Wirtschaft

Roche verklagt die Konkurrenz

Der Pharmakonzern Roche geht in den USA gerichtlich gegen eine Tochter des Konkurrenten Qiagen vor. Diese DxS wiederum beschuldigt Roche, versprochene Unterstützung nicht eingehalten zu haben.

Im streit mit der britischen Firma DxS: Pharmakonzern Roche.

Im streit mit der britischen Firma DxS: Pharmakonzern Roche.

Artikel zum Thema

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

In einer in New York eingereichten Klage wird die inzwischen von Qiagen übernommene britische Firma DxS beschuldigt, eine Vertriebsvereinbarung gebrochen zu haben. Streitpunkt laut der Klageschrift sind zwei von DxS entwickelte Testverfahren, für die Roche (ROG 162.3 -0.73%) im Mai 2008 die Vertriebsrechte erworben hatte. Mit diesen lassen sich Gen-Mutationen nachweisen, die im Zusammenhang mit Dickdarm- und Lungenkrebs stehen. Qiagen hatte DxS im September übernommen.

DxS wiederum beschuldigt Roche, die für die Entwicklung einer neuen Software zugesagte Unterstützung nicht eingehalten zu haben. Für Roche ist dies aber nur ein vorgeschobenes Argument.

Roche hatte keinerlei Verpflichtung im Rahmen der Vertriebsvereinbarung, wie die Basler erklärten. DxS wolle die Vereinbarung aufkündigen, es sei denn, Roche stimme neuen Konditionen zu, die nicht Bestandteil der bestehenden Vereinbarung seien.

Grosses Potenzial

Mit der Übernahme von DxS hatte Qiagen Zugriff auf molekulardiagnostische Tests erhalten, darunter Tests auf die Mutation des sogenannten KRAS-Gens, das in der Krebstherapie eine wichtige Rolle spielt.

Mit solchen Gentests können etwa Darmkrebsfälle bestimmt werden, die voraussichtlich am meisten von einer Behandlung mit dem Krebspräparat Erbitux von Merck oder vom Mittel Vectibix des US-Biotechkonzerns Amgen profitieren können.

Experten trauen diesem Gebiet der personalisierten Medizin grosse Wachstumschancen zu. Roche ist auf dem Feld der Krebsmedikamente der weltweite Marktführer. (bru/sda/)

Erstellt: 12.02.2010, 12:03 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.


Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre