Wirtschaft

Kurzer Prozess mit US-Kunden

Der Kauf der Bank Wegelin durch Raiffeisen traf die Bankenszene wie ein Paukenschlag. Jetzt geht es um die Abwicklung der verbleibenden US-Kunden, um endlich einen Schlusstrich unter den Steuerstreit zu ziehen.

Wegelin und Raiffeisen teilen mit, das gesamte Nicht-US-Geschäft von Wegelin per sofort in die Notenstein Privatbank der Raiffeisen Gruppe zu übertragen: Blick auf den Hauptsitz der Bank Wegelin&Co am Freitag, 27. Januar 2012 in St. Gallen.

Wegelin und Raiffeisen teilen mit, das gesamte Nicht-US-Geschäft von Wegelin per sofort in die Notenstein Privatbank der Raiffeisen Gruppe zu übertragen: Blick auf den Hauptsitz der Bank Wegelin&Co am Freitag, 27. Januar 2012 in St. Gallen.
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Der Steuerstreit mit den USA

Der Steuerstreit mit den USA
Die Schweiz soll im September 2011 erneut Bankdaten an die US-Behörden liefern.

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Die Marke Wegelin bleibt erhalten. Jene Geschäftseinheiten der Privatbank, die US-Kunden betreut haben, verbleiben am Sitz der Wegelin & Co. in St. Gallen. Das restliche Geschäft geht in die neu gegründete und von Raiffeisen übernommene Notenstein Privatbank über. Das Kundenvermögen: rund 21 Milliarden Franken.

Jetzt geht es darum, was mit den verbleibenden US-Kunden der Bank Wegelin geschehen soll. Derzeit befindet sich das US-Geschäft in Abwicklung. Dieses sogenannte Rumpfgeschäft verbleibt bei Wegelin & Co., das offenbar noch nicht vollständig abgearbeitet werden konnte. Frau Widmer-Schlumpf sprach darüber am WEF in Davos mit US-Finanzminister Timothy Geithner. Sie wolle diese Angelegenheit schnell über die Bühne bringen, «um nicht jedes Jahr wieder neu verhandeln zu müssen».

Die bisherigen unbeschränkt haftenden Teilhaber der Bank Wegelin bleiben mit der Bank einstweilen verbunden, bis alle weiteren juristischen Fragen restlos geklärt sind. Erst dann wird sich herausstellen, was genau mit der Marke Wegelin geschehen wird und welche juristischen Geplänkel noch folgen werden.

Weitere Skandale möglich

Die Auflösung der Konten und die Liquidierung des US-Geschäfts der Privatbank werden aber nicht auf einen Schlag passieren, sagt ein mit der Bank Wegelin Vertrauter zu baz.ch/Newsnet. Erst wenn alle verbleibenden Kunden abgewickelt wurden, seien die institutionellen Angelegenheiten vorbei. Kenner der Bankenszene gehen davon aus, dass im Zuge der Kontenauflösungen noch der eine oder andere prominente Fall an die Oberfläche gespült werden könnte, der im Steuerstreit mit den USA bisher unbemerkt blieb.

Im Detail geht es darum, die Bankkunden auf die eine oder andere Art zu verabschieden. So haben dies andere Banken bisher gehandhabt, die in brisante US-Steuergeschäfte verwickelt waren: In einem Anschreiben wird formuliert, dass der betreffende Bankkunde 60 Tage Zeit hat, sein Geld abzuziehen und das Konto zu schliessen. Tut er dies nicht, erledigt das für ihn kurzerhand die Bank. In dem Fall verschickt Wegelin einen Scheck über das verbleibende Guthaben und schliesst das Konto. «Mit den Kunden wird üblicherweise kurzer Prozess gemacht», weiss Bankenanalyst Andreas Venditti von der ZKB.

(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.01.2012, 16:28 Uhr

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29 Kommentare

Andreas Moser

28.01.2012, 17:57 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Als US-Kunde in der CH hätte ich schon lange das Papliergeld von den Konti abgehoben. Ich hätte es in echtes Geld, in physisches Gold und Silber gewechselt. Der Save bleibt von den US-Behörden unangetastet! Antworten


Edwin Meyerhans

28.01.2012, 11:02 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Das Verstecken der amerikanischen Fluchtgelder war falsch. Die selbstherrliche amerikanische Neokolonalisierungspolitk aber noch verwerflicher. Der Schachzug mit dem Verkauf der intakten Bankgeschäfte war eine Glanzleistung. Jetzt ist Wegelin weniger erpressbar. Für das Restgeschäftes gilt wieder vermehrt Schweizer Recht. Den USA bleiben nur internationale Haftbefehle. Antworten


Andi Pfammi

28.01.2012, 13:58 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu rechtfertigen mit der Unstatthaftigkeit der Ermittlungsmethoden mag ein schwach entwickeltes Gewissen beruhigen, aber
schützt vor Strafe nicht. Das sollten eigentlich die Spezialisten inzwischen wissen


Markus Meyerhans

28.01.2012, 13:43 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Offenbar ist es verwerflich, dazu beizutragen, dass der US-Unrechtsstaat, der seine wirtschaftlichen Interessen überall in der Welt mit Kriegen durchsetzt, Vietnam, Korea, Irak, Afghanistan, uws., so dass sich alles dem US Imperialismus unterzuordnen hat. Dagegen sind US-Offshorestaaten wie Delware selbstverständlich legal. Legal = alles,was die USA dafür erklären. Der Rest ist Unrecht.


martin matti

28.01.2012, 03:23 Uhr
Melden 4 Empfehlung

@ dieter hummer die us versucht nicht vom eigenen chaos abzulenken, die regierung von obama versucht ihre probleme zu lösen. die bush admin hat das land in den bankrott geführt. obama holt nun geld wo es möglich und richtig ist, bei den super reichen. dies hat nichts mit der schweiz zu tun. yes we can! Antworten


tom Dubach

28.01.2012, 20:22 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Und wie es hat! Obama hat in seinem Wahlkampf angekündigt er wolle alle angeblichen Steuersümpfe austrocken. Selbstverständlich nur ausserhalb der USA. Dass es in Delaware möglich ist Companys praktisch anonym zu gründen und in Miami dafür ein Konto zu eröffnen wobei die Bank den wirtschaftlich Begünstigten nicht kennt ist bewiesen und mehr als bedenklich. Aber hauptsache die Schweiz an die Wand


Daniel Stirnimann

27.01.2012, 23:03 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Wenn sich da die Raiffeisenbanken und Herr Vincenz nur nicht zu stark auf den mehr als fragwüridgen Laden FINMA und Bundesrätin Widmer-Schlumpf verlassen... Da gab es doch schon einige die teures 'Lehrgeld' bezahlten. Antworten


Degola Diego

28.01.2012, 09:31 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Die FINMA hat hierzu sowieso keine Abklärungen gemacht, denn das ist die Aufgabe von Raiffeisen selber. Ich bezweifle aber, dass sie das wirklich sauber gemacht hat, denn das braucht i.d.R. viel mehr Zeit. Dieser Deal könnte sich noch als Wundertüte/ Bumerang entpuppen.


Fred Meier

27.01.2012, 22:03 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Geschickter Schachzug, um dem Druck der US-Administration zu weichen.
UBS und CS wurden erpresst, Hummler reagiert anders, nämlich so wie in der TBTF Diskussion gefordert:
Im Notfall muss man kritische Bereiche abtrennen.
Sollen sich die US Amerikaner mit der Wegelin Hülle in den USA beschäftigen.
Hr. Hummler wird selbstverständlich seine Hand über Umwege in der Notenstein drinhaben..
Antworten


Hans Saurenmann

27.01.2012, 21:34 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Das Geld ist nirgens mehr geschuezt, bekomme praktische jede Woche eine email Anfrage Geld zu vereinnahmen uebliche Gewinnbeteiligung 50 % es kracht in den Steuer Oasen auch in der Schweiz, die Angestellten die diese Machenschaften an das IRS verpfeifen bekommen 25 % Erfolgspramie, UK ist das naechste Opfer und dann alle anderen, die Wissen es nur noch nicht, der Normalo ist schwer sauer auf alle! Antworten


Pia Meierhans

28.01.2012, 11:44 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Es gibt über 50 Länder, die auch in Zukunft das anbieten, was wir hier aufgeben. Also erzählen Sie hier keine Märchen. Wenn man mit Steuerberatern aus dem arabischen Raum redet oder aus Südostasien, lachen die sich fast kaputt. Die scheren sich einen Dreck darum, was USA oder EU wollen, die haben da nämlich keine Druckmittel wie bei der kleinen Schweiz.


