Wirtschaft
Ospel prüft Klage gegen WOZ und NZZ
Aktualisiert am 28.11.2008 96 Kommentare
Inserat im Börsen-Teil der NZZ vom Donnerstag. (Bild: Simon Eppenberger)
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Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung WOZ buhlt mit einem fingierten Ospel-Interview um Leser. Darin entschuldigt sich der Ex-UBS-Banker anscheinend für das Finanzdebakel. Die WOZ deklariert das Ganze zwar als Satire, doch laut dem Experten für Werberecht, Franz A. Zölch, ist diese Fälschung der Aussagen rechtlich unzulässig.
Deshalb hält Zölch eine Klage gegen die Woz für erfolgsversprechend. Vor demselben Problem steht nun ausgerechnet die NZZ. Grund: Sie hat im Börsenteil ein ganzseitiges WOZ-Inserat veröffentlicht, das Ospel und die gefälschte Aussage abbildet.
«Blinde Publikation der NZZ»
«Deshalb wird sich Herr Ospel überlegen müssen, WOZ und NZZ gemeinsam einzuklagen», sagt Ospels Mediensprecher Jörg Denzler auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch. «Das Vorgehen mit Bild und fiktivem Interview in der WOZ und die blinde Inseratepublikation in der NZZ sind klar widerrechtlich», begründet Denzler.
Weshalb die NZZ mit dem Inserat der rechtlich fragwürdigen Aktion der linken Woz Auftrieb gab, war bisher nicht zu erfahren.
Erstellt: 28.11.2008, 18:26 Uhr
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96 Kommentare
Rechtlich völlig korrekt. Satire der besten Art. Man muss halt auch die Rückseite lesen (Herr O. entschuldigt sich ja fiktiv dafür, dass er die 22 Mio. Franken aus dem eigenen Portemonnaie hergeben muss...). Die Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut und müssen geschützt werden - nicht zuletzt dagegen, dass Personen wie Herr O. sich missbräuchlich darauf berufen würden. Antworten
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