Wirtschaft
US-Anklageschrift gegen Wegelin enthält mehr Brisanz als vermutet
Von Robert Mayer. Aktualisiert am 09.01.2012 53 Kommentare
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Die Anklageschrift des Staatsanwalts, der letzte Woche drei Angestellte der St. Galler Privatbank Wegelin & Co. vor einem Bezirksgericht in New York angeklagt hatte (TA vom Donnerstag), könnte mehr Sprengstoff enthalten als ursprünglich angenommen. Das eigentliche Ziel der US-Ermittlungsbehörde, berichtet die «SonntagsZeitung», sei C. H., der Leiter der Wegelin-Niederlassung in Zürich. Der Banker wird in der besagten Anklageschrift nicht beim Namen genannt, sondern als «Co-Konspirator», mithin als Mitverschwörer, bezeichnet.
Die Brisanz rührt daher, dass C. H. seit 2007 zum Kreis jener acht Teilhaber von Wegelin zählt, die mit ihrem Vermögen unbeschränkt haften. Falls die US-Justiz ihre Anklage auf diesen Miteigner der Privatbank ausweiten würde, geriete dadurch unweigerlich das Ostschweizer Bankhaus insgesamt in den Strudel. Dieses könnte früher oder später in seiner Existenz bedroht sein, nicht zuletzt deshalb, weil Wegelin Gefahr liefe, dass andere Banken ihre Geschäftsbeziehungen abbrechen würden, um nicht selber in Konflikte mit den USA zu geraten, wie die «SonntagsZeitung» weiter schreibt.
Der Fall UBS (UBSN 11.15 -0.89%) lässt grüssen
Darauf angesprochen, gab sich Wegelin gestern recht einsilbig. Die Sprecherin der Bank, Albena Björck, beschränkte sich auf den einen Satz: «Im Strafrecht gibt es keine Solidarität.» Damit wollte sie wohl sagen, dass das Prinzip der Solidarhaftung – wonach jeder Teilhaber unbeschränkt für alle anderen Mitteilhaber haftet – keine Anwendung auf das Strafrecht findet.
Das Vorgehen des US-Staatsanwalts erinnert an den Fall UBS. Die im November 2008 eingereichte US-Anklage richtete sich gegen Raoul Weil, damals Chef des Offshoregeschäfts der UBS. Doch auch damals war von einem nicht namentlich genannten «Co-Konspirator» die Rede, bei dem es sich um den seinerzeitigen Verwaltungsratspräsidenten Peter Kurer gehandelt haben dürfte.
Der Verdacht der Mitverschwörung, die der New Yorker Staatsanwalt gegen C. H. hegt, beruht auf der Annahme, dass dieser – neben den drei Angeklagten – aktiv dazu beitrug, steuerflüchtige US-Kunden zu Wegelin zu holen. Diese Kunden suchten nach einer neuen Deckung, nachdem die amerikanische Justiz 2008 die UBS ins Visier genommen hatte. Vor seiner Anstellung bei Wegelin arbeitete C. H. als Direktor im Vermögensverwaltungsgeschäft der UBS. Gemäss der New Yorker Anklageschrift wurden die angeworbenen US-Kunden vorwiegend von der Zürcher Niederlassung betreut, die C. H. seit 2005 leitet.
Fragen an Konrad Hummler
Der sich zuspitzende Rechtsstreit zwischen Wegelin und den Strafverfolgungsbehörden in den USA setzt auch Konrad Hummler zu, dem prominentesten Miteigner der Bank. Das Unbehagen scheint insbesondere im Verwaltungsrat der NZZ-Mediengruppe zu wachsen, den Hummler seit knapp einem Jahr präsidiert. Die «SonntagsZeitung» zitierte dazu das Verwaltungsratsmitglied Franz Steinegger mit den Worten, aufgrund der neusten Nachrichten sei «eine Information von Herrn Hummler ... im NZZ-Verwaltungsrat von Interesse». Bisher, so der frühere FDP-Präsident, seien allfällige Probleme der Bank Wegelin mit den US-Behörden kein Thema gewesen.
Hummler selber liess gegenüber der «SonntagsZeitung» ausrichten, es sei am Verwaltungsrat der NZZ, darüber zu befinden, unter welchen Umständen er, Hummler, als Verwaltungsratspräsident «zur untragbaren Belastung» werde. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.01.2012, 06:57 Uhr
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53 Kommentare
...Eine gute Entwicklung. Diese Leute haben zu lange den Schutz des Schweizer Staates für ihre Hilfe zur Steuerhinterziehung genossen. In anderen Ländern wären Typen wie Hummler und Co wohl im Gefängnis gelandet. Hierzulande lädt sie sogar die reforierte Kirche ein zum "Ustertag". Antworten
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