Wirtschaft

Staatsanwalt fordert 20 Jahre Haft für Schmidheiny

Aktualisiert am 04.07.2011 17 Kommentare

Im Asbest-Prozess gegen Stephan Schmidheiny und Jean-Louis de Cartier hat die Staatsanwaltschaft in Turin 20 Jahre Haft für jeden Angeklagten verlangt. Sie sollen ihre Arbeiter nicht genügend geschützt haben.

Will Stephan Schmidheiny zur Rechenschaft ziehen: Staatsanwalt Raffaele Guariniello.

Will Stephan Schmidheiny zur Rechenschaft ziehen: Staatsanwalt Raffaele Guariniello.
Bild: Keystone

Stephan Schmidheiny (Archivbild). (Bild: Keystone )

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Der Prozess gegen die Ex-Besitzer der Eternit S.p.A. (Genua) steht im Zusammenhang mit 2800 asbestbedingten Krankheits- und Todesfällen. Am Montag verlangte die Staatsanwaltschaft zudem für beide den Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern und ein Verbot, zehn Jahre lang ein Unternehmen zu führen.

Der Eternit-Prozess hatte am 10. Dezember 2009 begonnen. Der Schweizer Milliardär und der belgische Baron sind der vorsätzlichen Tötung und der absichtlichen Verursachung einer Umweltkatastrophe angeklagt. Auf diese Vorwürfe stehen in Italien maximal 12 Jahre Haft. Der Staatsanwalt begründete seinen Antrag mit der Fortdauer der mutmasslichen strafbaren Handlungen.

Über 2000 Tote

Die Anklage wirft Schmidheiny und de Cartier vor, dass sie verantwortlich dafür seien, dass in den vier Fabriken der Eternit S.p.A. zwischen 1973 und 1986 Sicherheitsmassnahmen unterlassen worden seien. In allen vier italienischen Eternit-Fabriken wurde Asbest verarbeitet.

Staatsanwalt Raffaele Guariniello wirft Schmidheiny und de Cartier deshalb vor, für den Tod von 2056 Menschen und für die Erkrankung von 833 Menschen verantwortlich zu sein. Der Tod tausender Arbeitnehmer sei eine «riesige Tragödie», sagte er vor Gericht.

Schmidheiny wurde Mehrheitsaktionär

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Eternit S.p.A. war 1952 von ihrem italienischen Gründer an die belgische Eternit S.A. (heute Etex), die damals von Max Schmidheiny kontrollierte Amiantus Holding AG und an die französische Eternit verkauft worden.

Zunächst hielten die Belgier die Aktienmehrheit. Ab Anfang der 1970er Jahre erhöhten die Schweizer ihren Anteil schrittweise, bis sie schliesslich die Aktienmehrheit besassen. Der Grund: Stephan Schmidheiny, der im Verlauf dieses Jahrzehnt seinem Vater Max nachfolgte, wollte die italienischen Eternit-Werke modernisieren.

So stellte er die Trockenproduktion von Asbestzement auf Nassproduktion um, was den Anteil Asbest-Fasern in der Luft verringerte. Gemäss Schmidheiny zogen die beiden anderen Anteilseigner bei den Investitionen, die via Kapitalerhöhungen finanziert wurden, nicht mit. Schmidheiny investierte gemäss seinem Sprecher 50 Millionen Franken in die italienischen Fabriken. Diese gingen dennoch 1986 Konkurs.

Gefahr seit 1939 bekannt

Asbest ist ein feuerfestes und witterungsbeständiges Mineral und galt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Wunderfaser. Doch hat diese den Tod zehntausender Arbeiter weltweit verursacht. Asbestfasern greifen die Lungen an und verursachen unter anderem die Asbest-Staublunge (Asbestose), Lungenkrebs oder Mesotheliom, ein Krebs des Brust- und Bauchfells.

Schon 1939 anerkannte die Suva Asbestose als Berufskrankheit. 1964 gelang einem Wissenschaftler der Nachweis, dass Asbest auch die neue Krebsform Mesotheliom verursacht. Erst danach begann in der Industrie die Suche nach einem Asbest-Ersatz. (pbe/sda)

Erstellt: 04.07.2011, 21:45 Uhr

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17 Kommentare

Renzo Giambonini

05.07.2011, 06:42 Uhr
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Schmidheiny und de Cartier wussten ganz genau was in Ihren Fabriken verarbeitet wurde. Sie wussten auch mit Bestimmtheit, dass Asbest schwere Krankheiten verursacht und haben, um ihr Gewissen zu beruhigen, lächerliche 50 Mio. investiert. Auch Milliardäre und Barone müssen Verantwortung übernehmen und vor Gericht dazu stehen - doch sie werden sich mit einer Busse herauskaufen - wetten ! Antworten


Markus H. Meierhans

05.07.2011, 07:44 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Ein Milliardaer 20 Jahre ins Gefaengnis? In der Schweiz oder Italien? Unvorstellbar. Antworten



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