Migros und Coop in der Schusslinie

Von Angela Barandun. Aktualisiert am 04.05.2010 6 Kommentare

Die Wettbewerbskommission geht grossen Händlern an den Kragen. Neue Regeln sollen ihr erlauben, das Kleingedruckte in Verträgen zu überprüfen, die Händler mit kleinen und mittleren Zulieferern abschliessen.

Detailriesen mit Marktmacht: Die Weko will bei Veträgen zwischen Coop oder Migros und kleinen Händlern künftig genau hinschauen.

Detailriesen mit Marktmacht: Die Weko will bei Veträgen zwischen Coop oder Migros und kleinen Händlern künftig genau hinschauen.
Bild: Keystone

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Bislang waren die Regeln klar: Wenn grosse Hersteller mit kleinen Händlern geschäfteten, dann schaute die Wettbewerbskommission (Weko) genau hin. Um die kleinen Händler vor unfairen Klauseln in Vertriebsverträgen zu schützen. Vereinbarungen zwischen kleinen Herstellern wie Gemüsebauern und grossen Händlern wie Migros oder Coop hingegen waren der Weko meist egal.

Das dürfte sich nun ändern. In der sogenannten Vertikalbekanntmachung, die regelt, welche Absprachen entlang der Produktionskette erlaubt sind, warnt die Weko erstmals vor der Macht der grossen Händler. Sie fordert, dass deren Verträge künftig nicht mehr a priori als unproblematisch abgetan werden. Neu soll die Weko die Vertragsdetails prüfen dürfen, sobald mindestens eine Vertragspartei einen Marktanteil von über 30 Prozent besitzt.

Detailhandelsriesen haben die Kontrolle

Was abstrakt tönt, hat ziemlich konkrete Folgen: «Damit rücken viel mehr Vertriebsverträge in den Fokus der Weko», sagt Anastasia Li vom Schweizer Markenartikelverband Promarca. Kaum ein Mitglied des Verbands schafft es auf einen Marktanteil von 30 Prozent. Ganz anders ihre Vertragspartner – Migros und Coop. Die Detailhandelsriesen kontrollieren in sämtlichen Produktkategorien jeweils über 30 Prozent des Schweizer Beschaffungsmarktes. Einzige Ausnahme ist der Alkohol bei der Migros. Das geht aus Unterlagen der Weko zu den Fusionsanträgen von Migros/Denner und Coop/Carrefour hervor.

Damit könnte der Grossteil der Verträge, die sie mit Lieferanten abschliessen – vom Gemüsebauern über den Mehllieferanten bis zum Chipshersteller–, theoretisch bei der Weko landen. «Die Weko erhält die Möglichkeit, allgemeine Geschäftsbedingungen zu überprüfen, die jeder noch so kleine Lieferant unterschreiben muss», sagt Patrick Krauskopf, früher Vizedirektor bei der Weko und Dozent für Wettbewerbsrecht. «Darin steht etwa, wer haftet, wenn beim Transport der Ware etwas kaputtgeht oder wie hoch der Schadenersatz ist, wenn gar nicht oder zu spät geliefert wird. Interessant sind auch Fragen wie zum Beispiel, wer Aktionen finanzieren muss.»

Anpassung ans EU-Recht

Das Dokument ist zwar erst ein Vorschlag und befindet sich in der Vernehmlassung. Dass die neue Regel noch umgestossen wird, ist aber unwahrscheinlich. Sie entstammt den neuen Richtlinien von der EU und tritt dort am 1. Juni in Kraft. Die Schweizer Wettbewerbshüter passen ihre Praxis jeweils so weit möglich an die der EU an.

Betroffen dürften aber nicht nur Migros und Coop sein, sondern sämtliche Branchen, in denen einige wenige Händler den ganzen Markt dominieren. «Die Wettbewerbshüter schicken ein klares Signal an Händler in Europa und der Schweiz. Mächtigen Konzernen wird vermehrt auf die Hände geschaut», sagt der Wettbewerbsrechtler Patrick Krauskopf. «Dieser Entscheid hat eine grosse wirtschaftspolitische Relevanz.» Rechtlich dürfte die Wirkung der neuen Regeln allerdings eher begrenzt sein. «Das Ziel dürfte eher sein, dass die Unternehmen ihre Verträge sorgfältiger aufsetzten», sagt der Harvard-Absolvent.

Die interessierten Parteien können bis Ende Mai Stellung nehmen. Für Coop war es gestern noch zu früh für eine Stellungnahme. Die Migros schreibt, sie setze sich auf politischer Ebene für Wettbewerb und gegen Marktabschottung ein. Mit dem Entwurf habe man keine «grundsätzlichen Probleme», müsse das Dokument aber noch genau prüfen. Das Konsumentenforum begrüsst, dass die Weko in diesem Bereich der EU gefolgt ist. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat sich für einen Systemwechsel eingesetzt – ein generelles Verbot von Absprachen mit Ausnahmen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.05.2010, 21:58 Uhr

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6 Kommentare

rolf kuhnert

04.05.2010, 12:18 Uhr
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@G.Wächter. Sie leben vermutlich mit einer Behinderung und das ist gar nicht lustig und erschwert u. a. das Einkaufen in Geschäften mit ungenügender persönlicher Bedienung. Nur, Ihre Bemerkungen sind teilw falsch, teilw. lächerlich. So müssen Verpackungen bezüglich Hygiene und Sicherheit sicher sein. d.h. Lebensmittel sollen nicht versucht werden können, anderes muss vor Teildiebstahl sicher sein. Antworten


Georg Wächter

04.05.2010, 10:19 Uhr
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Migros und Coop missachten die Anliegen ihrer Kundschaft: Keine Möglichkeit in den Läden Reklamationen anzubringen. Standardprodukte nicht erhältlich (Kunde muss 2 Einkaufstellen aufsuchen). Verpackungsmaterial reisst von oben bis unten durch (Inhalt landet auf dem Boden) und kann nicht wie Papiertüten neu verschlossen werden. Sehbehinderte können Verpackung nicht öffnen. Kein Preis auf der Ware. Antworten



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