Roland Huber

27.01.2012, 20:01 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Ich glaube Frau Bundespräsidentin Widmer Schlumpf wird den Amerikanern schon noch unterfeuern,denn Sie hat ja am WEF gesagt dass Sie Forderungen an Amerika stellt.Gut so werden noch sehen. Antworten


Deggi Mooltha

27.01.2012, 18:42 Uhr
Melden 40 Empfehlung

Erstaunlich wie die Amerikaner es hierzulande fertig bringen, die Banken als Steuersünder zu beschuldigen.
Und die meisten hier abgefassten Kommentare gehen in die gleiche Richtung. Seit wann ist die Bank für meine Steuerangelegenheiten zuständig ?? Das ist doch mein Business - oder nicht ? Übrigens, es heisst Bank-Kundengeheimnis und nich Bankgeheimnis! Die Banken sind nicht geheim.
Antworten


Dieter Wundrig

28.01.2012, 08:40 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Steuerbetrug gleich Steuerhinterziehung. Kundengeheimnis gleich Bankgeheimnis gleich Bank-Kundengeheimnis. Pure Wortklauberei über eine unsaubere Angelegenheit, einigen wir uns also auf Betrugsgeheimnis.


Emil Roduner

28.01.2012, 04:45 Uhr
Melden 3 Empfehlung

In allen anderen Bereichen verwendet man den Begriff "persönlicher Datenschutz". Es ist ein datenschutzrechtliches problem, kein Geheimnis.


Jürg Bühler

27.01.2012, 23:54 Uhr
Melden 12 Empfehlung

@Montana Wieso soll man keine Offshore Firmen als Service anbieten? Ist weder in der CH noch in den USA verboten. Viele Amerikaner haben offshore Gesellschaften, nicht nur Geld in Delaware. Strafbar macht sich der Amerikaner (aber sicher nicht CH Banker) wenn er seine Gelder in der offshore Firma nicht dem Fiskus angibt. Und ob jemand seine Gelder angibt war bisher nie Aufgabe der Banken.


Rene Meier

27.01.2012, 20:56 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Bitte nicht so Unsinn. (1) "Bankkundengeheimnis" und "Bankgeheimnis" haben wenig Relevanz. Das Bankengesetz verwendet den Begriff "Berufsgeheimnis". Gesetz und Praxis liefern Definitionen dazu (2) Wie in vielen Rechtsgebieten macht sich bei Gesetzesverstössen im Steuerrecht (Steuerbetrug/-hinterziehung - je nach Jurisdiktion) der Helfer mitschuldig.


Chrigu Montana

27.01.2012, 19:11 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Mindestens sobald die Bank aktiv Offshore Konstrukte für den Kunden anlegt steht sie in der Pflicht.


Bruno Bernasconi

27.01.2012, 18:40 Uhr
Melden 37 Empfehlung

Im Gegensatz zu den angestellten Bossen der Grossbanken, wie z. B. Ospel, die nach ihrem Versagen noch einen goldenen Fallschirm erhielten, haften die Teilhaber der Bank Wegelin mit ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten. Also werden die Steuerzahler (im Gegensatz zur UBS-Rettung) nicht zur Kasse gebeten. Ein wenig mehr Respekt wäre also angebracht. Antworten


René Jost

27.01.2012, 18:17 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Konrad Hummler, Wegelin Teilhaber in Manager-Magazin 05/08: "Steuern zahlen hat in der Schweiz einen Aspekt der Freiwilligkeit (...) Obrigkeiten kann man nur betrügen, Freiwilligkeit macht da keinen Sinn". Da haben die amerikanischen "Obrigkeiten" offensichtlich genau hingschaut! Hummler hat es also fertiggebracht die älteste Privatbank der Schweiz an die Wand krachen zu lassen! Antworten


