Wirtschaft
Strafanzeige gegen Peter Kurer
Aktualisiert am 24.02.2009 151 Kommentare
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Den Adressaten der Anzeige wird vorgeworfen, mit der Herausgabe von Informationen an die US-Steuerbehörden das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Eingereicht wurde die Anzeige vom Zürcher Anwalt Andreas Rüd, der im Rahmen der UBS-Affäre in mehreren hängigen Verfahren US-Kunden der UBS vertritt.
Existenzielle Bedrohung
«Die UBS nimmt die Einreichung der Klagen zur Kenntnis», schrieb die Bank am Dienstag. Die Strafanzeige entbehre aber jeglicher Grundlage. Die UBS habe der Finma Informationen über Konten von Kunden gestützt auf eine deren Verfügung hin ausgehändigt. Bei den betroffenen Kunden lägen Betrugsdelikte und dergleichen vor.
Auch die Finma nahm die Strafanzeige zur Kenntnis. Die Behörde habe die Herausgabe der Kontendaten an die US-Behörden gestützt auf das Bankengesetz verfügt. Die Finma habe rechtmässig gehandelt.
Die Existenz der UBS und der Schweizer Volkswirtschaft sei durch das von den USA angedrohte Strafverfahren ernsthaft bedroht gewesen. «Darum werden wir uns gegebenenfalls gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen», sagte Finma-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Bei der Bundesanwaltschaft sei die Anzeige bisher nicht eingegangen, sagte deren Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage. Der Anwalt selbst liess über eine Mitarbeiterin ausrichten, dass er auf künftige Stellungnahmen in dieser Sache verzichte.
Gemäss einem Bericht des Online-Portals «Blick Online» wurde die Klage sowohl gegen die Institutionen UBS und Finma, als auch gegen deren oberste Vertreter eingereicht. Ihnen wird darin nicht nur die Verletzung des Bankengesetzes vorgeworfen, sondern auch wirtschaftlicher Nachrichtendienst, also Wirtschaftsspionage, sowie verbotene Handlungen für einen fremden Staat.
Erfolg umstritten
Nach Ansicht der Berner Rechtsprofessorin Susan Emmenegger kann sich die UBS in Bezug auf den Vorwuf der Verletzung des Bankgeheimnisses darauf berufen, auf Weisung einer Behörde hin gehandelt zu haben. Selbst wenn die Finma-Verfügung als rechtswidrig erachtet würde, stehe der UBS der Einwand offen, sich in einem Verbotsirrtum befunden zu haben. (bru/oku/sda)
Erstellt: 24.02.2009, 15:37 Uhr
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151 Kommentare
Man sollte auch die Chancen sehen in einer 'Zeit nach dem Bankgeheimnis'. Ev. können wir dann plötzlich viele neue vermögende Ausländer begrüssen, welche sich hier niederlassen (und legal versteuern) wollen. Grund: Weil Sie in Deutschland/Frankreich etc. die hohe Last der Steuern nicht mehr bezahlen wollen. Also: In der Krise rechtzeitig die Chancen erblicken. Antworten
Das Bankgeheimis wird schrittweise durch die Finanzkrise aufgeweicht. Viele Länder suchen nach zusätzlichen Einnahmen. Da kommt die Diskussion der Steuerflucht gerade recht. Dieser Trend ist nicht mehr auf zu halten. Wir werden diese Zusatz-Einnahmen in der Schweiz verlieren und durch noch besseren Service der Banken kompensieren müssen. Wieso das Bankgeheimnis nicht auf CH-Bürger beschränken? Antworten
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