Wirtschaft
UBS lässt US-Kunden zappeln – nun droht Klage
Aktualisiert am 29.09.2009 2 Kommentare
Gab keine Auskunft: UBS. (Bild: Keystone)
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Der Luganeser Einzelrichter Francesco Trezzini hatte die UBS am 21. September in einer superprovisorischen Verfügung unter Strafandrohung zur Transparenz aufgefordert.
Die UBS müsse den beiden Kunden, die Konten bei der UBS in Lugano haben, sofort mitteilen, ob sie auf der Liste mit Namen von mutmasslichen Steuersündern stehen, die an die USA ausgehändigt werden soll, hielt Trezzini fest.
Die UBS ist dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen, wie Anwalt Paolo Bernasconi in einem Memorandum schreibt, das er am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zukommen liess.
Nur noch wenig Zeit für eine Selbstanzeige
Die beiden Kunden müssen darum nun laut Bernasconi entscheiden, ob sie Beschwerde einreichen wollen, weil die UBS die richterliche Anordnung ignorierte, oder ob sie die Bank auf Schadenersatz verklagen sollen.
Bernasconi macht geltend, dass die beiden amerikanischen Kunden durch die mangelnde Information durch die Bank ihre Rechte nicht richtig wahrnehmen können. In Amerika haben die Steuersünder nur noch bis am 15. Oktober Zeit für eine Selbstanzeige.
Die UBS sieht die Sache allerdings anders. «UBS hat der Verfügung des Tessiner Gerichts vom 21. September 2009 wie in Aussicht gestellt am letzten Freitag entsprochen», so UBS-Sprecher Dominique Gerster in einem Schreiben an die SDA. Im übrigen nehme die UBS zum noch laufenden Verfahren nicht weiter Stellung.
«Wie bereits früher dargelegt, prüft UBS zur Zeit, welche Kundenbeziehungen die von den Regierungen vereinbarten Kriterien von «tax fraud or the like» erfüllen», schreibt Gerster weiter. Wenn die Grossbank zum Schluss komme, dass ein Kunde diese Kriterien vermutlich erfülle, werde er von UBS notifiziert und die Kontounterlagen würden von UBS der Eidgenössischen Steuerverwaltung übermittelt.
Die UBS komme damit der Editionsverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 1. September 2009 nach. «Den Entscheid über den Informationsaustausch fällt die Eidgenössische Steuerverwaltung oder das Bundesverwaltungsgericht», so der UBS-Sprecher weiter. Der Analyseprozess durch UBS und die Entscheidfällung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung würden einige Monate in Anspruch nehmen und innerhalb der Fristen abgeschlossen sein. (sam/bru/sda/)
Erstellt: 29.09.2009, 19:06 Uhr
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2 Kommentare
Nun, die Unident Bank of Swizerland soll endlich reinen Tisch haben. Es kann nicht sein, das der grösste Vermögensverwalter der Welt derart in die Knie gezwungen wird. Es ist klar, was geschehen ist. Aus reinem Wein wurde Essig, und gleichzeitig wird Essig (schulden) in Wein (AAA Klassivizierung) verwandelt. Wenn es so weiter geht, haben alle in Europa verloren. Antworten


Giovanni Bernasconi
Typisch Ch und typisch UBS. Erst wenn das Wasser ueber den Kopf steht wird gehandelt. Die UBS muss die Karten auf den Tisch legen und den Pretore sofort antworten. Man darf hoffen, dass es noch zu einer Flut solcher Anfragen kommt. Diese sollen auch mit aller Kraft durchgesetzt werden und, wenn noetig, von einer Schadenersatzklage gefolgt. Das ist die einzige Sprache die diese Leute verstehen. Antworten