Peter Müller

27.01.2012, 18:31 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Rechtlich natürlich falsch seine Aussage, aber moralisch nicht ganz. Wenn einer sein Sparkonto nicht angibt, bezahlt er zwar weniger Steuern, dafür werden ihm 35% Verrechnungssteuern abezogen, also mehr als Steuern fällig wären. Der Bürger kann wählen zwischen Diskretion oder weniger Steuern. Die Frage ist doch, in welchem System mehr hinterzogen und betrogen wird, hier oder z.B. D/USA ?


Mario Monaro

27.01.2012, 17:44 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Das Bankgeheimnis hat nun - wenn auch indirekt - dazu geführt, dass der Finanzplatz schaden genommen hat und einzelne Banken sogar auf der Strecke bleiben. Wäre es nicht für alle Beteiligten sinnvoller gewesen, die Kritik aus dem Ausland ernst zu nehmen, das Steuersünder nicht geschützt werden dürfen? Datenklau und Kavallerie-Attacken wären nie passiert. Antworten


Peter Müller

27.01.2012, 17:57 Uhr
Melden 84 Empfehlung

Wenn Obama sein Delaware, Miami + co., Sarkozy sein Monaco und Cameron seine Kanalinseln schliesst etc. , dann könnte man darüber ja reden. Aber selber Wein trinken und Wasser predigen, ist einfach nur ein Hohn !


Charles Aufranc

27.01.2012, 17:24 Uhr
Melden 81 Empfehlung

Können das Geld ja nach Delaware überweisen, dort ist es noch besser geschützt wie in der Schweiz!!! Antworten


Peter Salto

27.01.2012, 17:22 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Das verstehen unsere Banken als Kundendienst. Wenn das zerbröckelnde Bankkudnengeheimnis nicht der Grund für die Niedergang der Schweizer Banken ist, ist es deren Verhalten gegenüber den einst umworbenen, gehegten und gepflegten US-Kunden. Nach dem Kundenabschluss kommen dann noch die Schadenersatzklagen. Swiss Banking, ade. Antworten


Daniel Hardegger

27.01.2012, 16:50 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Grundsätzlich bin ich nicht schadenfreudig. Aber bei der allgemeinen Überheblichkeit der meisten Banken, muss ich sagen: Mögen sich die unbeschränkt haftenden Teilhaber im Angstschweiss schwimmen und möge jeder auf die Strasse gestellte Bänker, nochmal darüber nachdenken, was er/sie mit den Begriffen "Sicherheiten" und "Seriosität", was er/sie von den Kunden verlangte, genau meinte. Antworten


Jack Meier

27.01.2012, 17:42 Uhr
Melden 8 Empfehlung

@Bühler: ich gebe ihnen soweit Recht, als dass nur noch möglich wäre, dass der Bundesrat einknickt und eine Busse für die Amerikaner eintreibt...vielleicht gibt es auch wieder einmal einen "Fonds"..


Jürg Bühler

27.01.2012, 17:35 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Die Gesellschafter brauchen sich keine Sorgen zu machen. Das normale Geschäft wurde verkauft und geht normal weiter. In der US Sache hat die USA kaum mehr Druckmittel, da in der CH (und auch in USA) nichts illegales gemacht wurde, es war nur eine Erpressung, die läuft nun ins Leere. Auch einer US Busse kann Wegelin gelassen entgegensehen, da in der CH nicht beizutreiben, wir sind ein Rechtstaat.


Dieter Hummer

27.01.2012, 16:40 Uhr
Melden 66 Empfehlung

Die Machenschaften der amerikanischen Justiz - die übrigens selber Steuerparadiese hegen und pflegen - geht einem auf die Nerven. Verabschiedet euch von US$-Devisen-Geschäften. Es wäre an der Zeit, wenn Amerika ihre Probleme nur ansatzweise angehen würde, als stur auf Europa und der CH herum zu reiten nur um vom eigenen Chaos abzulenken. Antworten



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