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...25 Jahren: Die erste Frau im Bundesrat
Elisabeth Kopp ist eine Pionierin mit Leib und Seele: Sie ist nicht nur die erste Frau im Bundesrat, sondern auch die erste Gemeindepräsidentin der Deutschschweiz sowie die erste Frau, die an ihrer Fakultät das Jurastudium mit dem Prädikat «herausragende Leistung» abschliesst.
Sie kämpft hartnäckig für das Frauenstimmrecht und tritt im Rahmen dieses Abstimmungkampfs auch zum ersten Mal in die Öffentlichkeit. Wenige Jahre nach der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen wird sie zur ersten Gemeindepräsidentin gewählt. So steigt die FDPlerin auf dem politischen Treppchen immer weiter hinauf, bis sie am 2. Oktober 1984 von der Vereinigten Bundesversammlung mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat gewählt wird. Als Bundesrätin setzt sie sich für die Gleichstellung der Frau, für den Umweltschutz und die Flüchtlingshilfe ein.
Rücktritt wegen des Ehemanns
Elisabeth Kopp, die nach aussen hin alle Entscheidungen besonnen trifft und bedacht handelt, begeht dann jedoch einen Fehler, der sie zum Fall bringen soll: Ihr Mann Hans Kopp wird schon im Vorfeld ihrer Wahl zur Bundesrätin heftig beschuldigt, Steuern zu hinterziehen und Geldwäscherei zu betreiben. Als die Bundesrätin kurz nach ihrer zweiten Wahl von einem Mitarbeiter erfährt, dass die Firma, bei der Hans Kopp als Verwaltungsrat amtet, der Geldwäscherei beschuldigt wird, ruft sie ihren Mann an. Sie rät ihm, zurückzutreten.
Es war ein Augenblick, in dem die sachliche Bundesrätin die Kontrolle über sich verloren hat. Und dieser eine Aussetzer wird ihr zum Verhängnis. Sie verschweigt den Anruf zuerst, gibt ihn dann aber doch zu. Daraufhin entsteht eine regelrechte Medienhetze gegen Elisabeth Kopp, wo Verschwörungen in der Verwaltung gewittert und ihren Rücktritt gefordert wird.
Einige Tage nach ihrer zweiten Wahl in den Bundesrat tritt die FDP-Frau am 12. Dezember 1988 aus eigenen Stücken aus dem Bundesrat zurück. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.10.2009, 16:12 Uhr

