erscheint Pätze, Anlässe und Pers. zu schützen sind Aufwand und Kosten keine Frage mehr. Die arroganten Grossbanken haben dasselbe Prinzip. - Antworten


Martin Grosup

10.02.2009, 06:26 Uhr
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Die Billetautomaten als sicher zu bezeichnen ist blanker Hohn. Nein, eine Frechheit! Die Tastatur ist nur leicht geneigt, nicht vertieft angebracht. Kein Sichtschutz, nichts. Was ist mit dem Entwickler/Hersteller bzw. der Abteilung, die das Gerät validiert hat? Vielleicht sollten die mit in die (Schadenersatz-)Pflicht genommen werden.. Antworten


Tino Kernen

09.02.2009, 19:37 Uhr
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Wenn man so sieht wer alles um die Billetautomaten herumlungert, da würde ich nie per Kreditkarte ein Billet kaufen. Das selbe gilt auch für die offenen Telefonautomaten am Bahnhof. In jedem Fall beim Zürich HB in der Nähe vom Treffpunkt. Wie wäre es wenn diese Stellen besser überwacht werden? Und wenn das Sicherheitspersonal auch vermehrt ein Auge auf diese Leute haben würde? Antworten


Randy Suter

09.02.2009, 17:20 Uhr
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Die Bahnhofüberführung ist zu Zeiten hoffnungslos überfüllt. Die SBB-Automaten in der Schalterhalle sind zudem schlecht platziert. Ein öffentliches Interesse besteht natürlich nicht, liebe Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, aus diesem Grund ist jeder Bankomat auch mit der Anleitung bestückt, der Code sollte verdeckt eingegeben werden. ^^ Antworten


Michael Trümmer

09.02.2009, 16:51 Uhr
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Eine Zeitspanne von zwei Tagen, bis das Opfer den Diebstahl bemerkt, ist wirklich zu lang. Wenn einem das Portemonnaie gestohlen wird, sollte man das schon innerhalb von fünf Minuten bemerken und alle möglichen Karten innerhalb eines Tages sperren, alles andere ist: Selbst schuld. Antworten


pablo mueler

09.02.2009, 16:44 Uhr
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faule ausreden der schweizer bank, das risiko traegt immer der kunde egal was der macht, dass das ganze unsicher ist weiss nun seit jahren jeder. Wie waers z.b. mit sicherheit wie in suedamerika - tageslimite fuer barbezuege und ueberweisungen, braucht man mehr bares muss man an den schalter, sms mit bezug und bezugsort aufs cellfone und das natuerlich ohne kosten fuer den kunden. Antworten



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