Strafanzeige gegen Peter Kurer

Aktualisiert am 24.02.2009 151 Kommentare

Wegen der Übergabe von Kundendaten an die USA hat ein Zürcher Anwalt gegen UBS-Präsident Kurer und gegen Finma-Präsident Eugen Haltiner eine Strafanzeige eingereicht.

1/4 64927089.JPG
Klage am Hals: Die Zürcher Anwaltskanzlei Rüd Winkler klagt gegen Peter Kurer.
Bild: Keystone

   

Den Adressaten der Anzeige wird vorgeworfen, mit der Herausgabe von Informationen an die US-Steuerbehörden das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Eingereicht wurde die Anzeige vom Zürcher Anwalt Andreas Rüd, der im Rahmen der UBS-Affäre in mehreren hängigen Verfahren US-Kunden der UBS vertritt.

Existenzielle Bedrohung

«Die UBS nimmt die Einreichung der Klagen zur Kenntnis», schrieb die Bank am Dienstag. Die Strafanzeige entbehre aber jeglicher Grundlage. Die UBS habe der Finma Informationen über Konten von Kunden gestützt auf eine deren Verfügung hin ausgehändigt. Bei den betroffenen Kunden lägen Betrugsdelikte und dergleichen vor.

Auch die Finma nahm die Strafanzeige zur Kenntnis. Die Behörde habe die Herausgabe der Kontendaten an die US-Behörden gestützt auf das Bankengesetz verfügt. Die Finma habe rechtmässig gehandelt.

Die Existenz der UBS und der Schweizer Volkswirtschaft sei durch das von den USA angedrohte Strafverfahren ernsthaft bedroht gewesen. «Darum werden wir uns gegebenenfalls gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen», sagte Finma-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Bei der Bundesanwaltschaft sei die Anzeige bisher nicht eingegangen, sagte deren Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage. Der Anwalt selbst liess über eine Mitarbeiterin ausrichten, dass er auf künftige Stellungnahmen in dieser Sache verzichte.

Gemäss einem Bericht des Online-Portals «Blick Online» wurde die Klage sowohl gegen die Institutionen UBS und Finma, als auch gegen deren oberste Vertreter eingereicht. Ihnen wird darin nicht nur die Verletzung des Bankengesetzes vorgeworfen, sondern auch wirtschaftlicher Nachrichtendienst, also Wirtschaftsspionage, sowie verbotene Handlungen für einen fremden Staat.

Erfolg umstritten

Nach Ansicht der Berner Rechtsprofessorin Susan Emmenegger kann sich die UBS in Bezug auf den Vorwuf der Verletzung des Bankgeheimnisses darauf berufen, auf Weisung einer Behörde hin gehandelt zu haben. Selbst wenn die Finma-Verfügung als rechtswidrig erachtet würde, stehe der UBS der Einwand offen, sich in einem Verbotsirrtum befunden zu haben. (bru/oku/sda)

Erstellt: 24.02.2009, 15:37 Uhr

151

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

151 Kommentare

Karl Linder

24.02.2009, 08:03 Uhr
Melden

Man sollte auch die Chancen sehen in einer 'Zeit nach dem Bankgeheimnis'. Ev. können wir dann plötzlich viele neue vermögende Ausländer begrüssen, welche sich hier niederlassen (und legal versteuern) wollen. Grund: Weil Sie in Deutschland/Frankreich etc. die hohe Last der Steuern nicht mehr bezahlen wollen. Also: In der Krise rechtzeitig die Chancen erblicken. Antworten


Stefan Blum

24.02.2009, 09:07 Uhr
Melden

Das Bankgeheimis wird schrittweise durch die Finanzkrise aufgeweicht. Viele Länder suchen nach zusätzlichen Einnahmen. Da kommt die Diskussion der Steuerflucht gerade recht. Dieser Trend ist nicht mehr auf zu halten. Wir werden diese Zusatz-Einnahmen in der Schweiz verlieren und durch noch besseren Service der Banken kompensieren müssen. Wieso das Bankgeheimnis nicht auf CH-Bürger beschränken? Antworten



Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Wirtschaft

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Telefonbuch

Marktplatz

bluebanana.ch

Internet auf dem Fernsehen: Der Trend geht klar in diese Richtung. Werden Sie sich einen Smart TV kaufen?

Ja, auf jeden Fall

 
15.1%

Nein, interessiert mich nicht

 
40.2%

Erst wenn die Geräte billiger geworden sind

 
35.1%

Ich habe schon einen

 
9.7%

3308 Stimmen