Wirtschaft
Urteil gegen Skandalbanker Kerviel bestätigt
Aktualisiert am 24.10.2012 14 Kommentare
Gericht bestätigt Strafe für Kerviel. (24. Oktober 2012) (Video: Reuters )
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Der Finanzjongleur muss zahlen: Ein Pariser Berufungsgericht hat den früheren Börsenhändler Jérôme Kerviel zur Rückzahlung eines verzockten Rekordverlusts von 4,9 Milliarden Euro verurteilt.
Damit bestätigte das Gericht heute das Urteil von 2010, das überdies eine fünfjährige Haftstrafe vorsieht, zwei Jahre davon auf Bewährung.
Kerviel hatte auf einen Freispruch gehofft. Eigenen Angaben zufolge hatte sein ehemaliger Arbeitgeber, die französische Grossbank Société Générale, (GLE 30.755 -4.28%) bei seinen masslosen Zockereien ein Auge zugedrückt, solange er damit Geld einspielen konnte. Die Staatsanwaltschaft und die Bank selbst widersprachen Kerviels Behauptungen.
«Absolut bedauerlich»
Jean Veil, der Anwalt der Société Générale, sagte, das Urteil sei «eine Genugtuung». Zugleich sei die Bank «realistisch» was die Rückzahlung der Summe angehe, sagte Veil laut der Internetseite der Zeitung «Les Echos». Daher werde sie nicht die volle Rückzahlung geltend machen, sondern sein Einkommen und seinen Besitz dabei berücksichtigen, erklärte er.
Kerviels Anwalt, David Koubbi, nannte das Urteil «absolut bedauerlich». Am Mittwochabend kündigte Kerviel an, den Fall an das Kassationsgericht weiterziehen zu wollen.
Kerviel war wegen des Spekulationsskandals bereits im Oktober 2010 zur Erstattung des Schadens und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Gericht hatte ihn der Veruntreuung, des Computermissbrauchs und der Fälschung für schuldig befunden. Der Händler hatte nach Angaben von der Société Générale ohne Legitimation Positionen im Volumen von 50 Milliarden Euro aufgebaut - mehr als der Börsenwert der gesamten Bank. Es kostete 4,9 Milliarden Euro, diese wieder aufzulösen. (rub/mw/AFP/sda)
Erstellt: 24.10.2012, 19:25 Uhr
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14 Kommentare
Den Leute gefällt die Verschwörungstheorie von Kerviel, aber wenn man sich mal ein bisschen im Detail mit den Fall beschäftigt, wird schnell klar, dass er sehr wohl selbst gehandelt hat und wusste, dass es falsch ist. Natürlich schauen da auch immer Vorgesetzte weg und das Management müsste viel besser kontrollieren, aber schlecht Kontrolle ist keine Rechtfertigung für Diebstahl/Betrug. Antworten
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